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aus dem moabiter kriminalgericht


Beweisanträge ohne 'Jux und Dollerei'


von Barbara Keller

30. Januar 2008. Moabiter Kriminalgericht. 40. Gr. Strafkammer.
'berlinkriminell.de' hatte hier und da bereits von dem Verfahren um den angeklagten, versuchten Totschlag gegen den US-amerikanischen Sprachwissenschaftler Dr. Jason P. M. berichtet. Ein Verfahren, das in einer blutigen Differenz im November 2004 um nächtliche Musik gründet, in dem Dr. Jason P. M. folgenschwer ein Springmesser zum Einsatz brachte, und das seit Juni 2005 das Berliner Landgericht beschäftigt.

Prozess (1), 3.6. - 4.7.2005 (+ Eröffnung Hauptverhandlung)
Prozess (2), 24.10. - 9.11.2006 (erste Revision)
Prozess (3), seit 8.01.08 (zweite Revision)
das BGH-Urteil zur 2. Revision
Urteil vom 6.2.2008

Bereits zwei Berliner Große Strafkammern verurteilten den seinerzeit 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Wiederholt ging der junge Mann, der sich für unschuldig erklärt, in Revision.

Seit dem 8. Januar 2008 steht Dr. Jason P. M. nun ein weiteres Mal vor Gericht. Vier Termine hatte die jetzt dafür zuständige 40. Große Strafkammer für den Prozess vorgesehen. Doch die Verteidigung des Angeklagten in Person Nicolas Becker verschleppt das Verfahren durch kleckerweise vorgetragene Beweisanträge in selten erlebt ermüdender Weise.

Bereits im ersten und zweiten Verfahren hatte der Angeklagte Dr. Jason P. M. sehr widersprüchliche Aussagen gemacht. Die kurze körperliche Auseinandersetzung unter Einsatz seines Springmessers soll ausschließlich der Verteidigung seines Lebens gedient haben, das er durch den angeblich äußerst brutal angreifenden Regieassistent Ralph P. bedroht sah.

Gleich nach der mutmaßlichen Tat hatte Dr. Jason P. M. wahrheitswidrig noch behauptet, der andere, lebensbedrohlich verletzte Ralph P., sei mit einem Messer auf ihn losgestürzt und verlangte nach Anwalt sowie Verständigung des Konsulats.

Mal, so berichtet er, ist es zu dunkel im Hausflur und er, Dr. Jason P. M., zu kurzsichtig, um etwas zu erkennen. Dann kann er immerhin Blickkontakt mit dem Geschädigten herstellen und sagt am 28.10.2006 aus: "Er sah mich kurz an." Das - nach Aussage des Angeklagten - in einer kurzen Gefechtspause, während der man sich im dunklen Flur gegenüberstand und Dr. Jason P. M. sich "zu 99 Prozent sicher ist", in diesem Moment nicht zugestochen zu haben.

Hat Dr. Jason P. M. oder hat er nun nicht, dem blutüberströmten Ralph P. jegliche Hilfe verweigert, als er Hilfe suchend an den Türen seiner Nachbarn klingelte und klopfte: "Hilfe, ich verblute!" - Am 24. 10. 2006 sagt Dr. Jason P. M. gegenüber der 32. Großen Strafkammer aus: "Jemand klopfte und trat gegen die Tür. Ich öffnete die Tür und habe sie sofort wieder geschlossen." Weil er, so sagt er, der Person kein Wort glaubte. In der jetzt durch seinen Anwalt verlesenen Erklärung blieb die Tür angeblich überhaupt verschlossen.

Mindestens elf Zeugen wurden in der Zwischenzeit und nun zum zweiten Mal gehört. Anders als bei der ersten Revision verzichtete die Kammer dieses Mal auf das Verlesen des voraufgegangenen Urteils. Dafür waren auf Antrag der Verteidigung die Vorsitzenden Richter der beiden Strafkammern zu hören, die Dr. Jason P. M. bereits verurteilten: Sabine Junge (44) und Hans-Christian Luther (63).

Die 'Ausbeute' war erwartungsgemäß mager. Die Ereignisse liegen immerhin bereits mehr als drei Jahre zurück. Und was die Erinnerung an die Verfahren aus den Jahren 2005 und 2006 anbelangt: ein Wortlautprotokoll schreibt die Strafprozessordnung für die Zeugenaussagen nicht vor.

