sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Wie lange war Hongkong britische Kolonie?


von Barbara Keller

19.2.2010, Berliner Landgericht, 38. gr. SK
Rasant ausgeparkt. Eine unerfreuliche Konfrontation auf einer Tiefgaragenausfahrt zwischen dem Vater zweier Kinder und einem Rentnerehepaar führt im Herbst 2005 in Mariendorf zu wüsten Beschimpfungen, blauen Flecken, Hautabschürfungen, dem Einsatz von Pfefferspray und zu einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung...

Eine Konfrontation wie sie sich täglich zu Hauf im Straßenverkehr ereignet: Ein Verkehrsteilnehmer missachtet den Vorrang und die Vorfahrt des anderen, von Ehepaar Bruno L.gegenseitiger Rücksichtnahme in diesem Moment keine Spur. Man schimpft aneinander vorbei, gebraucht Ausdrücke, der Ton wird schärfer, die Situation schaukelt sich hoch. Nicht selten macht sich gerade der Verursacher der Querele mit einem letzten besonders schmutzigen Schimpfwort davon. Allways look on the brighside of life.

Am Mittwoch, dem 9. November 2005, endet die Situation jedoch mit dem Einsatz eines Pfeffersprays und zieht eine Anzeige mit bedrohlichen Konsequenzen nach sich. Es ist ein prächtiger, sonniger Vormittag als Stefan D. (42) mit seinen beiden Töchtern auf einem Fußgängerweg in Mariendorf unterwegs ist. Gerade war er mit seinen Kindern beim Kinderarzt.

Das vierjährige Mädchen an der Hand, das andere im Kinderwagen, bemerkt er, wie plötzlich ein BMW Coupet aus einer Tiefgarage herauf auf ihn zu saust. Der Vater fühlt sich und die Mädchen bedroht und pfeift schrill, um den Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen.

Bruno L. (64) indessen, der mit seiner Frau Christa unterwegs ist, hält das für übertrieben. Natürlich hat er den Fußgänger mit den Kindern gesehen. Dass dieser jetzt gestikulierend und schimpfend auf ihn zukommt, hält er für unangebracht. Die Situation eskaliert soweit, dass Christa L. aus dem Wagen steigt, in der Folge von Stefan D. zu Boden gestoßen wird, sich verletzt und der wackelige Frührentner Bruno L. mit seinem Pfefferspray auf den Plan tritt.

Stefan D. sagt: "Ich hatte das Gefühl, dass der Mann die ganze Dose gegen uns ausleerte." Stefan D., der nach dieser Attacke zunächst mit den Kindern nach Hause geht, um sich und seiner Tochter die Augen auszuspülen, erklärt, die Beifahrerin sei plötzlich grundlos erbost aus dem Wagen ausgestiegen, griff ihn an und erhob gegen ihn die Hand. Da habe er die alte Frau zurückgeschubst. Dann sei auch noch ihr Ehemann gekommen, der ihn mit seinem Pfefferspray besprühte.

Das Rentnerpaar dagegen behauptet, Stefan D. hätte unflätig auf sie eingeschimpft, nach einem unerfreulichen Wortwechsel Bruno L. durch das Wagenfenster in die Haare gegriffen und dann nach dem im Inneren des Wagens auf der Ablage befindliche Portemonnaie. Dazu soll er gegenüber Christa L. erklärt haben: "Und du wartest hier." Doch Christa L. wartet nicht und stolpert dem Mann hinterher, tippt ihm gegen die Schulter. "He, was soll das? Gib das Portemonnaie raus." Dann soll sie der Mann zu Boden gestoßen haben. Was ihren Mann und das Pfefferspray auf den Plan rief.

Erst vier Jahre später verhandelt die 38. große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dreher gegen den ehemaligen, bislang unbescholtenen Berufskraftfahrer und seine, nun, nach 24 Jahren Ehe, geschiedene, Frau. Das rüstige Pärchen ist noch immer ein gutes Team.

Was Bruno L. nicht versteht, und das ist so ziemlich alles, übersetzt oder beantwortet seine ehemalige Frau, eine gelernte Schneiderin, die in der Gastronomie ihr Brot verdiente. Noch einmal breiten sie ihre Version der Vorgänge vor dem Gericht aus. Noch einmal wird, neben dem Sachverständigen psychiatrischen Gutachter, der einzige Zeuge des Tages gehört: Stefan D.

Für Bruno L., der bislang unvorbestraft ist, steht die Unterbringung im Maßregelvollzug im Raum. Dr. Werner Platz bescheinigt Bruno L. eine hirnorganische Persönlichkeitsstörung. Seine ohnehin gestörte Impulskontrolle, so der Gutachter, wird sich mit zunehmendem Alter noch verschärfen. Der aufgekratzt, muntere Alte, der sich vor einer Unterbringung 'in der Klapse', wie er sagt, fürchtet, protestiert lautstark: "Das ist völliger Unsinn. Das trifft ja gar nicht zu!"

Doch Bruno L. hat ohnehin nichts zu befürchten. Dr. Platz hält den Angeklagten für seine Mitmenschen auch in weiterer Zukunft nicht für gefährlich. Die Situation gekonnt entflechtend, beantragt die Staatsanwaltschaft vertreten durch Vera Junker Freispruch für den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit nach §20 StPO.

Was wirklich passiert sei am Vormittag des 11. November wisse man nicht. Man hätte nur einen Zeugen, den Geschädigten Stefan D. selbst. Die Frage sei nun: "Glauben wir ihm oder glauben wir ihm nicht." Vera Junker hielt es schließlich für wahrscheinlich, dass eine alte Frau einen jungen Mann angreift. In einer Art Selbstüberschätzung, 'der Wille sei da, aber die Kraft fehlt', habe sich Christa L. auf den Vater zweier Kinder gestürzt in der irrigen Vorstellung: 'Der wird mir alten Frau schon nichts tun.'

Dass der erregte Vater eventuell tatsächlich das Portemonnaie an sich nahm, um die Rentner zum Warten zu zwingen, während er möglicherweise die Polizei rufen wollte, wurde nicht diskutiert. Oberstaatsanwältin Vera Junker beantragte Freispruch für den zur Tatzeit schuldunfähigen Bruno L. Was dieser mit 'na vielen Dank' und einem größeren Wortschwall begrüßte.

In der darauf folgenden halben Stunde, die dem Urteilspruch voraufging, passte Bruno L. die Staatsanwältin auf dem Flur des Gerichtsgebäudes ab: "Wie lange war Hongkong britische Kolonie?", fragte er sie. Mit dieser und ähnlichen Fragen suchte er, die Anklagevertreterin von seiner geistigen Gesundheit zu überzeugen.

Kurz darauf sprach die 38. große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dreher den Rentner Bruno L. frei. Der Tatvorwurf habe sich bestätigt, hieß es in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei jedoch nicht schuldfähig. Trotz querulatorischer Neigungen und der Neigung zu Verdächtigungen ginge von dem Angeklagten keine Gefahr für seine Mitmenschen aus.

"Gott sei Dank!", kommentierte Bruno L. das Urteil. Und wünschte dem Gericht "noch einen schönen Feierabend".


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...