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aus dem moabiter kriminalgericht


Deutlich aneinander vorbei


von Barbara Keller

19. Februar 2008. Moabiter Kriminalgericht. 40. Gr. Strafkammer.
Am 29. Februar 2008 erging das Urteil im Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen Ramzie A. (32), der an einem Wochenende im Herbst vergangenen Jahres wegen einer Differenz auf einem Spielplatz einen 20-Jährigen nahe dem U-Bahnhof Neukölln niederstach.
(berlinkriminell.de berichtete) Voraufgegangen war dieser Attacke ein Disput über eine Ohrfeige, die Ramzie A. einem zwölfjährigen Mädchen beibrachte, das angeblich seine sechsjährige Tochter mit der Schmähung "du stinkst" überzogen haben soll.
Bericht zum 1. Tag der Hauptverhandlung

Am Freitag, dem 29. Februar 2008, war nach einem erstaunlich kurzen Prozess das Urteil im Verfahren gegen Ramzie A. zu hören. Hatten sich eingeweihte Zuschauer schon auf ein "never ending procedure" wie im Verfahren gegen Jason P. M. eingestellt, wurden sie von einem auffallend sachlichen Ton der Verteidigung überrascht.

So strapazierte die Verteidigung aus der Kanzlei Becker-Conen in diesem Prozess weder das Gericht mit enervierenden Beweisanträgen, noch mit Versuchen, die Kammer über das Wesen der Autorität zu belehren oder sie gar, wie zuvor geschehen, zu überschreien. Rechtsanwalt Nicolas Becker beließ es dieses Mal nach einem tiefen Atemzug lediglich bei einem: "Ich weiß den Stil der Prozessführung der Vorsitzenden Richterin zu schätzen."

Die 40. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Gabriele Strobel verurteilte Ramzie A. wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

In der ausführlichen Urteilsbegründung nahm Richterin Strobel noch einmal Bezug auf die prekäre Situation des aus Palästina gebürtigen Libanesen. Ramzie A. habe aus besonders bedrängten Verhältnissen stammend eine sozial erstaunliche Entwicklung genommen, eine solide Schulausbildung genossen und nach einer Berufsausbildung auch zwei Jahre in seinem Beruf gearbeitet.

Sein 'fragiler' Zustand gründe in der Zeit nach der Flucht wegen der politischen Situation aus seiner Heimat. Ramzie A. sei ein 'hellwacher', 'reaktiver' Typ, dem seine derzeitige Situation nicht gestatte, ein Selbstbewusstsein aufzubauen und anzukommen. Die Duldung, die verwehrte Arbeitserlaubnis machten es ihm 'sehr, sehr schwer'.

Die über die Jahre erfahrenen, vielen Kränkungen hätten Ramzie A. konditioniert, auf Konflikte überempfindlich zu reagieren. Für Ramzie A., der nach wie vor enge Kontakte nach dem Libanon pflegt und in einem Ausländerwohnheim untergebracht ist, sind seine Freundin Susanne M. und sein Kind der tragende Fixpunkt im Exilland seiner Wahl.

Nichtsdestotrotz machte die Kammer deutlich, dass Ramzie A. bereits zweifach einschlägig vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Dieser Umstand mache es unerlässlich, eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Ramzie A. sei es schließlich auch gewesen, der das Verhängnis mit der Ohrfeige in Gang gesetzt und mit einer gewissen missverständlichen Distanzlosigkeit das Missbehagen und die Reaktion des 19-jährigen Vahit B. provoziert hätte.

Die Kammer folgte den Ausführungen, des Sachverständigen Jens Köhler (46), Facharzt für Psychiatrie, der eine erheblich geminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat annimmt. Aufgrund einer möglichen emotionalen Überflutung seien Ramzie A. ruhige Überlegungen offenbar nicht mehr möglich gewesen.

Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde von der Kammer fallen gelassen und auf gefährliche Körperverletzung fokussiert. Denn, so Richterin Gabriele Strobel zu dem Angeklagten: "Sie hätten öfter zustechen können. Sie haben sich jedoch aus freien Stücken entschlossen, den Kampfplatz zu verlassen."

Wegen bestehender Fluchtgefahr beließ es die Kammer bei der Aufrechterhaltung Haftverhältnisse.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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