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- Mit dem Rücken zur Wand -
ein Arbeitsloser dreht durch


von Barbara Keller

19. Juli 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 276, Schöffengericht.
Einen Tag nach Rosenmontag, am 20. Februar 2007, gegen 10:15 zündet der seit kurzem arbeitslose Maschinist Ralph N. (41) das Zimmer 518 des JobCenters Pankow mit Brennspiritus an. Es war, sagt er fünf Monate später, "ein Hilfeschrei".

"Geht nicht, haben wir nicht, kriegen wir nicht" und lange Warteschlangen gelten weithin als Synonyme für ein untergegangenes System namens DDR. Wenn "Zonen-Gaby"* jedoch und mit ihr die Neubundesbürger nach dem Genuss ihrer ersten Bananen 1989 glaubten, dieses SM-Spiel ein für alle Male hinter sich gelassen zu haben, dann gaben sie sich einem süßen Kindertraum hin.

Ralph N. ist gelernter Maschinist und Ostdeutscher. Ledig, kinderlos. Er wächst mit zwei Schwestern und Brüdern bei der allein erziehenden Mutter auf, die als Filmvorführerin arbeitet. Ralph N. ist intelligent und gehört 13-jährig mit einem Notendurchschnitt von 1,8 zu den Besten seiner Klasse.

'Gegen die Roten eingestellt'

Das Problem: Ralph N. ist, und daraus macht er keinen Hehl, "gegen die Roten eingestellt". Darum fliegt er 1979 nach der achten Klasse von der Schule, wo es heißt: "Intelligenzverbrecher fördern wir nicht!" Ralph N. landet zunächst im Jugendwerkhof. Dann, weil er wiederholt von dort flüchtet, in Untersuchungshaft.

Ralph N. ist voller Widerwillen gegen die DDR und beschließt über die 'grüne Grenze' in den Westen abzuhauen. Doch mit seinem Moped unterwegs auf dem Weg bei Perleberg in der Priegnitz, nahe der Elbe, wird der renitente Junge geschnappt. Jetzt heißt es eineinhalb Jahre Jugendknast Wrietzen, die er nach eigenen Angaben die meiste Zeit im "Bunker" verbringt.

Nach der Haftentlassung wird Ralph N., nun 17-jährig, zurück in den Osten entlassen. Er erhält 'Berlin-Verbot' und muss sich regelmäßig melden. Als 1989 der Eiserne Vorhang fällt, ist Ralph N. 23 Jahre alt. Ein seinem Umfeld gegenüber feindseliger, misstrauischer junger Mann, der vor allem eines ist: ausgebrannt. Und als Ralph N. nach diversen Beschäftigungen, darunter bei der BVG und Samson, Ende 2006 schließlich arbeitslos wird, kommt es nach einem Déjà Vu auf dem Arbeitsamt zur Eskalation.

Trauma mit Folgen

Dienstag, 6. Februar 2007. Ralph N. (40) schläft bereits seit vier Tagen in seiner Lederjacke auf der Parkbank. Es ist diesiges Wetter. Die Höchsttemperaturen liegen an diesem Tag bei vier Grad, die Tiefsttemperatur bei einem Grad Celsius. Ralph N. hat seinen Job bei der Auffanggesellschaft vor einem Monat gekündigt, weil er die Miete nicht mehr zahlen konnte. Dann hob er den Mietvertrag auf, weil er ja kein Geld mehr verdiente. Zuletzt kündigte er auch seinen Schlafplatz in einem Obdachlosenheim für monatliche 374 Euro, die er für Wucher hält.

Heute, am 6. Februar 2007, hat Ralph N., der zur Zeit Sozialhilfe erhält, seinen vierten Termin beim Arbeitsamt. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld I, das weiß er, kann frühestens am 1. April 2007 greifen. Weil er selbst kündigte, erlegte ihm das JobCenter eine dreimonatige Sperre auf.

Ja klar, auch ein Wohnungsloser kann, so hatte ihm die Arbeitsvermittlerin gesagt, Arbeitslosengeld I beziehen, wenn er sich wöchentlich meldet. Doch als Ralph N. am Dienstag, dem 6. Februar, in der Leistungsabteilung des JobCenters Pankow in der Storkower Straße vorstellig wird, lehnt die Sachbearbeiterin kurz angebunden sein Begehr ab.

