sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

aus dem moabiter kriminalgericht


Das Schweigen der Nachbarn


von Barbara Keller

24. Sept. 2004. Kriminalgericht Moabit. 22. Gr. Strafkammer.
Was sich am ersten Prozesstag vielleicht noch ganz humorig anging, entpuppt sich am zweiten Tag als unerträgliches Milieudrama. Der unbequeme, cholerische Mieter vom Parterre mit den Hauswartsallüren, Peter M., hält sich eine eigene Lustsklavin und die Nachbarn schauen weg. An die bettelnden Schreie, den Lärm, die Polizei gewöhnen sich die Mitbewohner. Und auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst scheint lange Zeit kein Eingreifen nötig.
(1. Prozesstag)

Angelika T.* hat sich offenbar schon vor langer Zeit selbst aufgegeben. Sie ist eine ungepflegte, eingeschüchterte Frau. Analphabetin. Eine Frau mit Narben der Selbstverstümmelung an den Handgelenken, die unfähig ist, Grenzen zu setzen. Als Angelika T. zu Peter M. zieht, entsteht jene lebensgefährliche Symbiose, die nur Kraft Polizeigewalt zu trennen ist.

Bis dahin ist Angelika T. jedoch jahrelang den sadistischen Allüren und Sexualpraktiken ihres Mitbewohners ausgesetzt. Peter M.'s Wohnung gleicht einem Felde nach der Schlacht. Das macht nicht nur die Unordnung, sondern auch die herumliegenden Waffen - Messer und Pistolen - und der Korb mit den Utensilien für den Sex unfreiwilligen, gewaltsamen Couleurs. An den Wänden hängen Bilder päderastischen Themengehalts.

Auch die umfangreiche Schmuddelsammlung von Peter M. fordert und schildert Züchtigungssex mit Kindern ab dem sechsten Lebensjahr. Sie heißen "asiatische" oder "holländische Fickerziehung" und empfehlen Utensilien wie Reit- und Hundepeitschen, Rohrstock, Siebenstriemer, Elektroschocker, Stacheldrahtklopfer, Augenmasken, Beinspreizer und der unappetitlichen Dinge mehr. Die beschriebenen Prozeduren spielt Peter M. offenbar mit seiner ergebenen Untermieterin durch. Dabei geht es nicht selten unfreiwillig zu wie Nachbarn bestätigen, die die bittenden Schreie Angelika T.'s hören.

Trotzdem. Eine erste Anzeige kommt nicht von der Frau, die diese Hölle durchleidet, sondern von einer Nachbarin, auf die Peter M. seine Allmachtsfantasien und -praktiken auszuweiten hofft. Britt S.*.

Britt S. ist im November 2000 ein Neuzuzug im Haus. Sie studiert Pharmazie. Gerade macht sie eine Trennung durch. Mit ihrer psychischen Balance steht es nicht zum Besten. Deshalb freut sie sich über das Angebot von Peter M., den sie für den Hausmeister hält, sich um die Mängel in ihrer Wohnung zu kümmern.

Am nächsten Tag steht er klingelnd vor ihrer Tür, um sie dann Stunden in ihrer eigenen Wohnung zu bedrängen. Britt S. fürchtet sich vor Peter M. Bringt nicht die Chuzpe auf, dem dominanten Herrn die Tür zu weisen. Die Episode mit Peter M. hat Folgen und wird Teil eines Zusammenbruchs, zu dem die nicht bestandene Examensprüfung und das Aufsuchen professioneller psychologischer Betreuung zählen.

Das Urteil des Gerichts: 5 Jahre und drei Monate Haft.
Auszug aus der Urteilsbegründung (download):
ZIP (306 KB)
4 x GIFs (á 45,9/107/134/18,6 KB): Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4

*Name von der Redaktion geändert.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter



Anzeige
Kanzlei Luft
In eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...