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Gerichtsreportagen


Erhebliches mit Marihuana


von Barbara Keller

Fünf junge Berliner aus der Rosenthaler Vorstadt (Berlin Mitte) feiern am 3. 10. 2010 in der elterlichen Wohnung eines Freundes den Tag der Deutschen Einheit. Sie vergnügen sich bei einer zünftigen Portion Marihuana, das sie im Weinbergspark erwarben. Zufällig Zeuge einer Sachbeschädigung geworden, bekommt Marcus F.* Besuch von der Polizei. Er nimmt alles auf sich...

Schuldbewusst sitzt der junge Mann im schmuddeligen Licht der Energiesparlampe in einem der grünen Plastikstühle im Wartebereich des Amtsgerichts. Marcus F., so heißt er, ist zu früh zu seinem Termin erschienen. Der kurzgeschorene 24-Jährige trägt ein orange gefüttertes blaues Sweatshirt, Jeans, weiße Lederturnschuhe und eine dunkelgrüne Übergangsjacke. Marcus F. hat seine Ellenbogen auf die Knie gestützt und starrt mit seinen glänzenden, braunen Knopfaugen vor sich hin.

Er bleibt nicht lange allein. Wenig später biegt ein durchtrainierter, großer Uniformierter um die Ecke. Ebenfalls kurzgeschoren. Zielstrebig geht er auf den Aushang der Strafkammer zu, sucht den Termin, zu dem er als Zeuge geladen ist, nickt unmerklich. Seine blaue Uniform raschelt wichtig, als er sich setzt und den jungen Mann ihm gegenüber beiläufig mustert.

Plötzlich belebt sich der Flur. Die Tür des Gerichtssaals schwingt auf, zwei Polizeibeamte in Zivil verlassen erregt debattierend den Raum. Sie sind sichtlich empört. "Das gibt es doch nicht", zetert der kleine, Kompakte, "50 Tagessätze gemeinnützige Arbeit!" Dabei hatten sie alle Beweise. Wie und dass (!) die Gurke am 1. Mai durch die Luft flog: aus der Hand der heute Angeklagten an die Wade des geschädigten Polizeibeamten. Der Beamte zeichnet die Fluglinie des zweckentfremdeten Gemüses mit dem Finger nach. "Wissen Sie, wie das gezwiebelt hat?", fragt er. Wenig später verlässt auch die Angeklagte den Saal. Sie ist etwa im selben Alter wie Marcus F. und in Begleitung eines Rechtsanwaltes. Die stattliche junge Frau mit dem Nasenpiercing wirkt trotzig verstockt aber und doch erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.

Nachdem es vorübergehend wieder still im Wartebereich geworden ist, verkündet der Lautsprecher knarzend: "Alle Beteiligten zum Verfahren Marcus F. bitte Saal 371 betreten!" Marcus F. ist heute ohne Rechtsbeistand erschienen. Offenbar hält er den Prozess für eine Bagatelle, die er mit einem Geständnis und der gebotenen Reue über sich ergehen lassen will. Was er nicht weiß, ist, dass es für ihn auf Messers Schneide steht.

Seit Februar dieses Jahres ist Marcus F., ein gebürtiger Berliner, 'arbeitssuchend'. Seit Siemens seinen Standort nach Tschechien verlagert hat, ist der gelernte Teilezurichter ohne Arbeit. Noch erhält er Arbeitslosengeld I, das sind 1.000 Euro im Monat. Marcus F. wohnt bei seinen Eltern im Stadtbezirk Mitte, in der Rosenthaler Vorstadt, in der er auch aufwuchs. Die Wohnung liegt in einer ruhigen, begrünten Straße mit Parkbuchten. In seiner Straße gibt es auch eine Schule und einen großen Abenteuerspielplatz. Fußläufig befindet sich der Weinbergspark, in dem junge, aus dem nahen Osten gebürtige Männer mit leichten Drogen schwunghaften Handel betreiben. Praktisch vor den Augen der Beamten des Abschnitt 31 der Polizeidirektion 3.

Die Zeiten, da selbst das Betreten der Rasenfläche der damals 'Heinrich-Heine-Park' genannten Grünanlage untersagt war, kennen Marcus F. und seine Kumpels nicht mehr. Doch ihre Mütter werden, mit Argusaugen von Volkspolizisten und Gewohnheitsdenunzianten bewacht, immer schön brav mit ihren kleinen Söhnen um den Rasen herumgelaufen sein.

