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aus dem moabiter kriminalgericht


"Schlagt den Nigger tot!"


von Barbara Keller

22. Oktober 2004. Kriminalgericht Moabit. 40. Gr. Strafkammer.
In der Nacht zum 22. April 2004 sollen Martin O. und Heinrich P. den aus Guinea stammenden Mamadou D. auf dem S-Bahnhof Schönhauser Allee angegriffen, mit Faustschlägen und Tritten traktiert und sich gegenseitig dazu aufgefordert haben, das Opfer "totzuschlagen". Der Grund: seine Hautfarbe. Nur das mutige Auftreten einer Passantin konnte offenbar das Schlimmste verhindern.


Wenn Schimpansen – die menschenähnlichsten der Menschenaffen – Langeweile haben, dann gehen sie "Nachbarn klatschen". Nach Darwinschem Erklärungsmuster: Rivalen präventiv ausschalten. Ein Grüppchen männlicher Jugendlicher, man kann es auch "kleine Wachstumsgesellschaft" nennen, zieht randalierend an den Grenzen entlang (zur höheren Weihe sind bisweilen auch Weibchen dabei) - bis sie einen unvorsichtigen Nachbarn allein erwischen. Unter arttypischem Geschrei wird dieser gelegentlich in blutiger Raserei zu Tode gebracht.

Dieses Verhalten gibt es bei Menschen natürlich auch. Das affenartige Geschrei, das "Nachbarn klatschende" Menschen dabei artikulieren, kann zum Beispiel lauten: "Schlagt den Nigger tot!" Eigentlich ist es ja egal, ob das Opfer wirklich ein Farbiger ist. Zur Not wird ein "Nigger" eben einfach gemacht.

Beispiel. Martin O. (22) und Heinrich P. (23). Sie sind Kollegen auf dem Bau. Am 21. April 2004 gehen sie nach der Arbeit noch "Einen" kippen. "Einen": jeder fünf große Bier und zusammen eine Flasche Weinbrand. Und zwar auf dem S-Bahnhof Schönhauser Allee. Gegenstand der Trinkfreude sind die Kinder der Beiden. Zu diesen gratulieren sie sich. Praktisch stundenlang. Zwischendurch verliert man sich. Findet sich dann aber an einem Imbiss zu weiteren Getränken wieder. Die Stimmung ist mordsmäßig gut.

Doch dann, circa 1:30, muss der Abend doch ein Ende finden. Sie torkeln durch die Schönhauser Arkarden der S-Bahn zu. In der Lesart von Martin O. passierte dann Folgendes: Er schaute in seine Tasche, um nach seinem Handy zu suchen und seine Freundin von seiner nahen Heimkehr zu verständigen. Da kommt ein Farbiger, Mamadou D. (39), die Treppen vom S-Bahnsteig hoch und beschimpft seinen Kollegen Heinrich P., greift ihn an. Sofort springt ihm Martin O. zu Hilfe. Sie bringen Mamadou D. zu Boden und bearbeiten ihn so lange mit Fußtritten und Schlägen, bis eine beherzte Passantin herbei gerannt kommt. Sie anschreit, sie sollen sofort aufhören.

Kleiner Schönheitsfehler: Mamadou D. kam die Treppen nicht herauf. Er fuhr mit dem Taxi zu den Arkaden, um sein dort abgestelltes Fahrrad abzuholen. Mamadou D. erzählt folgende Geschichte: Er kam von einem Treffen mit Freunden zurück aus dem Wedding. Als er sein Fahrrad abschließen will, greifen ihn zwei junge Männer von hinten an. Kurz- und kahlköpfig, sportlich gekleidet, Arbeitsschuhe mit Stahlkappen an den Füßen. Sie stoßen ihn zu Boden, treten auf ihn ein. Sie beschimpfen ihn: "Geh nach Hause, Nigger! Dahin, wo du hingehörst!" Mehrmals versucht er zu fliehen. Vergeblich. Mamadou D. rollt sich in Embryonalstellung, um die Tritte abzuwehren. Aber Martin O., reißt ihm den Arm vom Gesicht. Sie treten ihn gegen den Kopf, ins Gesicht, den Oberkörper. Als Mamadou D. bereits glaubt, dass die Beiden ihn totschlagen werden, kommt eine Frau herbei gerannt. Sie steht mit zitternden Händen am Geländer der S-Bahn und schreit Martin O. und Heinrich P. an, sofort aufzuhören. Mamadou D. kommt mit einem Nasenbeinbruch, aufgerissener Lippe, Prellungen an Kopf, Brustkorb, an den Beinen und einem Schädelhirntrauma ersten Grades davon.

Am 22. Oktober 2004 stehen Martin O. und Heinrich P. vor dem Gericht. Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Heinrich P. hat bisher jede Aussage verweigert. Er ist selbst Russlanddeutscher, aus Kasachstan gebürtig, und spricht gebrochenes Deutsch. Martin O. dagegen beteuert: "Ich bin doch nicht ausländerfeindlich! Ich bin mit Ausländern aufgewachsen!" Noch delikater: seine Freundin selbst ist farbig. Martin O., dem es schleierhaft ist, wie er zu diesem affenartigen Verhalten kam, gibt indessen zu: "Ich habe wahllos auf Mamadou D. eingetreten." - Wie wir wissen: "Nigger" werden gebrauchsweise auch gemacht.

Das Urteil:
Wegen gefährlicher Körperverletzung mehrjährige Haftstrafen für Martin O. und Heinrich P. (drei Jahre + 3 Monate sowie drei Jahre + neun Monate).



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Überfall aus Scham: die Geschädigte
Martin O. und Heinrich P. traten und schlugen auf den wehrlos am Boden Liegenden Mamoud D. (Foto re.) wahllos ein und schrien: "Schlagt den Nigger tot!".


Das Gericht.


Die vorsitzende Richterin.


Der Staatsanwalt.


Die Verteidigung.


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