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Gerichtsreportagen


Sechs Millionen her, 'sonst knallt's'!


von Barbara Keller

19.07.2009
Im März 2006 entlässt die FondSplus Verwaltungs GmbH ihren Mitarbeiter Ulrich T. (40). Der Diplomvolkswirt und Unternehmensberater verlässt die Firma nach nur sechs Monaten noch in der Probezeit. Ulrich T. fühlt sich ungerecht behandelt. Als es mit dem neuen Arbeitgeber, der ESTAVIS AG, Ende 2007 ebenfalls nicht klappt, schließt der Geschasste auch dieses Investmentunternehmen in seine Verschwörungsfantasien ein. Ulrich T. beginnt einen Rachefeldzug, erpresst mit angeblich strafrechtlich relevanten Firmeninterna zunächst die AG und gibt dann den Mord des damaligen Vorstandsvorsitzenden in Auftrag.

Im Oktober 2008 kommt Ulrich T. noch mit einem blauen Auge davon. (berlinkriminell.de berichtete) Er ist vor dem Amtsgericht Tiergarten angeklagt, Hans-Georg O., den Gesellschafter der Fondsplus GmbH, im November 2007 mit vorgeblich prekären Enthüllungen um Steuersünden des Unternehmens erpresst zu haben. 250.000 Euro, heißt es in der Anklage, soll der noch in der Probezeit Entlassene von seinem ehemaligen Arbeitgeber für sein Schweigen verlangt haben.

Doch das mutmaßliche Erpressungsopfer Hans-Georg O. lässt sich nur zum Schein auf ein Gespräch mit Ulrich T. ein. Stattdessen sorgt er für eine Unterredung unter Zeugen in einem Café und sucht Kontakt mit den Ermittlungsbehörden.

Trotzdem reichen die Beweise zu einer Verurteilung von Ulrich T. Ende 2007 nicht aus. Zudem versteht es Ulrich T. meisterlich, den Spieß umzudrehen. Er erklärt glaubhaft, er werde von seinem ehemaligen Arbeitgeber diskriminiert und verfolgt, nachdem er wegen seiner akribisch wahrheitsliebenden Arbeitsweise erst Missfallen geerntet habe und in der Folge gekündigt worden sei.

Der Unternehmensberater Ulrich T. sagt, es gibt höchstens 15 bis 20 Leute, die in der Berliner Immobilienwelt das Sagen hätten. Sein Ex-Chef Hans-Georg O. würde alles unternehmen, um ihm durch üble Nachrede in seinem Tätigkeitsfeld hier das Wasser abzugraben.

Staatsanwaltschaft und Strafkammer halten es schließlich nicht für ausgeschlossen, dass Ulrich T. durch seinen ehemaligen Arbeitgeber in eine Falle gelockt wurde. Der Angeklagte wird Ende 2007 freigesprochen.

Zeitgleich geht Ulrich T. jedoch weiter seiner unguten Passion nach. Denn ihm gelingt es Ende 2007 auch nicht, bei der Estavis AG, seinem potentiellen neuen Arbeitgeber, eine Festanstellung zu realisieren. Schuld ist, wie er meint, die mutmaßliche Freundschaft zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzen des einen und dem Gesellschafter des anderen Unternehmens.

Der auch privat mit seiner Ehe gescheiterte Ulrich T. beginnt nun im April 2008, die AG mit angeblichen 'prekären Firmeninterna' zu erpressen. Mit diversen Emails an Vorstände und Aufsichtsräte, in denen er sich als 'Alois Zirngiebel' vorstellt, fordert Ulrich T. im Frühjahr 2008 wiederholt sechs Millionen Euro Schweigegeld. Er stellt strafrechtliche Konsequenzen und einen Schaden für das Unternehmen in Höhe von 100 Millionen Euro in Aussicht.

"Bis Donnerstag sind sechs Millionen auf dem Konto, sonst knallt's!", droht Ulrich T. am 27. Juli 2008 auch telefonisch gegenüber dem Vorstand. Doch die AG bleibt kaltschnäuzig und hält sich bedeckt. Als Ulrich T. vier Monate später noch immer nicht den gewünschten Zahlungseingang mit dem Betreff "Provision" verzeichnet, droht er per Email ein letztes Mal: "Ich warte noch bis morgen!"

Anfang 2009 legt der enttäuschte Ulrich T. noch einmal richtig nach. Er heuert einen potentiellen Erpresser und Mörder für seinen 'unbotmäßigen Chef', Rainer Sch., an. Vier Treffen arrangiert er mit Andreas D., der zunächst für ein Honorar von 250.000 Euro nur eine Erpressung für ihn realisieren soll. Eine Erpressung, bei der der Auftragnehmer seinem Opfer Rainer Sch. zunächst drei, später sechs Millionen Euro unter Drohungen für Leib und Leben abverlangen soll.

Als Andreas D. zum Schein auf das Geschäft eingeht, muss Ulrich T. mutiger geworden sein. Er bietet nun 500.000 Euro und fordert die finale Beseitigung von Rainer Sch. nach erfolgreicher Erpressung, um mit seinem Opfer das Risiko der Entdeckung aus dem Weg zu räumen.

Doch Andreas D. hat sich am 21. Januar 2009 bereits den Berliner Ermittlungsbehörden anvertraut. Fünf Monate darauf muss sich Racheengel Ulrich T. vor einer Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen versuchter Erpressung, erpresserischen Menschenraubes und Anstiftung zum Mord verantworten.

Planmäßig nach sechs Prozesstagen sprach die 25. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Ehestädt am 16. Juli 2009 das Urteil. Sechs Jahre und sechs Monate Haft verhängte das Gericht gegen den bislang unbescholtenen und teilgeständigen Ulrich T. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht dem sichtlich betroffenen Angeklagten trotz seiner auffällig narzistischen Persönlichkeitsstörung nicht zugute halten.

Auch dem psychiatrischen Gutachter Christian Winterhalter gegenüber hatte der Angeklagte erklärt: "Sch., diese kleine Ratte, muss man sich mal richtig zur Brust nehmen." - So endet am 16. Juli 2009 ein zweieinhalb Jahre währender Rachefeldzug und Psychoterror für zwei Immobilienunternehmen in der Selbstvernichtung der Existenz des Provokateurs als eine Form des Amoklaufs .

25.02.2010. Das Urteil ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Berliner Landgericht zurückverwiesen worden. Der BGH hält die Urteilsbegründung für lückenhaft. Er stellt die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen in Frage und weist auf die brüchige Persönlichkeit des Angeklagten hin, der von Beginn an keine Aussicht auf das geforderte Geld hatte.
cr

hier zum Urteil des BGH... (PDF, 84,5 kb)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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