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aus dem moabiter kriminalgericht


Niederländischer Kokainhändler festgesetzt - mit EU-Haftbefehl und deutscher Amtshilfe


von Barbara Keller

29.12 2006. Moabiter Kriminalgericht, 1. Gr. Strafkammer.
Das ist doch mal was. Deutsche und niederländische Ermittlungsbehörden arbeiten zusammen und legen Drogenhändlern auf Berliner Stadtgebiet das Handwerk. Im September 2005 sind drei türkische Männer holländischer Herkunft für den europäischen Haftbefehl reif; die niederländischen Ermittler ersuchen ihre deutschen Kollegen um Rechtshilfe. Der Vorwurf der niederländischen Staatsanwaltschaft: bandenmäßiges Handeln mit Kokain. Einer der Drei, Yusuf K. (29), muss sich jedoch vor seiner Rückführung nach Holland am Moabiter Kriminalgericht verantworten. Bei seiner Verhaftung fanden die Ermittler in seiner Wohnung ein Kilogramm Haschisch und eine schussbereite Smith & Wesson made in USA in seiner über den Wohnzimmerstuhl gehängten Jackentasche.

Zwischen dem 12. und 15. Sept. 2005 nehmen in einer gemeinsamen Aktion der für Auslieferung zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Berlin, mehreren Kommissariaten des LKA Berlin und den örtlichen Polizeidienststellen drei Tatverdächtige - Ibrahim Y. (46), Dervis U. (37) und Yusuf K. (29)- fest. Bei den Hausdurchsuchungen im Wedding, in Schöneberg und Moabit sind auch zwei Beamte der niederländischen Strafverfolgungsbehörde dabei.

Den drei Verhafteten wird vorgeworfen, zwischen Januar bis März 2005 in mindestens zwei Fällen jeweils drei Kilogramm Kokain aus den Niederlanden nach Deutschland und Belgien geschmuggelt zu haben. Zwei von ihnen erfahren in spe ihre Verurteilung in Holland. Yusuf K. hingegen hat Pech. Weil bei ihm ein Kilogramm Haschisch und in seiner Jackentasche eine mit fünf Kugeln schussbereite Smith & Wesson gefunden wurde, lautet ein "Berliner Haftbefehl" auf: bewaffneter Betäubungsmittelhandel. Am 14. Dezember 2006 ist der Strafantrag zur Hauptverhandlung zugelassen.

Der unerlaubte Besitz einer Waffe hätte für Yusuf K. nach § 53 des Waffengesetzes nur eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedeutet; wegen des Vorwurfs des 'bewaffneten Betäubungsmittelhandels' kommt auf ihn jedoch in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe zu, bevor er sich dann auch dem niederländischen Kadi stellen muss.

Das scheint dem Angeklagten am ersten Tag der Hauptverhandlung am 29. Dezember jedoch entweder nicht bewusst oder egal zu sein. Der baumgroße, gemütlich wirkende junge Mann, schäkert mit den Prozessbeteiligten, schmunzelt in sich hinein. Neben ihm sitzt eine zierliche, kleine, blonde Dolmetscherin, die offenbar zum ersten Mal diesen Job versieht.

Jusuf K. lächelt zu ihr herunter als flirte er mit ihr. Die Aufforderung des Vorsitzenden Richters zu seinen partnerschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen, um seine Einkünfte zu klären, versteht Jusuf K. zunächst falsch. Ja, das sei ganz kompliziert, holt er aus. Zwei Frauen, vier Kinder, alle in Holland, alle von Sozialhilfe anhängig, das ist natürlich für einen Mann (!) ganz kompliziert, sieht er an sich herunter.

So sei auch das (im Gefängnis streng verbotene) Handy zu verstehen, das er irgendwie in der Haftanstalt fand und das er natürlich nur dafür verwendete, mit seinen Frauen zu telefonieren, weist Jusuf K. lächelnd seine leeren Hände vor.

Zwar spricht Jusuf K. ein ganz passables Deutsch. Aber bei einem Gerichtsverfahren kommt es zuweilen eben gerade auf Detailtreue an. Nach Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft wird aber all dies nicht mehr gebraucht. Denn in diesem Jahr will sich der Angeklagte nicht mehr zu den Tatvorwürfen äußern.

Als der Rechtsbeistand von Jusuf K. vorschlägt, die Zeit noch ein wenig mit biografischen Ausführungen zu nutzen, hat das Gericht nichts dagegen. Und so erfahren wir zumindest noch, dass der Angeklagte, dessen Eltern 1968 aus der Türkei nach Holland einwanderten, eine Art Hauptschulabschluss absolvierte, der eine Lehre in einem Metallberuf folgte. Die allerdings schloss Jusuf K. nicht ab.

Schon während seiner Schulzeit handelt Jusuf K. mit Textilien auf dem Schwarzmarkt. 23-jährig betreibt er kurzzeitig einen Coffeeshop in Hengelo bei Enschede. Den Handel mit Oldtimern, den er bis zu seiner Verhaftung versieht, bringt ihm circa 300 Euro pro verkauftem Auto. Das zweimal die Woche, wie er sagt.

Und das war sozusagen auch schon der Tag im Moabiter Kriminalgericht kurz vor Silvester. Wir verlassen gegen Mittag das leergefegte Gebäude, in dem ein paar einsame Landgerichtssachen in Kurztermin laufen und das Jugendgericht eine Art Rudi Carrellsches "Am laufenden Band" gegen jetzt eher kleinlaute, in Begleitung ihrer mürrischen Eltern erschienene, picklige junge Männer absolviert.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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