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aus dem moabiter kriminalgericht


Der 'Kannibale von Neukölln'


von Barbara Keller

03. Mai 2005. Kriminalgericht Moabit. 22. Große Strafkammer
Am 4. Oktober 2005 tötet der aus Sulingen, Niedersachsen, gebürtige Ralf M. (41) einen Berliner Musiklehrer (33). Was der Pfarrerssohn, der sich offenbar zum dritten Mal zu einvernehmlich sexuellem Rollenspiel mit Ralf M. trifft, nicht weiß: Ralf M., meint es mit seinen zerstörerischen Unterwerfungsfantasien ernst. Er will ihn zerstückeln und essen.

Urteil

Als Armin Meiwes im März 2001 als "der Kannibale von Rotenburg" Schlagzeilen in den Medien macht, findet Ralf M. keine Ruhe mehr. Seit mindestens 15 Jahren trägt er sich mit ähnlichen Fantasien. Bisher glaubte er sich allein. Nun weiß der gelernte, derzeit arbeitslose Maler und Lackierer: Ich bin mit meiner Neigung nicht allein auf der Welt und strebt die Verwirklichung seiner an das Zerlegen eines Menschen gekoppelten Sexfantasien an.

Gesucht: schlanke, schlachtreife Männer

Anfang 2000 zieht Ralf M. nach Berlin, Neukölln. Hier hofft der schüchterne Außenseiter, der bisher in der Nähe von Bremen lebte, in der Anonymität unterzutauchen. Inspiriert durch den wegen Totschlags verurteilten Computerspezialisten Meiwes geht auch Ralf M. ins Internet. Fieberhaft auf der Suche nach einschlägigen Foren wird er fündig. Auf dem "Verspeist-Forum", das seine Besucher mit dem Intro empfängt - "Für alle, die es mögen, Menschen zu essen, selbst gegessen zu werden ... " - findet er, was er sucht.

Hier inseriert Ralf M. unter anderem unter dem Kürzel "metzgay": "Suche schlanke, schlachtreife Männer um die 30 für Schlachtesex". Im Juni 2004 fügt er hinzu: "Bei Eignung auch reale Schlachtung. Mit Bild, wenn du bereit bist." Auch den eigentlich in fester Beziehung lebenden Berliner Musiklehrer, das spätere Opfer, soll Ralf M. in diesem Forum kennen gelernt haben.

Zweimal trifft man sich offenbar zu einvernehmlichem sexuellem Rollenspiel. Beim dritten Mal macht Ralf M. verabredungswidrig Ernst. - Er sticht auf den Gefesselten mit einem zurechtgelegten Kreuzschraubendreher ein und richtet zum Zweck seiner sexuellen Befriedigung ein Blutbad an. - Am nächsten Tag stellt sich Ralf M. der Polizei: den zunächst ungläubigen Polizeibeamten des Neuköllner Abschnitts 55.

Eine dunkle Seite ... die medizinisch behandelt werden muss

Am 3. Mai 2005 sitzt Ralf M. in einem großräumigen, mit Panzerglas verkleideten Sicherheitskasten im Saal 700, dem größten Saal des Berliner Kriminalgerichts. Wegen des enormen Medienandrangs. Die Pressefotografen stürzen auf den blassen, jungenhaft wirkenden Mann los wie auf eine zoologische Sensation. Durch den vorsitzenden Richter Peter Faust zur Nennung seiner persönlichen Angaben aufgefordert, ist von dem Angeklagten nicht mehr als ein schwaches Genuschel zu vernehmen.

Dennoch: Ralf M. kann und will offenbar nichts (mehr) verbergen. Durch seinen Rechtsanwalt Detlef Binder lässt Ralf M. mitteilen, dass er den Tatvorwurf voll einräumt. Im Nachhinein sei er selbst fassungslos über die Tat. Er schäme sich und möchte sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigen. Wörtlich: "Ich weiß, dass es eine dunkle Seite in mir gibt, die medizinisch behandelt werden muss." Ralf M., der glaubte, diese dunkle Seite im Griff zu haben, bekennt: "Phasenweise beherrschen mich die dunklen Seiten meines Ichs."

Am ersten Verhandlungstag kommen all jene schwer erträglichen Details zur Sprache, die am nächsten Tag bereits die Schlagzeilen der Boulevardzeitungen beherrschen. Stunden, so rekonstruiert Gerichtsmediziner Dr. Sven Hartwig, muss Ralf M. damit zugebracht haben, sein Opfer auszuweiden und zu zerstückeln. Bevor Ralf M. völlig überfordert seine Neuköllner Wohnung verließ und mit dem Auto des getöteten Musiklehrers besinnungslos Richtung Bayern fuhr, um schließlich verzweifelt zu bemerken: "Ich habe gar kein Ziel."

