Immer wieder hatte die vorsitzende Richterin der 40. großen Strafkammer, Gabriele Strobel, die Verteidiger der Angeklagten gebeten, letzte Anträge rechtzeitig bekannt zugeben und sich für die Plädoyers fit zu machen. Seit bereits einem halben Jahr zieht sich der Prozess um den Mord des schillernden Immobilienmanagers hin.
Schon am 4. November 2009 hatte die Kammer verkündet, dass sie mit ihrem Beweisprogramm 'durch sei'. Seitdem hagelt es Anträge durch die Verteidigung. Am 5. Februar 2010 sollten die Plädoyers beginnen. Doch dieses Mal ließ sich Rechtsanwalt Hubert Dreyling (für Benjamin Lu.) mit einer gesundheitlichen Unpässlichkeit entschuldigen. Er wurde von Rechtsanwalt Daniel Holzinger vertreten.
Noch einmal verdeutlichte die Verteidigung ihre Positionen durch diverse Anträge. Von Seiten des Bauunternehmers Benjamin Lu. heißt es sinngemäß: Ja, ich wollte Friedhelm Sodenkamp, der mir Anfang 2008 geschäftlich im Weg stand, einmal ordentlich durchprügeln lassen und hatte diesbezügliche Pläne mit meinem Bauleiter besprochen. Der Plan blieb jedoch im Versuch stecken.
Von etwaigen weiteren Bemühungen des Mitangeklagten, einen 'Wegputzer' zu finden, hatte ich keine Kenntnis. Ich war mit ihm seit Mitte des Jahres 2008 wegen dessen beruflicher Unzuverlässigkeit zerstritten. Auch hatte ich zum Zeitpunkt der Tat kein Motiv mehr. Anders lautende Erklärungen, die ich bei der Polizei zu Protokoll gab, sind meiner angeschlagenen physischen Verfassung anlässlich meiner Vernehmung geschuldet und dem Umstand, dass der vernehmende Beamte meine Aussagen missverständlich und nur 'sinngemäß' zusammenfasste.
Der mitangeklagte Bauleiters Thorsten Le. dagegen lässt im übertragenen Sinn erklären: Ja, wir wollten Sodenkamp krankenhausreif schlagen lassen und damit für ein halbes Jahr aus dem Verkehr ziehen. Ich habe aber mit dem Mord an Friedhelm Sodenkamp nichts zu tun. Es gibt einen 'dritten Mann', mit dem sich der in Indien flüchtige Mörder über einen Mittelsmann telefonisch in Verbindung zu setzen hoffte, um weitere finanzielle Forderungen gegen ihn zu stellen. Diese 'Zielperson' kann ich nicht gewesen sein, weil ich zu diesem Zeitpunkt, wie auch der mutmaßliche Mörder wusste, bereits in Haft saß.
Die Verteidiger brachten entsprechende Anträge ein. Benjamin Lu. suchte, Zeugen ein weiteres Mal zu hören, die sein Zerwürfnis mit dem Mitangeklagten Vito Le. bestätigten. Vito Le. dagegen hoffte, die Version vom ominösen 'Dritten Mann' zu bekräftigen.
Der mutmaßliche Mörder Adam M. hatte Ende Februar 2010 aus dem indischen Goa unter Zeugen mit einem Unbekannten telefoniert, auf den er einwetterte: "Die haben mich angelogen. Es ging um viel mehr." Adam M. wollte angeblich nun einen Nachschlag für den Mord von 150.000,- Euro und schärfte seinem Mittelsmann ein: "Mach denen das klar. Oder die Sache geht runter."
Wer die 'DIE's' dagegen seien, wüsste man nicht, erklärte der Potsdamer Rechtsanwalt Dieter Rüscher und beantragte zum wiederholten Mal, den mutmaßlichen Mörder des Friedhelm Sodenkamp zu laden. Darüber hinaus forderte er noch einmal, die Habe des in Goa in Abschiebehaft sitzenden Mannes zu sichten, darunter ein Laptop und ein Handy, um Klarheit zu schaffen.
Das Gericht beschied die Anträge weitgehend abschlägig. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Bernhard Gierse erklärte sie fast durchweg 'zur Erforschung der Wahrheit nicht für erforderlich'. Die Aussagewert des in Indien inhaftierten Adam M., der den Mordvorwurf übrigens leugnen soll, hält die Staatsanwaltschaft für fraglich. Der Zeuge kann zudem die Aussage laut §52 StPO verweigern, um sich nicht selbst mit prekären Einlassungen zu belasten.
Beitrag zum letzten Prozesstag und Urteil vom 12.2.2010