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Warm und trocken sitzen - ein Mann will in den Knast


von Barbara Keller

23. Juni 2008. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 272
Der Großteil der in den neun Berliner Justizvollzugsanstalten einsitzenden Häftlinge, derzeit rund 5.340, wünscht sicher nichts sehnlicher, als so schnell wie möglich wieder in Freiheit zu sein. Aber es gibt auch einen verschwindend geringen Prozentsatz unbescholterner Berliner, der gerade bei widrigen Wetterverhältnissen nichts sehnlicher wünscht, als hinter 'schwedischen Gardinen' zu sitzen. Ingolf W.* (59) hat am 5. November 2007 um 19:18 mit fraglichen Mitteln versucht hineinzukommen und wurde ein halbes Jahr später dafür bestraft.


Freitag, 23. Juni 2008. Drei Tage nach Sommeranfang muss sich Ingolf W.* vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. Der aus dem Seeheilbad Graal Müritz an der Ostsee gebürtige, arbeitslose Lagerarbeiter hat wieder einmal einschlägig sein Unwesen getrieben. Heute wäre ihm das nicht passiert. Da ist sich Ingolf W.* sicher.

Ingolf W.* ist seit sechs Monaten wieder 'trocken' und wohnt betreut. Auch das Wetter liefert keinen Anlass zu Beschwerden. Zwar guckt die Sonne an diesem Freitag gerade einmal für zwei Stunden durch die schneeweiße Wolkendecke, aber mit 20 Grad Celsius Durchschnittstemperatur liegt das Tagesmittel bedeutend über der 15 Grad-Grenze. Jener magischen Raumtemperaturschwelle, die Habenichtsen, Faulenzern und Versagern laut Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin, zweifelsfrei zumutbar ist.

Am 5. November 2007 jedoch, da war Ingolf W.* nicht 'trocken', sondern wieder einmal sturzbetrunken. Seit seinem Geburtstag vor einer Woche ist er rückfällig. Er gehört damals zu den über 6.000 Berliner Obdachlosen, die sich durch den feuchtkalten Berliner Winter quälen. Nachts hatten sich die Temperaturen erneut um den Gefrierpunkt bewegt. Jetzt, nach einem sonnenlosen Tag, kündigt sich eine weitere durchfrorene Nacht an. Und der gnädige Rausch wird bis zum Morgengrauen längst verflogen sein.

Ingolf W.* will nicht mehr und kann nicht mehr. Er wählt den Notruf und lässt sich als vermeintlicher Straftäter, gegen den angeblich diverse Fahndungsbefehle vorliegen, von der Polizei abholen. Doch Ingolf W.*, in diesem Punkt ein Wiederholungstäter, hat Pech. Er landet, wie gehabt, in der Ausnüchterungszelle und am Morgen darauf wieder auf der Straße.

Auch das Verfahren gegen Ingolf W.* ein halbes Jahr später hat etwas lähmend Redundantes. Der haltlos und verloren wirkende, ältere Mann, an dem die allerdings ordentliche Kleidung formlos herabhängt, hält sich erst gar nicht mit Leugnen oder Geschichtenerzählen auf. "Das tut mir sehr leid", erklärt er. Und: "Es war so furchtbar kalt. Ich hatte gehofft, ich komme ins Gefängnis und bekomme dort Obdach."

Der Vorsitzende Richter fragt misstrauisch nach: "Wollen Sie denn immer noch ins Gefängnis?" Nein, beeilt sich Ingolf W.* mit einiger Festigkeit zu beteuern. Denn er wohne ja jetzt betreut in Charlottenburg und sei, dies allerdings mit weniger Überzeugung vorgetragen, als traue er sich da etwa selbst nicht, seit einem Monat wieder trocken. Zwar hat sich Ingolf W.* noch immer nicht, wie gewünscht, um eine Therapie gekümmert, aber er macht nun regelmäßig in der Citygruppe mit. Jeden Montag, regelmäßig.

Es wird erwartungsgemäß ein kurzer Prozess. Der Staatsanwalt glaubt, in diesem Fall mit einer Geldstrafe auskommen zu können. Der Angeklagte, so fasst er zusammen, habe nach seinem Rückfall unter Alkoholeinfluss lediglich "warm und trocken sitzen wollen". Der Anklagevertreter fordert 70 Tagessätze á 25 Euro.

Zu einem letzten Wort aufgefordert, formuliert Ingolf W.*: "Na, ik hab nichts mehr zu sagen." "Okay", schließt der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme und zieht sich mit den Schöffen zur Urteilsfindung zurück.

1.750 Euro Geldstrafe wegen Missbrauch von Notrufen lautet schließlich das den Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigende Urteil. Der Richter führt mildernd für den nun Verurteilten aus, dass die Tat eine Folge seiner prekären Lebenslage gewesen sei, denn: "Sowas macht man ja nicht, wenn man klar im Kopf und nüchtern ist." Ingolf W.* sei ja nun trocken und es könne verantwortet werden, nur eine Geldstrafe zu verhängen.

Das Urteil wird mit der Annahme desselben durch Ingolf W.* sofort rechtskräftig. Allerdings schränkt dieser ein: "Aber mit Ratenzahlung!" Der Richter wiegelt ab. Das kann noch zwei, drei Monate dauern, ehe die Forderung eintrifft. "Fangen Sie schon mal an, zurückzulegen", empfiehlt er Ingolf W.*

*Name von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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