Noch einmal berichtet der Polizeibeamte Christian S. (32) , wie Dr. Jason P. M. in der Tatnacht behauptete, Ralph R. habe ihm mit dem Messer in der Hand ins Gesicht geschlagen. Eine Kriminalbeamtin bezeugt: "Das Treppenhaus sah aus wie ein Schlachthaus." Und Ralph P. wiederholt seine Zeugenaussage vom 3. Juni 2005 und 24. Oktober 2006: "Eine Schwitzkastensituation hat es so nicht gegeben." (Eine Situation, die Dr. Jason P. M. als lebensbedrohlich erlebt und in deren Folge er, wo er treffen konnte, zugestochen haben will.)

Gerichtsärztin Hollmann, die seinerzeit Dr. Jason P. M. im Gefangenengewahrsam untersuchte, erklärt: "Er war mir unheimlich. Er machte den Eindruck, als ob ich mich in seiner Umgebung nicht wohl fühlen könnte." Sie konstatiert Abwesenheit, allgemeine Verlangsamung, Verstörtheit. Verhaltensauffälligkeiten, die bei einem ähnlichen Fall tatsächlich als Psychose diagnostiziert wurden. "Da sollte man mal draufschauen", dachte nicht nur die Gerichtsärztin. Doch dabei blieb es.

Noch einmal war auch das psychologische Gutachten von Dr. Werner Ascherl zu hören, der eine krankheitswertige Fehlentwicklung des hochintelligenten Angeklagten nicht erkennen mag und ihm wiederholt volle Einsicht bescheinigt aber eine verminderte Schuldfähigkeit einräumt, im Sinne einer Affekttat.

Dr. Ascherl repetiert: Mutter Journalistin, Vater Manager. Erstere beschützend, Letzterer ein stiefväterlicher Unhold, der trank und auch körperlich tätlich wurde. Ein frühes Weggehen mit 15 Jahren nach Los Angeles - "normal". Dann diese "fast befremdende" Orientierung auf das "spröde" Fach "Theorie der Grammatik", wie der Sachverständige sagt.

Bei aller Normalität bescheinigt der Gutachter Dr. Jason P. M. jedoch eine "auffällige Persönlichkeit". Er wirke "spröde", "unnahbar", "schizoid", "bizarr", "hochnäsig", "arrogant". Und als US-Amerikaner überraschend "very british". - Für Menschen aus der Unterschicht sei er wie eine Zielscheibe. Dass der verheiratete Angeklagte eher den mütterlichen Typ als Frau bevorzuge und junge Frauen, wie er selbst sage, "nicht so besonders mag", hält der Gutachter auch für "normal".

Ob beim nächsten Termin - am 6. Februar 2008 (9:15, Saal 736) - die Plädoyers und die Urteile zu hören sein werden, liegt bei der Verteidigung. Nicht "aus Jux und Dollerei" stellt Nicolas Becker, wie er indessen betonte, den Beweisantrag, nun auch noch die Schöffen der ersten Hauptverhandlung zu hören. Nein, sondern weil er enttäuscht sei über "die schlechte Erinnerung der Richterin Junge". Und zwei Nachbarn der Mittenwalder 39 sollen nun auch noch einmal geladen werden.

Inwieweit die Verteidigung ihrem Mandanten mit dieser Art der Strategie weiterhilft und ob aus diesem Zermürbungskalkül ein Zipfel für eine mögliche dritte Revision lugt, wird sich zeigen.

Weniger hilfreich erschienen dem Zuhörer die penetranten Anwürfe der Verteidigung, Rechtsanwalt Nicolas Becker, gegen die Vorsitzende Richterin Gabriele Strobel, sie habe "einen autoritären Führungsstil". Ihre Entgegnung, sie "genieße in diesem Saal ja auch eine gewisse Autorität", veranlassten den Rechtsanwalt zu einigem völlig überflüssig beleidigenden Dozieren über den Begriff Autorität.

Urteil vom 6.2.2008
Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Hans-Cristian Luther, Vorsitzender Richter der 32. Großen Strafkammer, die das Urteil gegen Dr. Jason P. M. vom 4. Juli 2005 am 9. November 2006 bestätigte. Hier als Zeuge.


Zeugin Sabine Junge, Vorsitzende Richterin der 22. Großen Strafkammer in der ersten Hauptverhandlung gegen Dr. Jason P. M., die wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verhängte.

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