Tunnelblick

Neun Tage Zeit gibt sie dem Verzweifelten, eine neue Wohnung zu suchen und erteilt ihm damit eine falsche Auskunft. Ralph N. insistiert vergeblich. Nach mehrmaligem "Gehen Sie raus" und "Kommen Sie rein!" brennt bei dem derzeit Obdachlosen die Sicherung durch. Ein Déjà Vu von Ohnmacht, Willkür, mit dem Rücken zur Wand stehen: Ralph N. räumt den Tisch der Sachbearbeiterin ab, schleudert die Tastatur auf den Boden und wird hinausgeworfen. - Sein Problem bleibt.

Jetzt hat Ralph N. den Tunnelblick. "Klapper oder Knast", sagt er sich. Und wählt den Knast aus Furcht, aus der Geschlossenen nicht mehr herauszukommen. Ein erster Hilfeschrei ist sein Auftritt im Kaufland Storkower Straße wenige Tage später. Der ansonsten abstinente Mann trägt Haschisch bei sich, als er dort die Flaschen klirrenden aus den Regalen fegt. Die Polizei erscheint, aber inhaftiert wird er nicht.

'Ich will in den Knast!'

Nun ist Ralph N. alles egal. Mit fünf Litern Brennspiritus bewaffnet, betritt er am Dienstag nach Rosenmontag gegen 10:00 wiederholt das JobCenter an der Storkower Straße 120 in der Absicht, den Ort seiner Qualen in Brand zu setzen, um endlich der gewünschten Hilfe teilhaftig zu werden.

"Innerlich ganz ruhig", wie er später sagt, betrat Ralph N. Zimmer Nummer 518 mit dem Mitarbeiterplatz 12. Dann kippte er, während die dort beschäftigte Kollegin fluchtartig den Raum verließ, die brennbare Flüssigkeit über Tisch und Boden aus. Zündete alles in der Hoffnung an, damit die Sprinkleranlage auszulösen.

Fehler in der Planung: das Büro besaß keine Sprinkleranlage. Die Geräte schmolzen bei dem Brand ein und Boden sowie Tisch fackelten ab. Weiterer Schaden entstand nicht. Die Rechnung des Brandstifters aber ging auf: die Polizei nahm den brav auf sie wartenden Ralph N. in Haft.

Fünf Monate später, am 19. Juli 2007, beschäftigt sich ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten unter Vorsitz von Richterin Dr. Karin Nissing mit dem Fall. Die Anklage lautet auf 'schwere Brandstiftung', die laut §306a eine Haftstrafe nicht unter einem Jahr nach sich zieht.

Zwei Jahre Haft

Lange Rede kurzer Sinn. Am 19. Juli 2007 ist Ralph N.- blass, ernst, ordentlich - geständig. Er trägt kurz geschorene Haare, ein kurzärmliges Hemd, eine Brille und macht alles in allem den Eindruck eines beleidigten, großen Jungen. "Ich wollte niemanden verletzen. Ich wollte nur ins Gefängnis", erklärt er.

Ein Sachverständiger, Dr. Werner Platz, bescheinigt Ralph N. eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund seiner früheren Erlebnisse in der DDR und damit Schuldunfähigkeit für seinen Ausraster am 6. Februar 2007. Die Tat 14 Tage später, die Brandstiftung, so sagt er dann, sei zwar ein Appell - eine Schuldminderung liege jedoch bei der geplanten Tat nicht vor.

Ralph N. kommt mit einem blauen Auge davon und bekommt, was er suchte: Hilfe. Zwei Jahre Haft lautet das Urteil schließlich nach einem kurzen Prozess. Eine Bewährungsstrafe mit vielen Auflagen. Darunter die, sich bei der Freien Hilfe zu melden und sich innerhalb von drei Monaten einen Betreuer für wirtschaftliche Belange zu suchen.

Die Verhandlung endet mit dem Bemerken der Richterin Nissing über eine günstige Sozialprognose für den Verurteilten: "Hätte Ralph P. bei Samson nicht die Arbeit verloren, wäre das alles nicht vorgekommen."

* (Quelle: Titanic)


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Ralph N., Anfang Februar 2007 ohne Job, ohne Bleibe, erhält im JobCenter Pankow eine falsche, für ihn verhängnisvolle Auskunft und dreht durch.


"Mein Mandant arbeitete sechs Jahre bei Samson. Eine solch schäbige Behandlung hatte er nicht verdient", sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Knösel.


Die Vorsitzende Richterin Karin Nissing verkündet das Urteil : zwei Jahre Haft auf Bewährung.


Der psychologische Gutachter Dr. Werner Platz kann im Fall der schweren Brandstiftung keine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 des StGB erkennen.

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