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aus dem moabiter kriminalgericht


Fehlstart ins Leben - "Das Schlimmste sind diese ekelhaften Drogen"


von Barbara Keller

16. Mai 2006. Kriminalgericht Moabit, (33. gr. Strafkammer)
Zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 überfällt Cindy S. (21), Lehre zur Außenhandelskauffrau ohne Abschluss, arbeitslos, in Hellersdorf ältere Frauen und raubt sie aus. Auch zweier Einbrüche macht sie sich schuldig. Die in Karlshorst in einem gut situierten Elternhaus aufgewachsene junge Frau ist drogenabhängig. Ein bis zwei Kügelchen Heroin á vier Euro pro Tag müssen es sein. Jetzt droht Cindy S. eine mehrjährige Haftstrafe.

Mit 12 Stroh und alte Socken geraucht, mit 14 Schnaps getrunken, mit 16 lange Haare, Kiff und allerlei bewusstseinserweiternde Drogen genossen, auf Demos randaliert, mit Mitte 40 Spitzenpolitiker. Zu einer solchen Karriere gehören einige stabile Konstanten.

Diese fehlen der aus Karlshorst gebürtigen Cindy S. ganz offensichtlich. Ihre bereits mit 21 gestrandete Vita hört sich deshalb so an: mit 12 Whisky getrunken, mit 16 Cannabis geraucht, mit 19 Heroin (geraucht), mit 21 abhängig und jetzt wegen Beschaffungskriminalität vor dem Kadi angeklagt.

Alte Damen ausgeraubt

Zwischen Oktober 2005 und Januar 2006 überfällt und bestiehlt Cindy S. in ihrem Wohnumfeld mehrfach ältere Damen im Alter von 72 bis 85 Jahren. Bei ihren 'Raubzügen' in Parks, Verbrauchermärkten und Wohneingangsbereichen, bei denen sie es auf die Taschen der Rentnerinnen abgesehen hat, erbeutet sie Geldsummen in Höhe von 30 € bis 75 €.

Wegen dieser Delikte kommt sie im Januar 2006 für einen Tag vorläufig in Haft, erhält dann aber Haftverschonung. Als Cindy S. jedoch kurz darauf in zwei Erdgeschosswohnungen in der Güntherstraße (Oberschöneweide) einbricht und von einem Geschädigten gestellt wird, ist es mit der Schonzeit vorbei. Seit dem 21. Februar 2006 sitzt Cindy S. in der Untersuchungshaft der JVA für Frauen in Lichtenberg.

Ich bin doch kein Junkie!

Am Tag der Hauptverhandlung am 15. Mai 2006 ist eine aufgeregte junge Frau zu erleben. Schlank, halblanges, mittelblondes Haar, schwarze Stoffhose, graues Leinenhemd - ein attraktives Mädchen. Cindy S. ist geständig und bereut die Taten. Mit der Einsicht in ihr Drogenproblem scheint es jedoch zu hapern.

Denn ein Junkie, das will Cindy S., die derzeit Psychopharmaka nimmt, auf keinen Fall sein. Sie braucht kein Methadon, sagt sie, und ein bis zwei Kügelchen Heroin á 4 € am Tag, geraucht. Was ist das schon? Als Motiv ihrer Taten gibt sie eine Sperre der Auszahlungen beim Arbeitsamt und eine abenteuerlich anmutende Erpressungsgeschichte von Seiten arabischer Männer an.

Eine ganz normale Familie

Dabei stammt Cindy S. aus keinen armen, zerrütteten Verhältnissen oder sonst wie desolatem Künstlermilieu. Ihre Mutter ist Ausbildungsleiterin bei Thürmann, der Stiefvater Bauunternehmer. Ein eigenes Wohnhaus in Karlshorst rundet einen gediegenen Wohlstand ab.

Cindy bevorzugt die harmonische Frauentrias - bestehend aus Mutter, Schwester Janine (23) und ihr selbst. Mit ihrem Stiefvater, den sie akzeptiert, gibt es offenbar trotzdem keine größeren Konflikte. Man könnte es so formulieren: eine ganze normale gut situierte Familie, in der wohl auch "mal was vorkommt".

Mama zuliebe

Und dennoch: Während Cindys zwei Jahre ältere Schwester Janine als Handelskauffrau ihren Weg macht, gerät das Nesthäkchen Cindy, die Femme fatal ihrer Schulklasse, schon früh neben die Spur. Sie schmeißt das Gymnasium ohne den Abschluss der 10. Klasse und die Ausbildung zur Außenhandelskauffrau schließt sie ebenfalls nicht ab. Stattdessen ist sie erst mit einem Ron, dann mit einem Patrick lose liiert. Beides Freunde von Betäubungsmitteln.

Wiederholt versucht Ihre Mutter, die ihr immer wieder mal 15 € zusteckt oder die Energiekosten übernimmt, auf sie Einfluss zu nehmen. Zweimal beginnt Cindy S. "Mama zuliebe" einen Entzug. Einmal im Griesinger, dann in Neustrelitz. Beide bricht sie mit Ausreden ab.

fehlen: spezifische Frauenentzugsanstalten

Der Empfehlung des vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachters Christian Winterhalter (45), Cindy S. in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, darf mit gemischten Gefühlen entgegengesehen werden. Denn zum einen ist die Einsicht der Patientin offenbar nicht gegeben und zweitens, so gibt auch der Sachverständige Winterhalter aus eigener Praxis zu bedenken: "...gibt es keine spezifische Frauenentzugsanstalten. Dort sind auch Frauen mit schweren psychischen Störungen untergebracht."

Cindys Mutter hat ihre Tochter noch nicht aufgegeben. In einem Brief an sie schreibt sie: "Das Schlimmste sind diese ekelhaften Drogen. Das Beste wäre eine Langzeitdrogentherapie." Und: "Ich könnte dir helfen. Komm wieder klar. Ich habe dich lieb. Mama." - Es wird nicht zuletzt von Cindy selbst anhängen, ob sie den verhängnisvollen Weg verlässt oder mit allen traurigen Konsequenzen für sich und andere auf die Talsohle der Drogenhölle zusteuern wird.

Urteil (vom 07.06.06): Drei Jahre Haft und Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Zeugin
Bereits nach einem halben Jahr erkannte Janine S. (23) ihre jüngere Schwester Cindy S. kaum noch wieder: "Sie wich mir aus, machte einen orientierungslosen Eindruck und dann immer dieses Herumgekratze im Gesicht."

Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens
Karl-Heinz Steffens, Rechtsanwalt von Cindy S., widersprach der Verwertung von Videoaufnahmen aus Hauseingangs-
bereichen, in denen seine Mandantin Cindy S. bei dubiosem Treiben zu beobachten war.

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