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aus dem moabiter kriminalgericht


Zweifelsfrei zweifelhaft


von Barbara Keller

Am 26. Januar 2005 ging endlich der Marathon-Prozess gegen die angebliche Vatermörderin Monika de M. zu Ende. Staatsanwältin Pamela Kaminski erklärte: "Schuldig, überführt!", die Nebenklage, Rechtsanwalt Peter Strathmeier für die Schwester der Angeklagten, forderte: "Freispruch!" und auch Monika de M. betonte: "Ich habe meinen Vater nicht umgebracht!". Das wenig überraschende Urteil der 22. Großen Strafkammer, verkündet durch Richter Peter Faust, lautete schließlich: "Schuldig. Lebenslange Haftstrafe." – Und hinterlässt einen faden Nachgeschmack, sowie einige Zweifel in Hinblick auf einen stattgehabt fairen Prozess.
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zur brisanten Gutachterproblematik:
die Webseite von R. Jursic + Marion de M.

(Schwester/Schwager der Freigesprochenen Monika de M.)
... "Die Berliner Gefahr"


"In dubio pro reo". Im Zweifel für den Angeklagten. In zwei Fällen haben wir die 22. Große Strafkammer diesen Rechtsgrundsatz bereits peinlichst anwenden sehen und waren beeindruckt. Im Falle einer Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge, die wohl auch als Totschlag hätte firmieren können, und einer angeklagten Vergewaltigung.

Im ersten Fall prügelte ein junger Mann auf einen Schlafenden ein. Der hatte gerade noch die Gelegenheit zu dem Ausruf: "Oh Mann!" Der Angeklagte: "Ich schlug solange auf ihn ein, bis Blut aus Mund und Nase flossen." Motiv: Eifersucht. Einen Tag später verschied das Opfer auf der Intensivstation eines Krankenhauses ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Nur zufällig notierte ein Polizeibeamter die Bemerkung einer Zeugin, das Opfer sei auf dem Weg nach Haus in besagter Nacht gestürzt. Weder konnten andere Zeugen das zweifelfrei bestätigen, noch ließ sich klären, wo und ob es wirklich zu diesem ominösen Sturz gekommen ist. Aber ein begründeter Zweifel nahm Platz an der Urheberschaft der Todesfolge. "In dubio pro reo". Vielleicht schlug der Eifersüchtige ja auf einen Sterbenden ein?

Richter Peter Faust damals: "Es ist mir klar, dass das Urteil nicht befriedigt und für den Vater des toten Sebastian H. unerträglich ist." Neun Monate Haft wegen Körperverletzung. – In der Gesamtstrafe wegen weiterer Tatvorwürfe: ein Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.

Auch im Fall der angeklagten Vergewaltigung kommt der Angeklagte in den Genuss des "in dubio pro reo". Nicht ohne dass der vorsitzende Richter Peter Faust ihm mit auf den Weg gibt: ". muss ich Ihnen auch sagen, dass - meine persönliche Meinung - der Anklagevorwurf gegen Sie zutrifft." Aber die Gesetzeslage verlange nun einmal die zweifelsfreie Feststellung der Schuld.

Dass die 22. Strafkammer auch anders kann, bewies sie mit einiger Vehemenz in dem Mord-Prozess gegen Monika de M. Sie schloss sich kurzum den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an, die in ihren Augen den Sachverhalt einmalig "souverän und richtig zusammenfasste" und Monika de M. der Tat für überführt erklärt. Trotz widerstreitender Gutachter- und Zeugenaussagen und der Erklärung der Angeklagten: "Ich habe meinen Vater nicht umgebracht!", hält die Staatsanwaltschaft folgenden Tathergang für wahrscheinlich:

Am 18. September 2003 gegen 0:30 schleicht sich Monika de M. aus dem Schlafzimmer. Ihr Lebensgefährte Karsten Sch. schläft bereits. Sie verschüttet im Zimmer ihres bettlägerigen, hilflosen Vaters Theo de M. Spiritus und legt Feuer. Dann weckt sie ihren Liebsten Karsten Sch. mit der Mitteilung, es brennt. Er solle den Vater retten. Mit der Vorgabe, im Erdgeschoss des Hauses die Feuerwehr zu alarmieren, teilt sie auch dort Spiritus aus und zündet diesen. Dann ruft sie vor dem Haus stehend die Feuerwehr. Karsten Sch. springt nach einem vergeblichen Rettungsversuch des Vaters aus dem Fenster des Hauses und verletzt sich dabei erheblich. – Das Mordmotiv: Habgier. Monika de M. habe aus einer desolaten Lebenssituation heraus mit dem Versicherungsgeld ein neues Leben beginnen wollen.

