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aus dem moabiter kriminalgericht


Ohne jeden Zweifel


von Uta Falck-Eisenhardt

10. Dez. 2007. Moabiter Kriminalgericht. 22. Gr. Strafkammer.
Das Baby lag im Rinnstein. "Es war wie runter gerammt", sagt die Frau, die den fünf Monate alten Jungen hinter dem rechten Vorderreifen eines geparkten Autos entdeckte. Sie hatte sein leises Wimmern gehört, als sie durch eine belebte Seitenstraße im Südosten Berlins zur S-Bahn gehen wollte. Dann sah sie zwei Füßchen unter dem Ford Mondeo. Beherzt zog sie das Kind hervor. Dabei fiel ihr eine aufgeplatzte, schwarz unterlaufene Beule am Kopf auf. "Es war schon in einem ziemlich desolaten Zustand", erinnert sich die Zeugin. Doch wer hatte Santino R. so misshandelt, dass er fünf Tage später starb?



Noch am selben Tag wurde nach seiner Mutter gefahndet. Spurenhunde zeigten der Polizei den Weg vom Auto in den Hof des direkt dahinter liegenden Hauses und blieben vor einer Wohnung sitzen, in der Sabrina R. seit drei Wochen wohnte. Tags darauf verhaftete die Polizei die 23jährige. Bei der Polizei erklärte die psychisch Kranke, sie habe gar kein Kind. Schnell bewies man ihr das Gegenteil und wertete ihre Äußerung als das Abstreiten einer schrecklichen Tat.

"Wollen Sie noch etwas sagen?, fragt Peter Faust, der Vorsitzende Richter der 22. Großen Strafkammer die Angeklagte. "Ja", haucht sie, "Dass ich unschuldig bin." Es sind die einzigen Worte, welche die kleine, pummlige Frau in elf Verhandlungstagen sagt. Schon vor dem Prozess bezichtigte sie Benjamin W., den Vater ihres Kindes, der Tat. Sie sei an jenem Donnerstag gerade vom Einkaufen gekommen, habe erst das Kind in die Wohnung gebracht und anschließend die Einkäufe aus dem Kinderwagen geholt. Dabei habe sie die Wohnungstür nicht richtig verschlossen. "Plötzlich stand er vor mir. Er riss mir das Kind aus dem Arm. Dann habe ich nur es nur noch knallen gehört." In panischer Angst sei sie aus der Wohnung geflüchtet, ohne Jacke, ohne Papiere, ohne Geld. Ihre Schilderung entspricht dem Zustand ihrer Wohnung, die eine Polizeibeamtin als total aufgeräumt beschreibt. "Nur ein Baby-Anorak lag auffallend deplaziert im Flur."

Die beiden Gutachter Karl Kreutzberg und Cordula Weitze geben sich viel Mühe, die Tat für die junge Frau passend zu machen. Beständig wiederholen sie den psychiatrischen Leitsatz, man könne nicht die Entsetzlichkeit der Tat als Beweis für die Krankheit nehmen. Dennoch machen sie bei Sabrina R. eine Ausnahme. Fest steht nur, die junge Frau erkrankte vor zehn Jahren an Schizophrenie. Darum könne Sabrina R. die Tat entweder während eines psychotischen Krankheitsschubes begangen haben, sagt Kreutzberg. Seine Kollegin Weitze begründet die Tat mit Überforderung. Doch für Verteidigerin Constanze Luise Lehmann sind diese Einschätzungen nur "ein Stochern in Nebel", das einer gewissen "Hilflosigkeit" nicht entbehrt.

Es fällt schwer, die Tat einer Frau zuzuordnen. Zu drastisch sind die Verletzungen, welche die Gerichtsmedizinerin beschreibt. Ihrer Meinung nach wurde der Säugling rücklings gebogen. Eine Fraktur der Wirbelsäule sowie der Abriss beider Beckenschaufeln war die Folge der massiven Überdehnung. Darüber hinaus erlitt Santino ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, an dem er verstarb. Merkwürdig ist auch, dass die Täterin das Kind direkt vor ihrer Haustür abgelegt haben soll. Dieses Vorgehen ist nur irrational zu begründen. Doch das kann man in diesem Fall, da es sich bei der Angeklagten um eine psychisch Kranke handelt.

