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aus dem moabiter kriminalgericht


Bankenprozess: "Wie soll ich jetzt aufhören..."*1


von Barbara Keller

15.02.2007. Moabiter Kriminalgericht, 36. Große Strafkammer.
Am 21. März 2007 könnten im Prozess im Untreueverfahren gegen die Vorstände, Aufsichtsräte und den Kreditabteilungschef der BerlinHyp (eine Tochter der landeseigenen Bankgesellschaft Berlin) voraussichtlich die Urteile fallen. Ein Verfahren, in dem es im Kern um mutmaßlich ungesicherte Millionen-Kredite an die AUBIS-Gruppe geht, die durch eine zeitnahe, unverbuchte CDU-Spende der AUBIS-Chefs Klaus Wienhold und Christian Neuling (beide CDU) bar auf den Tisch des BerlinHyp Vorstands Klaus-Rüdiger Landowskys (CDU) 2001 den Bankenskandal auslösten. Plädiert haben inzwischen die Staatsanwaltschaft und nun auch fast alle Rechtsanwälte der Verteidigung. Am 16.02.2007 waren die Schlussvorträge der Rechtsanwälte der ehemaligen BerlinHyp-Aufsichtsräte Heidrun Schmidt-Passarge (54) und Carsten Reckzeh (54) zu hören, für die die Staatsanwaltschaft am 22.12.2006 eine Haftstrafe von 19 Monaten beantragte. Auch sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten.
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Bankkauffrau Heidrun Schmidt-Passarge und Bankkaufmann Carsten Reckzeh wird vorgeworfen, als Kreditausschussmitglieder des Aufsichtsrates jeweils einem Kreditbeschluss der strittigen AUBIS-Darlehen ihre Zustimmung gegeben zu haben. So stimmte Heidrun Schmidt-Passarge im Mai 1996 angeblich unter mangelhafter Prüfung einer Kreditvergabe über 154.943.136,-- DM zu. Ein Kredit, mit dem die relativ unvermögende AUBIS den Ankauf von Plattenbauten in Leipzig Grünau finanzierte. - Carsten Reckzeh, so die Staatsanwaltschaft, befürwortete trotz eigener Bedenken einen Kreditnachschlag an AUBIS über 222.547.481,27 DM, mit dem die Unternehmensgruppe Plattenbauaufkäufe in Cottbus, Brandenburg, Görlitz, Schwerin und Plauen tätigte.

Beide Arbeitnehmervertreter, via Wahl durch Belegschaft*2 zu Betriebsräten gewählt und vom zwölfköpfigen Betriebsrat*3 in den Kreditausschuss des Aufsichtsrats entsandt, halten ihre damaligen Entscheidungen auch heute noch für vertretbar. Ihnen oblag nach eigener Aussage als Teil eines Gremiums, das lediglich halbjährlich tagte, ausschließlich die Plausibilitätsprüfung der Kreditvorlagen.

Beide hätten sich auf den Vorstand verlassen, der sich seinerseits auf die Vorlagen aus der Kreditabteilung und die Vorarbeiten der Votierer stützte. Ein Schaden sei nicht entstanden. Selbst wenn man die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführte Vermögensgefährdung von 135,3 Mio. DM annähme, mache das gerade 0,05% des damaligen Vermögensvolumens der BerlinHyp aus (Stand 1996). Ein dem § 266 StGB, der Untreue zugrunde liegender Vorsatz sei ebenfalls nicht auszumachen.

Carsten Reckzeh, als einziger der dreizehn Angeklagten noch im aktiven Arbeitsverhältnis (bei der BerlinHyp) zwei Kinder, eine arbeitslose Frau, sagt: "Warum wird bei der BerlinHyp strafrechtlich verfolgt, was bei anderen Banken genauso gehandhabt wurde?" So war, laut Reckzeh, auch die Westfälische Hypothekenbank AG als Konsortialspartner zu 50% an einem der AUBIS-Engagements beteiligt, das sie unabhängig prüfte.

