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aus dem moabiter kriminalgericht


Wo Unrecht gut gedeiht


von C. Rockenschuh

26. Mai 2009. Moabiter Kriminalgericht. 40. gr. Strafkammer
Im Frühjahr 2002 wird auf der Baustelle Boxhagener Straße 60
(Friedrichshain) der Subunternehmer Milutin C. (60) mit einer nagelbewehrten Dachlatte niedergeschlagen. Voraufgegangen war ein Streit mit den von ihm beschäftigten, albanischen Bauarbeitern über ausstehende Entlohnungen. Drei Tage später stirbt der Schwerverletzte. Sieben Jahre nach der Tat droht das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter, Safet T. (32), mangels Beweisen zu platzen.
Urteil vom 5. Juni 2009

Billig soll es sein und größtmöglichen Gewinn abwerfen. Jetzt klebt, 'euphemistisch' gesagt, an dem Haus der Boxhagener Straße 60 Blut. Auch hier sollten gering entlohnte Ausputzer vom Balkan den Rohbau klarmachen. Polier Bernd T. (40) sagt, erst waren hier Farbige beschäftigt, dann 'Jugoslawen'. Auf die sollte Bernd T. als Vorarbeiter ein Auge haben.

Die vier 'Jugoslawen' waren Männer aus dem Kosovo, die anders als Bernd T. nicht fest beschäftigt waren bei dem Subunternehmer und späteren Mordopfer Milutin C. Über seine Kollegen, die er so gut wie nicht gekannt haben will, sagt Bernd T.: "Manche denken, sie haben noch Lohn zu kriegen; dabei müssten die eher Geld mitbringen." Damit spielt er auf die vermeintlich mangelnde Arbeitsmoral und Fachkenntnis der albanischen Bauarbeiter an.

Ohne Lohn ohne Krankenversicherung

Bernd T., das erfährt er erst später, war zwar privilegiert, aber auch ihn hatte sein Chef aus dem Land an der schönen Adria nicht krankenversichert. Mit dem Lohn klappte es, zumindest unter den albanischen Landsleuten, ebenfalls nicht. Bezahlt wurde nach Fertigstellung. Und wann was tatsächlich fertig ist, das lässt sich rhetorisch und praktisch bekanntlich schieben.

Am frühen Morgen des 18. März 2002, kurz vor der Frühstückspause, eskaliert offenbar wegen der mangelnden Zahlungsmoral des Chefs ein Streit zwischen Milutin C. und seinen Beschäftigten. Ein Gespräch im Büro, das auch als Materiallager fungierte, zwischen den Männern, führt offensichtlich zu keiner befriedigenden Lösung.

Eingeschlagen, als ob man Holz hackt

Denn als Milutin C. das Büro verlässt, stürzt mindestens einer der Männer hinter ihm her und schlägt ihm von hinten ein Kantholz über den Schädel. Der Täter scheint so erbost zu sein, dass er auf den ohnmächtig zu Boden gehenden alten Herren weiter mit der Latte, an deren Unterseite Nägel herausragen, einschlägt. "So, als wenn man Holz hackt", sagt Vorarbeiter Bernd T. später vor Gericht.

Als sich deutsche Bauarbeiter einer anderen Baufirma schreiend einmischen und herbeieilen, machen sich die drei oder vier Männer des albanischen Subunternehmers aus dem Staub. In einem schwarzen VW Golf, wie Mitarbeiter der BSR beobachten oder auch per pedes in Richtung S-Bahnhof Ostkreuz, wie andere Zeugen sagen. Die Verfolgung des Täters durch seine Kollegen bleibt erfolglos. Er entkommt.

Sieben Jahre Fahndung

Subunternehmer Milutin C. wird, schwerverletzt, nicht mehr das Bewusstsein wiedererlangen. Er verstirbt drei Tage später in einem Krankenhaus. Indizien und Zeugenaussagen bringen die Staatsanwaltschaft auf die Spur des Albaners Safet T. als mutmaßlichen Täter. Sie sucht ihn seit dem 26. März 2002 mit Haftbefehl. Über sieben Jahre fahndet sie nach dem Mann. Am 11. November 2008 wird er in Mazedonien festgenommen.

Ein halbes Jahr später sitzt Safet T. vor Gericht. Die Anklage lautet: Mord. Doch Safet T., verheiratet und Vater eines zweijährigen Kindes, bestreitet die Tat.

