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"Manchmal ist auch der Gesetzgeber schuld"


von Barbara Keller

08. August 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abtlg. 250. Strafrichter
Gunnar M. (26), ledig, Geschäftsführer der TRICAD AG, soll zwischen Mai 2004 und Juni 2005 auf seiner Internetplattform 129 so genannte 'Spionage-Kameras' verkauft und damit verbotene Sendeanlagen vertrieben und besessen haben. Gunnar M. sagt: "Für mich war das Kinderspielzeug."

"Ja, was machen wir nun?", seufzt Richter Andreas Herkewitz ratlos. Kommt ein Gesetz in die Welt, muss es befolgt werden. Ob es nach gemein menschlichem Ermessen nun Sinn macht oder nicht. Vielleicht war die Bundesnetzagentur sich ja selbst nicht ganz grün, als sie Mitte Juni 2004 das Telekommunikationsgesetz (TKG) um eine Novelle des Paragrafen 90 bereicherte, denn eine entsprechende Bekanntgabe der Gesetzesänderung unterblieb.

Ein Gesetz das verbietet, getarnte Sendeanlagen, die heimlich Ton oder (nun auch) Bild nehmen, zu besitzen oder zu vertreiben. Zum Beispiel auch so etwas wie den berüchtigten, heimlich verwanzten Plüsch-Teddy, den ein angeblicher Fan der Pop-Queen Britney Spears vermachte und damit verbotener Weise live das Privatleben der Diva aufnahm.

Dabei kann der Hobby-Detektiv ohne Not sein Horch- und Guckgerät in Gegenständen des täglichen Bedarfs einbauen. Denn weder letztere noch Spezialkameras sind irgendwie zu verbieten. Weshalb wohl auch der Internetshop 'Alarm.de' aus Kirchlengern, NRW, weiterhin locker in Uhren, Teddys und Blumentöpfen versteckte Kameras offeriert und rechtlich falsch verkündet: "Grundsätzlich ist es möglich, viele Alltagsgegenstände mit Kameras zu versehen..."

Und nicht nur Alarm.de hat sie: akustische Minispione bei Pearl.de, Mini-Color-Kameras als Knopf oder Schraube bei ELV, Bewegungsmelder, Abhörgeräte als Spy Micro Set, Spy Bug oder Listener bei CONRAD. Es gibt sie überall.

Die Aufgabe der noch relativ jungen Bundesnetzagentur, gegründet als Regulierungsbehörde nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost, ist es, die Chancengleichheit auf den fünf Netzmärkten zu sichern. Damit, meint man, dürfte sie alle Hände voll zu tun haben. Weit gefehlt. Sommer 2005 fand sie Gelegenheit, gegen den Jungunternehmer Gunnar M. wegen des Verstoßes gegen besagten  90 des TKG Anzeige zu erstatten. - Gunnar M. verkaufte zu dieser Zeit auf seiner Internetplattform neben diverser Software auch so genannte 'Spionage-Kameras', die er allerdings für Spielzeug hielt.

Am 15. Juni 2005 begehren sechs bewaffnete Polizeibeamte mit Durchsuchungsbefehl Einlass bei Gunnar M. Etwas mehr als ein Jahr später muss er sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen des Vertriebs verbotener Sendeanlagen verantworten.

Gunnar M., Geschäftsführer der im Januar 2004 gegründeten TRICAD AG, ist geständig. Der akkurat wirkende junge Mann berichtet, wie er nach einem aus finanziellen Gründen abgebrochenen Studium in den USA und dem Millitärdienst mit seinem letzten Geld die TRICAD AG aufbaute. Ein Unternehmen, das Software sowie Elektronikwaren anbieten sollte.

Nicht ohne Stolz erzählt Gunnar M., wie er mit dem chinesischen Zulieferer direkt verhandelte, weil der zunächst anvisierte Partner CONRAD ihm mit nur 10% Provision keine Luft zum Atmen ließ. Wie er vier Arbeitsplätze schaffte. - Und nun das! Dabei habe er sich 2004 noch bei der Rechtsabteilung der ELV kundig gemacht.

Gunnar M. sagt: "Großanbieter, wie CONRAD und ELV verkaufen doch auch diese Produkte. Was ist mit den Handys, mit denen man unbemerkt lauschen, knipsen, filmen kann?" - Und der Home-Shopping-Kanal, der soll sich ja fein außergerichtlich aus der Affäre gezogen haben.

Am 8. August 2007 ist den Prozessbeteiligten die Unlust an diesem Verfahren deutlich anzumerken. Nach einem längeren Pausenintermezzo verkündet Richter Herkewitz schließlich das Urteil: Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Buße von 500 Euro, zahlbar innerhalb von fünf Monaten zu je 100 Euro. In der Urteilsbegründung erklärt Richter Herkewitz: "Manchmal ist auch der Gesetzgeber schuld, indem er die Menschen überfordert."

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Gunnar M. schaffte mit seiner TRICAD AG aus dem Nichts vier Arbeitsplätze und verstieß unwissentlich gegen das jüngst novellierte Telekommunika-
tionsgesetz.

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