Weiß (!) soll eine deutsche Mannschaft sein, die die Bundesrepublik bei der Fußball-WM vertritt. Da waren sich die Genossen Nationalsozialisten im Frühjahr 2006 einig. Denn eine Fußballweltmeisterschaft, so die Rechtspolitiker, ist eine nationale Angelegenheit.
Darum druckte die NPD vorab einen WM-Planer, der für eine 'echte Nationalmannschaft' warb. Eine Mannschaft, die nicht nur dem Hemde nach weiß ist. Auf dem Titelbild des Planers war ein Fußballspieler abgebildet, der ein Trikot mit der Nummer 25 oder 26 trug. Das Pendant der Spielernummer am Bein berechtigte zu der Schlussfolgerung, dass es sich um die 25 handelte.
Ein Journalist konfrontierte den farbigen, deutschen Fußballspieler Patrick Owomoyela mit besagtem Titelblatt. Der Spieler von Borussia, seit anderthalb Jahren in der Nationalelf, spielte elfmal in dem Trikot mit der Nummer 25 für sie. Owomoyela verstand die Botschaft so, wie sie gemeint war: als einen rassistischen Affront gegen sich und andere nichtweiße Sportler. Er erstattete Anzeige und erhielt dabei Unterstützung durch den Deutschen Fußballbund (DFB).
Am 11. April 2006 erwirkte der Deutsche Fußballbund eine Einstweilige Verfügung gegen die NPD in dieser Sache. Am 6. April 2006 veranlasste der Berliner Oberstaatsanwalt Jörg Raupach (46) eine Hausdurchsuchung in der Parteizentrale der NPD.
Die Ermittler wurden fündig. In einem VW-Bus, der gerade die Parteizentrale in der Seelenbinderstraße (Köpenick) verließ, konnte der Großteil der WM-Planer sichergestellt werden. Über 90% der Publikation sollten so gerade den Hof verlassen. Immerhin konnten bei Klaus Beier, der auch als Redakteur des NPD-Onlineauftritts und Pressesprecher fungiert, sechs Kisten á 700 WM-Planer sichergestellt werden.
Nach einem zivilrechtlichen Intermezzo, in dem Patrick Owomoyela und der Deutsche Fußballbund obsiegten und die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde, müssen sich nun die NPD-Kader auch vor dem Amtsgericht Tiergarten in dieser Sache verantworten: Udo Voigt, als Parteivorsitzender auch Angestellter seiner Partei, der Diplomingenieur Frank Schwert (Domaininhaber NPD-Webpräsenz), Rechte Hand des Parteivorsitzenden und Klaus Beier, Redakteur der NPD-Publikation sowie Pressesprecher.
Nach dem vielbeachteten Prozessauftakt am 24. März 2009 wurde am 7. April 2009, dem zweiten Prozesstag, mit dem Urteil gerechnet. Es kam jedoch anders. Ein vorab geführtes, länger währendes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten brachte offenbar nicht die gewünschte Übereinkunft.
Nach einem erneuten Befangenheitsantrag gegen die Richterin Monika Pelcz, vorgebracht durch Rechtsanwalt Carsten Schrank (für den NPD-Vorsitzenden Voigt), den Zeugenaussagen von vier Ermittlungsbeamten des LKA und der Verlesung einiger Schriftstücke, kam es wiederholt zu einer Antragskaskade seitens der Verteidigung.
Ob nun tatsächlich, wie von Rechtsanwalt Carsten Schrank beantragt, der ehemalige Fußballbundestrainer Jürgen Klinsmann sowie DFB-Präsident Zwanziger als Zeugen geladen werden, darf wohl bezweifelt werden. Auch der Antrag des Verteidigers, aus einer Rede des Parteivorsitzenden Voigt vorzutragen, klingt eher abenteuerlich. So abenteuerlich wie sein Begehr, Mathematiker und Linguisten zur Interpretation der strittigen Propagapublikation herbeizuziehen.
Richterin Monika Pelcz, die alle Mühe hatte, die polemischen Einlassungen des sich ungehemmt und unentwegt erklärenden Rechtsanwaltes Schrank zu bremsen, hat nun zwei weitere Prozesstage angesetzt. Den 16. (9:00-12:30) und 24. April 2009 (13:00), jeweils im Saal B 129.
Urteil vom 24.04.09
Eine Kammer des Amtsgerichts Tiergarten verurteilte Udo Voigt, den Bundesvorsitzenden der NPD sowie Klaus Beier, den Pressesprecher der NPD wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Frank Schwerdt, Leiter der Rechtsabteilung der NPD und bereits einschlägig vorbestraft, erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Alle Freiheitsstrafen sind ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und mit der Auflage verbunden, 2.000,00 Euro an die UNICEF zu zahlen.