Der erhoffte Effekt trat nicht ein

Übernächtigt, grau erscheint er am Abend des nächsten Tags auf einer Neuköllner Wache (Berlin) und wünscht ein Geständnis abzulegen. Der Polizeibeamte Jürgen J.: "Ich dachte, da kommt wieder so ein Spinner, der sich von Geistern verfolgt fühlt." - Aber Ralf M. übergibt den Beamten seine Wohnungsschlüssel, wo diese die Dinge wie geschildert vorfinden: den Rumpf des Opfers im Bettkasten, die Beine in blauen Müllsäcken, die Lunge des Opfers im Katzennapf, den Penis eingepökelt in einer Folie zum späteren Verzehr im Kühlschrank.

Menschenfleisch aß Ralf M. allerdings dann doch nicht. Schließlich klafften, so sein Rechtsanwalt Detlef Binder, Realität und Fantasie auseinander: "Der erhoffte Effekt trat nicht ein. Ralf M. fand es eklig, das Fleisch zu essen." – Hier unterscheidet sich Ralf M. wesentlich vom Rotenburger Armin Meiwes, der wusste, was er tat und nichts bereut.

Auch die Mutter des Opfers und dessen langjähriger Lebenspartner Dirk M. (36), in der Nebenklage von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vertreten, wohnen dem Prozess bei. Reglos hören sie die Ausführungen des Gerichtsmediziners, sicher in der stillen Hoffnung, der von ihnen geliebte Mensch habe nicht zu lange leiden müssen.

Mord oder Totschlag?

Die 22. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Faust wird nun zu entscheiden haben, ob die Tat als Mord oder Totschlag zu bewerten ist. War Ralf M. vermindert schuldfähig? Gehört er in den ganz normalen Strafvollzug oder in eine psychiatrische Einrichtung? - Für die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik spricht die Tatsache, dass Ralf M. sich, laut Rechtsanwalt Detlef Binder, nicht daran erinnert, das Opfer in den Rücken gestochen zu haben. Nach Angaben der Gerichtsmedizin immerhin 15-mal.

Urteil vom 10. Mai 2005:
Nach einem zweiten Prozesstermin ging das Verfahren um Ralf M. (in den Medien "der Kannibale von Neukölln" genannt) rasch und unspektakulär zu Ende. Am zweiten Tag der Hauptverhandlung hatte der Sachverständige Dr. Alexander Böhle, Arzt für Neurologie und Psychiatrie und forensisch-psychiatrischer Gutachter, den Angeklagten Ralf M. als vermindert schuldfähig eingeschätzt. Schon Monate vor der Tat, so Dr. Böhle, steigerte sich Ralf M., bei dem eine kannibalische Perversion mit Krankheitswert vorläge, in seine Fantasien hinein und verstrickte sich in sie. Auch wenn Ralf M. während seiner Tat, als das Opfer ihn um Hilfe anflehte, zu sich gekommen sei - Ralf M. war trotzdem nicht Herr seiner selbst.

Am letzten Tag der Hauptverhandlung wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Johannes Kroll, beantragte, den Annahmen des Gutachters Dr. Böhle folgend, eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten mit sofortiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für Ralf M. Die Nebenklage - für die Mutter des Getöteten - verlangte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Detlef Binder, beantragte eine Haftstrafe von zehn Jahren mit sofortiger Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Die letzten Worte des Angeklagten Ralf M. waren: "Ich hätte mich in psychiatrische Behandlung begeben müssen." Und: "Auch wenn es wie Hohn klingt. Ich möchte mich bei der Mutter und dem Freund des Opfers entschuldigen."

Das mit Spannung erwartete Urteil, vom Vorsitzenden Richter Peter Faust verkündet, lautet schließlich: 13 Jahre Haft mit sofortiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach eingehender Medienschelte durch den Richter: "Die Presse kann nicht gesünder sein, als die Gesellschaft in der sie tätig ist." heißt es zur Begründung des Urteils: Ralf M. sei, da folge das Gericht dem Gutachten des Sachverständigen, vermindert schuldfähig. Und da für die Allgemeinheit gefährlich, gehöre Ralf M. "weggeschlossen". Die Erfolgschancen einer Therapie seien für Ralf M. ohnehin "trübe". Nicht zuletzt wegen seines fortgeschrittenen Alters. Eine sofortige Einweisung und Behandlung deshalb geboten.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Ralf M. tötete einen Berliner Musiklehrer (33), um seine sexuellen Zerstörungs-
fantasien auszuleben.


Der Angeklagte Ralf M. erklärt: "Ich weiß, dass es eine dunkle Seite in mir gibt, die medizinisch behandelt werden muss."


Der Rechtsanwalt des Angeklagten Detlef Binder: "Mein Mandant hatte ein Blackout. Er erinnert sich an die Geschehnisse erst nach dem vierten Stich."


Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt der Mutter des Opfers, die Nebenklägerin in diesem Verfahren ist: "Ralf M. nutzte die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers aus."



Staatsanwalt Johannes Kroll beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten sowie die sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Ralf M.: "Ralf M. leidet unter einer kannibalischen Perversion mit Krankheitswert."

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