Zur Sache lässt sich der angelernte Mechaniker, der früheren Täterbeschreibungen entspricht, jedoch nicht ein. Safet T. hat nichts zu verlieren. Das ist offensichtlich. Die Beweisaufnahme, das zeigt sich, hat dann - außer einem einigermaßen gesicherten Tathergang - zum Täter auch nicht viel zu bieten.

Wackelkandidat Hauptbelastungszeuge

Die Erinnerung der Zeugen ist sieben Jahre nach der Tat unsicher. Keiner von ihnen mag Safet T. als Täter identifizieren. Und als Hauptbelastungszeuge Mehmed G. (55) aussagt, schwimmt der Anklage auch das letzte Fell weg.

Gleich drei Versionen bietet der türkische Bauarbeiter, der damals ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bei Milutin C. beschäftigt war, dem Gericht an, von wo aus er die Tat beobachtet haben will. Einmal stand er auf dem Baugerüst, dann war er mit im Materialraum, in dem der Streit eskalierte, ein anderes Mal stand er auf dem Hof. Sicher hätte Mehmed G. auch noch weitere Versionen des Tathergangs ersonnen, wären ihm denn entsprechende Steilvorlagen geliefert worden.

"Weiß nicht"

Möglich vielleicht, dass Maurer Tahir T. (39) etwas mehr über die Vorgänge am 18. März 2002 zu sagen wüsste. Tahir T. kannte den Bruder des Angeklagten, Kasim T. Er hatte ihm zum Kauf eines Prepaidhandys verholfen, indem er ihm mit seinen Personalien aushalf.

Am Tag des Mordes an Milutin C. soll Kasim T., der wie sein Bruder auf der Baustelle der Boxhagener Straße 60 jobbte, Tahir T. vorgewarnt haben. Man hätte den Chef wegen Lohnstreitigkeiten erschlagen. Die Polizei würde sich sicher bei Tahir T. als Vertragsinhaber des Handys melden. Und vielleicht hat Kasim T. seinem Bekannten auch noch mehr erzählt. Doch auch Tahir T. hält sich bei seiner Zeugenaussage vor Gericht bedeckt.

Damit dürfte das Pulver der Staatsanwaltschaft wohl verschossen sein. Am 5. Juni 2009 könnte das Verfahren mit einem Freispruch für Safet T. enden. Im Zweifel für den Angeklagten.
Urteil vom 5. Juni 2009
Das Verfahren endete nach nur vier Prozesstagen mit einem Freispruch. Die Beweismittel reichten für eine Verurteilung nicht aus. Das erklärte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie beantragte einen Freispruch und Haftentschädigung für den Angeklagten Safet T. Allerdings, so machte diese deutlich, spräche einiges dafür, dass ein Zeuge den Angeklagten am Tattag als Täter erkannte.

Safet T. hatte während des Verfahrens seine Unschuld beteuert und zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich auf Kosten der Landeskasse frei.

Das Mordopfer, Milutin C., das übrigens gerade nicht der übliche Sklaventreiber und wegen der mangelnden Zahlungsmoral seines Auftraggebers in Zahlungsschwierigkeiten gewesen sei, beschäftigte vornehmlich Schwarzarbeiter in seinem Subunternehmen. Kurz vor der Tat soll er mehrfach davon gesprochen haben, dass er um sein Leben fürchte.

Die Tat ereignete sich wie beschrieben. Allerdings ließ sich weder aus den Indizien noch den Zeugenaussagen zweifelsfrei die Täterschaft des Angeklagten ableiten. Jedoch konnten die Fingerabdrücke von Safet T. auf einer Getränkedose in der Nähe des Tatortes ausmachen. Was nahelege, dass er, anders als behauptet, doch auf der besagten Baustelle beschäftigt war.

"Wir sind nicht überzeugt, dass wir den Richtigen haben", erklärte abschließend die vorsitzende Richterin Gabriele Strobel und zu dem Angeklagten gewandt: "Wir konnten Ihnen die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen."

Safet T., nach dem seit dem 26. März 2002 mit Haftbefehl gefahndet wurde, ist damit aus der Haft entlassen. Für die erlittene Auslieferungshaft von drei Monaten sowie die in Moabit abgesessenen vier Monate U-Haft erhält er Haftentschädigung.

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Boxhagener Straße 60. Beim Ausbau dieser Immobilie beschäftigte Subunternehmer Milutin C. albanische und türkische Arbeitskräfte, die weder über eine Aufenthalts- noch eine Arbeits
genehmigung verfügten. Im Streit um ausbeibende Lohnzahlungen erschlug den 60-Jährigen ein Landsmann hinterrücks mit einer Dachlatte.

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