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aus dem moabiter kriminalgericht


La Belle - Attentat
Mittäterschaft verjährt und unbewiesen


von Barbara Keller

21. November 2005. Kriminalgericht Moabit. 29. Gr. Strafkammer.
Am Sonnabend, den 5. April 1989, explodiert in der überwiegend von amerikanischen Militärs besuchten Diskothek La Belle in Berlin-Friedenau eine Bombe. Verena Chaana, in Begleitung ihrer Schwester Andrea H., deponiert den tödlichen Stoff in einer Tasche versteckt direkt neben der Tanzfläche. Zwei US-Soldaten und eine Türkin sterben, mehr als 200 Menschen werden zum Teil schwer verletzt. - 19 Jahre nach dem Anschlag und vier Jahre nach dem Ende des La Belle Prozesses ist der staatenlose Libanese Imad M. (50) angeklagt, das Attentat mit vorbereitet und hierzu Waffen in seiner Wohnung versteckt zu haben.


Der Bombenanschlag ist ein vom DDR-Geheimdienst mit Wohlwollen betrachteter Racheakt der Libyschen Regierung gegen die USA, die zuvor zwei libysche Schiffe versenkten und die zehn Tage nach 'La Belle' als Vergeltung wiederum die libysche Hauptstadt Tripolis und die Stadt Benghasi bombardieren.

Alter Feind wird neuer Freund

Das Blutbad im La Belle wird nachweislich von zwei Palästinensern, einem Libyer und einer deutschen Frau im Auftrag des Libyschen Botschaft in Ost-Berlin (auch: libysches Volksbüro), realisiert.

Elf Jahre später der Prozess gegen die Attentäter. Muammar al-Ghaddafi ist zu Kreuze gekrochen und hat Entschädigung für das Attentat gezahlt. Aus alten Feinden sind neue Freunde geworden und das (noch immer) sozialistische Libyen ist wegen seiner 'politischen Stabilität' nun ein attraktiver Geschäftspartner westlicher Ölkonzerne.

Die moderaten Urteile am 13. November 2001 lauten: 14 Jahre Haft für die Bombenlegerin Verena Chaana, 14 Jahre Haft für Yasser Chraidi wegen Beihilfe, 12 Jahre Haft wegen Beihilfe auch für Ali Chanaa und den Libyer Musbah Abulgasem Eter. In der Urteilsbegründung erklärt Richter Peter Marhofer seine Enttäuschung über die "eingeschränkte Bereitschaft" der Bundesregierung, der Geheimdienste und der USA, zu kooperieren.

Kooperation eingeschränkt: USA, BRD und Geheimdienste

So hatte sich der außenpolitische Kanzlerberater Michael Steiner noch im März 2001 mit dem Libyschen Staatschef Ghaddafi getroffen. Aber die Bundesregierung gestattete eine Aussage Steiners vor Gericht nicht. Und der Bundesnachrichtendienst als auch die USA ließen die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen weitgehend im Regen stehen.

Am 21. November 2005 ist nun auch der Libanese Imad M. angeklagt. Er soll im Vorfeld und zum Zweck des Attentats Waffen in seiner Wohnung gelagert haben und, so der Vorwurf, war an der Vorbereitung des Anschlags auf das La Belle beteiligt.

In einer Vorab durch seinen Rechtsanwalt Walter Venedey gegebenen Erklärung gibt Imad M. auch zu, die Maschinenpistole, zwei Handgranaten und zwei Pistolen mit Schalldämpfer in seiner Wohnung in der Wiener Straße in Kreuzberg versteckt zu haben. Der Zweck: ein Anschlag auf amerikanische Militärs.

Gewissen mit Biss

Neu sind nur die Gewissensbisse, die Imad M. zum Rücktritt von der Tat bewegt haben sollen. So hätten ihn zwei Ost-Berliner Terroristen, darunter der bereits verurteilte Yasser Chraidi, nur unter Druck dazu bringen können, den Koffer mit den Waffen bei sich zu verstecken. Schließlich habe er aber, vom Gewissen geplagt, den Palästinenser Chraidi dazu aufgefordert, den Koffer wieder abzuholen.