Aber auch der Vater des Kindes, den die Angeklagte in einer Kriseneinrichtung kennen lernte, ist psychisch krank. Und er ist äußerst aggressiv. Als sich seine Mutter einmal weigerte, mit ihm zu reden, bedrängte er sie. Schützend stellte sich sein Stiefvater vor seine Lebensgefährtin. W. schlug ihm einen Zahn aus. "Er geht auf alles los, was sich ihm in den Weg stellt", sagt Sabrinas Verteidigerin. Auch auf sein eigenes Kind?

W. mochte keine Kinder, das bestätigt auch seine Bewährungshelferin. Als Sabrina schwanger war, warf er ihr eine Spraydose an den Bauch. Über die Zeit nach der Geburt, in der er seine Freundin weiterhin regelmäßig schlug, sagt er dem Gericht: "Ich bin immer die Nebenrolle. Sie hat mich nicht als Vater angesehen." Es sei ein Zufall, dass der Junge noch keine Schläge abbekommen habe, offenbarte er der Bewährungshelferin. Sechs Wochen vor der Tat flüchtete Sabrina mit ihrem Sohn zu ihren Eltern. Als sie gemeinsam mit ihrem Stiefvater ihre Sachen abholte, drohte ihr W.:"Ich mach dich und den Kleinen fertig!"

Völlig verängstigt seien Mutter und Sohn gewesen, sagt Sabrinas Stiefvater. Erst nach zwei Wochen zuckte der Kleine nicht mehr ständig zusammen. Sabrina habe sich nur in Begleitung aus dem Haus getraut und bat ihre Eltern, W. niemals ihre neue Adresse zu verraten. Das ist nun dessen stärkstes Alibi. Für die Tatzeit selbst hat er keines vorzuweisen. Doch wie um seine Unschuld zu erhärten, terrorisierte er kurz nach der Tat noch Sabrinas Mutter am Telefon und drohte ihr, er würde ihr die Maffia auf den Hals hetzen, wenn sie ihm nicht die Adresse nennen würde. Dabei gab er selbst gegenüber der Polizei an, es wäre ein Leichtes gewesen, diese heraus zu finden.

Merkwürdig ist auch das Telefonat, welches W. am frühen Nachmittag des Tattages mit seinem Stiefvater führte: Er habe im Radio von einem verletzten Kind gehört und mache sich nun Sorgen, es könne sich um seines handeln, weil Sabrinas Eltern in dieser Gegend wohnen würden. Warum er von einer derart allgemeinen Nachricht auf sein eigenes Kind schloss, verwundert nicht nur die Constanze Luise Lehmann.

Doch mehr als Verdachtsmomente kann die Verteidigerin nicht ins Feld führen. Weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke belasten den Vater, es finden sich ja noch nicht einmal DNA-Spuren der Mutter am Strampler. Lediglich eine 77jährige Frau will W. zur Tatzeit am Tatort gesehen haben. Sie erkannte ihn auch auf einer Wahllichtbildvorlage bei der Polizei, aber nicht auf einem Video und nicht im Gerichtssaal.

Staatsanwalt Holger Freund wehrt sich vehement gegen das Bild von der guten Mutter, welche die Angeklagte nach Aussage mehrerer Zeugen gewesen sei. Für ihn komme niemand anderes für die Tat in Betracht. Außerdem traue er es W. nicht zu, sich so konsequent zu verstellen. "Warum zeigte die Angeklagte Benjamin W. nicht sofort bei der Polizei an?" Für ihn ist Sabrina R. eine Täterin, die zwar nicht schuldfähig ist, aber dennoch in die Psychiatrie gehört. Auch das Gericht schließt sich dieser Sicht an. "In dubio pro reo kann man nur geben, wenn man Zweifel hat", sagt Faust. "Wir haben keinen."

Urteil: Die 22. Große Strafkammer sprach die 23-jährige Sabrina R. wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags frei und ordnete die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Wollen Sie noch etwas sagen, fragt der Vorsitzende Richter Peter Faust Sabrina R. zuletzt, sie antwortet: "Ja, dass ich unschuldig bin."


Auch der in der Beziehung gewalttätige Benjamin W., Vater des gewaltsam ums Leben gekommenen Säuglings, war als Täter ins Visier der Ermittler geraten.

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