Am 'Tag der deutschen Einheit' 2009, zwanzig Jahre später, sitzen die fünf jungen Männer bei 42,16 Gramm Marihuana zusammen und sind guter Dinge. Nur durch Zufall wird Marcus F. Zeuge einer Sachbeschädigung gegen ein Auto vor der Haustür. Einer der herbeigerufenen Polizeibeamten bittet Marcus F., seine Zeugenaussagen in der Wohnung aufnehmen zu dürfen.

Marcus F. bricht auf der Schwelle der Schweiß aus. Der Beamte wird misstrauisch und insistiert. Eine rettende Notlüge ist leider nicht zur Hand. Als der Kollege vom Abschnitt 31 die Wohnung in der Gartenstraße betritt, weiß er, dass er einen Zufallstreffer gelandet hat. Der würzige Geruch, die Wasserpfeife neben dem Silberpapier mit Marihuana auf dem Tisch. Auch die Karrikaturen auf dem Tisch und die Graffitti - Tags ähnlichen Zeichnungen.

Ein Jahr später hat Marcus F. seinen Termin am Amtsgericht. Nach der Anklageverlesung vom Richter gebeten, sich zu erklären, sagt er: "Das stimmt so. Es war Anfang des Monats. Es ist günstiger, wenn man mehr zieht." Es sei ansonsten nicht 'Drogenmäßiges' vorgefallen. Man hätte getrunken, Musik gehört. Nein, jetzt nimmt Marcus F. nach eigenen Angaben, 'eigentlich' keine Drogen mehr. "Man wird älter", sagt er. "Ich habe andere Sachen zu tun. Arbeit, Schule", zählt er auf. Der Richter zieht erstaunt die Augenbrauen hoch: "Das ist doch erst ein paar Monate her?"

Es wird ein kurzer Prozess, bei dem die Umstände der Entdeckung nicht zur Sprache kommen. Wichtig sind der THC-Gehalt des Marihuanas sowie das Vorstrafenregister des Angeklagten. Ab einer THC-Menge von circa 7,5 Gramm wird aus 'normaler' Betäubungsmittelkriminalität ein Verbrechenstatbestand, der zwangläufig zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr führt. Marcus F. ist nicht einschlägig vorbestraft. Hätten sich die jungen Männer am 3. Oktober 2009 jedoch statt der 42,16 Gramm Marihuana die doppelte Menge besorgt, wäre der Angeklagte um eine Haftstrafe nicht herumgekommen.

Der Staatsanwalt beantragt gegen Marcus F. wegen der in Rede stehenden, erheblichen Menge der Droge eine Geldstrafe von 750 Euro. Der Richter gibt Marcus F. die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Der erklärt jedoch höflich: "Nein, dankeschön." Mit der außergerichtlichen Einziehung des Drogentütchens ist der Angeklagte einverstanden. Nur die Wasserpfeife. Die hätte er gern wieder. "Aus Erinnerungsgründen", sagt er.

Als sich der Richter zur Urteilsfindung zurückzieht, meldet sich der Polizeibeamte, der als Zeuge nicht mehr benötigt wurde, zu Wort. "Entschuldigung", spricht er den Staatsanwalt an. Ihn interessiere immer, was aus den von ihm ermittelten Fällen würde. Viel Zeit bleibt zu einem klärenden Schlagabtausch jedoch nicht. Dann erscheint der Richter verkündet "eine Geldstrafe von 1.400 Euro. Marcus F. nimmt das Urteil ohne Umschweife an.

Auf dem Flur geht der Polizeibeamte auf den mit sichtlichem Unbehagen reagierenden Marcus F. zu: "Sie sind viel zu sensibel für den Knast", warnt ihn der Beamte wohlwollend, "machen Sie sich nicht unglücklich." Dann gibt er ihm jede Menge Ratschläge zur Lebens- und Krisenbewältigung. Er erzählt ihm wie ein großer Bruder, wie er selbst mit Konflikten umgeht. Dann wagt der Uniformierte noch einmal einen Vorstoß: "Sie haben doch schon wieder glasige Augen!" Doch Marcus F. wiegelt ab: "Nein, nein. Ich habe mich erkältet." Dann verabschiedet er sich übergangslos und huscht davon.

*Namen von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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