Der Libanese Imad M. gibt sich als ein um die Sicherheit seiner Familie besorgter Vater: "In Libyen habe ich erlebt, was Töten heißt." Und erklärt dann: "Ich bin froh, dass ich der Stimme meines Gewissens gefolgt bin." Vom Anschlag auf das La Belle habe er erst im Nachhinein erfahren.

Die Vorsitzende Richterin Dietrich verliest im Laufe der kurzen Beweisaufnahme aus Vernehmungen des Imad M., geführt im August 1993 in Norwegen, sowie aus Akten der Staatssicherheit vom 26. März und 29. März 1986, die einige Zweifel an den Erklärungen des Angeklagten aufkommen lassen.

Familievater mit sieben Pässen

So hatte der vor dem Berliner Landgericht als staatenloser Libanese firmierende Angeklagte den norwegischen Ermittlern erklärt, er sei "in Damaskus" (Syrien) geboren. Imad M. trug sieben gefälschte Pässe diverser Couleur bei sich, die er von den Palästinensern erhalten haben wollte.

Und: Ja, er sei wohl Mitglied einer Unterorganisation der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas - militante Palästinenserorganisation) gewesen. Wurde von ihr jedoch nicht bezahlt. Imad M. räumte aber auch ein, er erhielte monatlich Geld von ihr.

Der DDR-Geheimdienst war über die Aktivitäten der Terroristen bestens unterrichtet. In seinen Dossiers gibt er namentlich Imad M. als einen der vier Männer an, die das seit Mitte März 1986 geplante Attentat schließlich ausführen würden.

Toppnummer im Stasidossier

Die Gewissensbisse des arglosen Familienvaters lesen sich denn auch in den Stasiunterlagen etwas anders. So hatten die Terroristen, laut eines Dossiers vom 29.03.1986, kurz vor Ausführung des Attentats offenbar kalte Füße bekommen, als Yasser Chraidi am 27. März 1986 beim Checkpoint mit seinem Diplomatenwagen 15 Minuten vom Bundesgrenzschutz aufgehalten wurde und ihm zwei weitere Einreiseversuche in derselben Nacht nach Berlin (West) versagt blieben.

Just am Tag darauf will Imad M. von seinem Gewissen heimgesucht worden sein. In den Stasidossiers heißt es jedoch: "M. war beunruhigt." Und: Die Waffen sollten so schnell wie möglich zurück in die Libysche Botschaft gebracht werden. Tatsächlich schafften der Angeklagte und Yasser Chraidi den Koffer mit den Waffen zum Grenzübergang Friedrichstraße, wo Chraidis Frau den Koffer übernahm und in eine Wohnung in die Hans-Loch-Straße in Lichtenberg brachte.

Kalte Füße am Checkpoint

Auch am Tag des Attentats auf das La Belle bewegte sich Imad M. im Dunstkreis der Terroristen in Berlin (Ost). Er war mit Yasser Chraidi von 12:30 bis 3:00 nachts zusammen, so die norwegischen Vernehmungsprotokolle: im "Palasthotel", in einer Wohnung in der Schönhauser Allee und schließlich im "Lindencorso", wo sich in dieser Nacht seltsamerweise, wie Imad M. sagt, alle Libyer eingefunden hätten.

Gegen Imad M. wird am 19. Juni 1990 Haftbefehl erlassen. Eine kurze Zeit verbringt er in Untersuchungshaft. Nachdem am 21. Dezember 1992 die Anklage vor dem Landgericht Berlin zugelassen wird, vergehen 13 Jahre. Zum Prozesstermin am 21. November 2005 erscheint Imad M. freiwillig. Er kennt sein Urteil: Freispruch.

Verjährt und unbewiesen

Der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG, § 22a), der mit Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren geahndet wird, ist seit dem 26. März 1996 verjährt. Die Planung und Teilhabe am La Belle Attentat indes lässt sich zweifelsfrei nicht beweisen. So nimmt Imad M. den Weg über die "goldene Brücke zur Straffreiheit", den der Gesetzgeber im Zweifelsfall für den Angeklagten bereithält.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Imad M.
Freispruch für Imad M. (50). - Libanese, Syrer, Libyer? - Rechtsanwalt Walter Venedey meint: "Das ist die große Frage." - Imad M., der im Dunstkreis der La Belle Attentäter stand und Waffen in seiner Kreuzberger Wohnung lagerte, trug sieben Pässe diverser Couleur bei sich.

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