Nach mehr als eineinhalb Jahren Prozessdauer kann man die Anklagevorwürfe und die Positionen der Verteidigung schon fast singen. Ungesicherte Kreditvergaben in Millionenhöhe, lauten die Anklagevorwürfe, an unvermögende, unerfahrene Kreditnehmer, überhöhte Beleihungswerte angesichts schmaler Objektpreise, Verstöße gegen das Kreditwesengesetz, angenommene Gefährdungen in Millionenhöhe. - Das vorsätzliche, gemeinschaftliche Vorgehen rechtfertigt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Strafanträge bis zu vier Jahren Haft.

Die Verteidigung ihrerseits wiederholt gebetsmühlenartig, auf dem Boden des Kreditwesengesetzes in legalen Ermessensspielräumen agiert zu haben. Die Beleihungswerte (!) hätten entsprechend höher liegen dürfen, da die Plattenbauten unter dem Druck des Altschuldenhilfegesetzes mit Schnäppchenpreisen über den Tisch gingen. Heute erweise sich die 'Platte' als langfristiges Immobiliengeschäft durchaus als lukrativ (siehe die Entschuldung Dresdens mittels einträglichen Komplettverkaufs ihrer Wohnungsbaugesellschaften an die Fortress Deutschland GmbH, Tochter eines amerikanischen Pensions- und Geldanlagefonds).

Und last but not least: Kein Schaden, keine Pflichverletzungen. Der Aufsichtsrat habe sich auf die Vorarbeiten des Vorstands, der Vorstand auf die Kreditvorlage der Kreditabteilung verlassen. Das Geschäft schien seinerzeit machbar und einträglich.

Diesem Aufeinanderprallen diametraler Positionen wird voraussichtlich am 21.03.2007 ein durch die 36. Große Strafkammer gefälltes und durch den vorsitzenden Richter Josef Hoch verkündetes Urteil ein Ende bereitet. Am 21.02.2007 und gegebenenfalls am 12.03.2007 sind ein letzte Plädoyer der Verteidigung (Rechtsanwalt Robert Unger für den damaligen Kreditabteilungschef K.) und die letzten Worte der Angeklagten zu erwarten. Dann geht auch dieses teure Marathonverfahren seinem Ende entgegen. Sicher weniger unerwartet dafür aber deutlich gewünschter als das Gedichtfinale des monomanen Sprachakrobaten Jan Faktor in "Georgs Sorgen um die Zukunft", in dem es rastlos hastig heißt: "wie soll ich jetzt aufhören..."


*1Jan Faktor in "Georgs Sorgen um die Zukunft", aus dem Gedichtband "Georgs Versuche an einem Gedicht und andere positive Texte aus dem Dichtergarten des Grauens", Aufbau 1989
*2 circa 400 Arbeitnehmer
*3 acht Kapital- vier Arbeitnehmervertreter

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Carsten Reckzeh zwischen seinen Rechtsanwälten Andreas Fehlhaber (li.) und Barbara Lammert-Bäsel (re.). Der ehemalige Aufsichtsrat und Arbeitsnehmer-
vertreter steht noch heute zu seinen Entscheidungen und weist die Vorwürfe der Anklage zurück.


Auch die Rechtsanwälte der Ex-Aufsichtsrätin Heidrun Schmidt-Passarge, Peter Kremer und Jens von Wedel, fordern Freispruch für ihre Mandantin: "Als Aufsichtsrat oblag ihr ausschließlich die Prüfung der Vorlagen auf Plausibilität." Und: "Es herrschten keine Wolfsburger Verhältnisse in der BerlinHyp."


Rechtsanwältin Barbara Lammert-Bäsel erklärt für den Ex-Aufsichtsrat Carsten Reckzeh: "Mein Mandant hat sich keine gravierende Pflichtverletzung vorzuwerfen. Er prüfte die Unterlagen, auf die er sich verlassen durfte, auf Plausibilität. Eine Informationsbe-
schaffungspflicht bestand nicht."


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