Eine zweifelsfreie Beweiskette gibt es weder für diese Variante des Tathergangs noch für eine andere. Der erdrückende Indizienschluss, nach der Monika de M. als Vatermörderin überführt gilt, kommt so zustande: Im Brandschutt des Hauses nehmen Brandsachverständige Proben, die vom Polizeitechnischen Untersuchungsdienst (PTU) nach Brandbeschleuniger untersucht werden. Der PTU sagt: Es wurde Brennspiritus in großer Menge ausgebracht. Das heißt: ein Verbrechen liegt vor. Wo ein Verbrechen vorliegt, muss ein Täter sein. Der Trunkenbold und einschlägig vorbestrafte Karsten Sch. scheidet aus, angeblich wegen mangelnder Intelligenz. Bleibt: Monika de M.

Aber die gegen Monika de M. ins Feld geführten Ausführungen könnten auch zu ihren Gunsten gewürdigt werden. Zum Beispiel wird ihr zur Last gelegt, sie habe am Unglückstag merkwürdig unbeteiligt gewirkt. Wirklich? Der behandelnde Arzt stellt einen alarmierend hohen Blutdruck fest. Das von der Feuerwehr aufgezeichnete Telefonat, mit dem Monika de M. um Hilfe ruft, spricht ebenfalls eine andere Sprache: Sie kann kaum reden, sekundenlang ringt die offensichtlich Fassungslose um Stimme.

Ein weiterer Vorwurf, der merkwürdiger Weise ins Plädoyer der Staatsanwaltschaft einfließt: die Angeklagte sei als Einzige komplett bekleidet gewesen. Wogegen die Nachbarn barfuss und in Nachthemd aus ihren Wohnungen stürzten. Hierzu erklärt Monika de M. wiederholt: "Ich habe nackt geschlafen. Ich musste mir etwas überziehen." Im Hinauslaufen griff sie sich das Holzfällerhemd ihres Freundes und eine Hose.

Die von der Verteidigung bestellten Brandsachverständigen Rabes und Creydt, Experten internationalen Rufs, erklären: "Wir sind unabhängige Sachverständige. Brandspuren, die auf eine Brandstiftung hinweisen, haben wir nicht gefunden." Sie gehen von einem Schwelbrand im Zimmer des zu Tode gekommenen Kettenrauchers Theo de M. aus, der sich in einer plötzlichen Verpuffung zu einem Vollbrand im gesamten mit trockenem Kiefernholz ausgekleideten Haus auswuchs.

So ließen sich die vorgebrachten Indizien, die Monika de M. "zweifelsfrei" als Vatermörderin überführen und für Jahrzehnte hinter Gitter bringen, im Einzelnen zerpflücken und anders werten. "In dubio pro reo". Aber das Gericht folgt den Ausführungen der Anklage, der Staatsanwältin Pamela Kaminski. Das Urteil: schuldig. Verurteilt zu lebenslanger Haft.

Insgesamt hinterlässt diese Hauptverhandlung auch aus anderen Gründen einen mehr als faden Nachgeschmack. So gab die 22. Große Strafkammer während des gesamten Prozesses einen eher lustlos gereizten Eindruck und ließ deutlich an Stil zu wünschen übrig.

Viele Verhandlungstage begannen nicht unter einer Verspätung von 30 Minuten. Einen Prozesstermin hatte der vorsitzende Richter glatt vergessen. Hochdotierte Gutachter, angereist aus der gesamten Bundesrepublik, machten den weiten Weg umsonst, da auch die geladenen Feuerwehrleute seltsamerweise ausblieben.

Eine Zuschauerin, die allen Prozessterminen in still ergebener Andacht lauschte, warf Richter Faust ungehalten brüllend aus dem Saal. Sie hätte angeblich "geschwatzt". Der beisitzende Richter dagegen pflegte der Hauptverhandlung mit geschlossenen Augen zu folgen. Während der Schlussplädoyers nickte er immer wieder vollends ein, sodass zu befürchten stand, dass er mit dem Kopf auf die Tischplatte fällt.

In der Summe: Die Haltung des Hohen Gerichts, sprich der 22. Großen Strafkammer, darf den unbeteiligten Prozessbeobachter sehr wohl zu einigem Zweifel berechtigen, ob Monika de M. wirklich einen fairen Prozess bekam. Zumal der vorsitzende Richter Peter Faust mindestens einmal erklärte: "Ich halte die Angeklagte für verdächtiger als zuvor." Ohne dass die entscheidenden Aussagen der Brandsachverständigen bereits erfolgt waren. Immer wieder attackierte der Vorsitzende Richter den Verteidiger Lutz Körner, dem bei der Lage der Dinge nichts blieb, als auf eine Revision hinzuarbeiten. "Sie beleidigen meine Intelligenz!", herrschte ihn Richter Peter Faust an.

Die Hoffnung der Angeklagten und ihres Verteidigers Lutz Körner liegen jetzt in der Revision. Der Bundesgerichtshof soll entscheiden, ein eigenes Urteil fällen oder die Sache zur Neuverhandlung retour geben. - Letztere wird, im besten Fall, nicht vor einem halben Jahr zu erwarten sein.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Monika de M.
Monika de M. beteuert in ihrem letzten Wort: "Ich habe meinen Vater nicht ermordet!" - Das Gericht jedoch erklärt sie "der Tat überführt". Das Urteil: lebenslange Haft.

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