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aus dem moabiter kriminalgericht


Gefährliche Hausgeister


von Barbara Keller

19. Dezember 03. Kriminalgericht Moabit. Jeder kennt sie, die unbequemen Mitbewohner. Mehr arm als reich, mehr alt als jung. Irgendwie aus dem sozialen Roulette gerauscht - erscheinen sie langsam seltsam und seltsamer. Und plötzlich - als akute Gefahr für ihre Umwelt - tauchen sie wieder ins Rampenlicht des Interesses. Bei Dieter M. heißt das Schlüsselwort Alkohol. Der machte aus ihm den einsamen Rächer einer längst nicht mehr vorhandenen Familie.

August 2002. Weißenseer Weg 7. Der Bodenbauer K. bringt morgens um 5:30 seinen Eltern vor der Arbeit noch etwas vorbei. Als er zurück zu seinem Wagen geht, bedroht ihn ein völlig aufgelöster 1,86 m großer Mann mit einem Tranchiermesser. Er bezichtigt K., seine Familie zu entführen und will ihn daran hindern. Er sticht zu. Nur durch ein Wunder passiert nichts.

Ein dreiviertel Jahr später. März 2003. Weißenseer Weg 17. Die Parterrewohnung brennt lichterloh. Feuerwehr und Polizei erscheinen. Derselbe Mann erklärt, man bedrohe ihn und versuche seine Familie zu entführen. Die Füße von Frau und Kindern seien durchschnitten worden. In der brennenden Wohnung befände sich noch eine Person. Höchste Alarmstufe. Eine Fahndung wird ausgelöst.

Der Mann, der sich hier in einem elfstöckigen Plattenbau in aller Anonymität allmählich zur Gefahr für seine Mitwelt entwickelte, heißt Dieter M. (48). Dieses Mal geht es ihm an den Kragen. Brandstiftung heißt die Anklage, die vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts zur Verhandlung kommt. Aber, so ist die Frage, ist Dieter M. überhaupt schuldfähig?

Dieter M. ist ein großer Mann, hat kurze, dunkelblonde Haare. Die in Schmuddeltönen gehaltene Kleidung lässt ihn grau und blutarm erscheinen. Er ist schüchtern, nüchtern. Sitzt zusammengesunken da. Das war nicht immer so.

Dieter M. (*1955), Berliner, ist das Produkt einer typischen Ostsozialisation. Er trinkt seit seinem 14ten Lebensjahr Alkohol, seit seiner Jugendweihe. Er wächst in einer unproblematischen, einfachen Familiensituation auf. Dieter M. geht bereits in der achten Klasse von der Schule ab, macht einen Facharbeiter, wird zur NVA eingezogenen. 1978 heiratet M. Die Ehe wird alsbald geschieden. Ein zweiter Versuch mit Frau W. fünf Jahre später kommt auch ohne Trauschein aus. Aber auch die zweite Frau trennt sich nach zehn Jahren von Dieter M., nach einem gescheiterten Alkoholentzug und dem Verlust seines Führerscheins, der ihn arbeitslos macht.

Dieter M. zieht in den Weißenseer Weg 17. Hier kennt er niemanden. Niemand kennt ihn. Es geht rapide mit ihm bergab. In der Zwischenzeit ist er auf ein Trinklimit von drei Litern Bier zuzüglich einer Flasche Hochprozentigem pro Tag angelangt. Schließlich beschäftigt sich eine wiederkehrende Alkoholhalluzinose mit seiner verpfuschten Lebenssituation. Sie spiegelt ihm eine akute Entführungssituation vor, die sein heldisches Eingreifen erfordert. (Oben geschildert.)

Vor dem Richter ist Dieter M. geständig und kooperationsbereit. Selbstverständlich tut ihm alles leid. Aber er kann sich auch an vieles nicht erinnern. Zeugen sagen aus. Nachbarn, Polizeibeamte. Ein Sachverständiger erklärt Dieter M. für voll zurechnungsfähig - solange kein Alkohol im Spiel ist. Allerdings muss er ihm bereits einige zerebrale Schäden bescheinigen. Die Trunksucht hinterlässt ihre Spuren.

Der Prozess verläuft routinemäßig, leidenschaftslos über den Kopf Dieter M. hinweg. Längst hat Dieter M. alle Eigenregie aufgegeben. Wie ein gehorsamer Schüler sitzt er da. Die Hände gefaltet mit langsamem Lidschlag.

Die Entscheidungsgremien sind sich einig. Freispruch. Der Angeklagte ist für den Zeitraum der begangenen Taten schuldunfähig. Die nächsten vier Jahre wird Dieter M. seinen Wohnsitz im Klosterfelder HIRAM, in einer betreuten, "trockenen" Wohngruppe nehmen. Hier kümmern sich rund um die Uhr Sozialpädagogen in einem Betreuungsschlüssel von 8 à 24 um die Gestrandeten. Aber die Richterin macht auch klar: sollte Dieter M. seine Kooperationsbereitschaft ablegen, droht ihm die geschlossene Entzugsanstalt Buch. Der gewöhnliche Maßregelvollzug, dem er seit März dieses Jahres zugewiesen ist.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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