Wie der Strafvollzug zur Schlangengrube mutiert, darf den neuesten
Meldungen über Zustände in der Justizvollzugsanstalt Tegel nach geahnt werden. Häftlinge, die unter dürftigem Ernährungsniveau in aller Kargheit dahindümpeln, können ganz sicher einiges an kriminellem Esprit in Einsatz bringen, um Abhilfe zu schaffen.
Wenn die Autorin als Nichtraucherin in ihrer Not die mitgebrachte Währung Zigaretten gegen Milch tauschte, dürfte wohl vorstellbar sein, welche Machtverhältnisse in der JVA Tegel mit Schuss-, Stichwaffen, Drogen und Mobiltelefonen zementiert wurden oder werden. Das alles, wie wir lesen, mit Schützenhilfe von Justizvollzugsbeamten.
Rufen Sie einmal um Hilfe, wenn die Person, die den Schlüssel zu ihrer Kemenate besitzt, Erfüllungsgehilfe des hiesigen OKs ist. Und nebenbei: viel Spaß auch bei aller weiteren Sorge um Ihre körperliche, geistige Gesundheit und Ihre Sozialprognose. - Was einem fehlbelegten Häftling in der JVA Tegel begegnen kann, der im Haifischbecken der Teilanstalt III (TA III) in Tegel landet, darüber wurde an dieser Stelle bereits berichtet.
Eigentlich wollte die Autorin heute mit einem Abschlussbericht das Kapitel ihres unfreiwilligen Aufenthaltes in den Justizvollzugsanstalten Lichtenberg und Pankow beenden. Aus aktuellem Anlass wird hier an dieser Stelle jedoch die Schilderung eines durch eine Justizvollzugsbeamtin verübten Willküraktes stehen, den die Autorin während ihres Aufenthaltes im Januar 2009 erleben durfte.
Recht haben
Wenn Sie in der JVA einchecken, sich der Haft stellen, werden Sie gefragt, ob Sie eine Einzelzelle präferieren oder für Gesellschaft in ihrer Zelle offen sind. Das hat einen rechtlichen Hintergrund. Denn laut Strafvollzugsordnung werden Gefangene während der Ruhe- und Verschlusszeit allein in ihren Hafträumen untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist nur dann zulässig, wenn ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Gefangenen besteht.
Die Autorin hatte sich für eine Einzelunterbringung entschieden. Wie sie selbst aber auch andere auf die klaustrophobische Sondersituation in der JVA reagieren, war ungewiss. Die Wahl der Einquartierung würde ihr wohl kaum obliegen, das war der Autorin klar. Und sie musste sich ja nicht der ganzen Härte des Strafvollzuges stellen. - Dachte sie sich.
Eine Justizvollzugsbeamtin der JVA Pankow, eine Frau K., sah das anders. Am Donnerstag, dem 29.01.2009, betrat sie ohne anzuklopfen die Zelle der Autorin unter dem Vorwand, nach einem zweiten Geschirr Ausschau zu halten. Dabei inspizierte sie sorgfältig die gesamte Zelle und sah in alle Schränke.
Sie können sich ja beschweren
Grußlos, wie sie gekommen war, verschwand Frau K., um kurz darauf kommentarlos ein zweites Geschirr auf dem Schreibtisch abzustellen. Die erstaunte Autorin erfuhr auf Nachfrage, dass am selben Tag eine Gefangene bei ihr einquartiert würde. Auf die Frage, ob man hierzu nicht ihre Zustimmung benötige, erklärte die Beamtin K.: "Sie können sich ja beschweren. Schreiben Sie einen Vormelder. Den hänge ich dann im Dienstzimmer an die Wand. Und dann hängt der da so."
Als am Nachmittag der Gefangenentransport auf dem Hof eintraf, konnte die Autorin ihre Einquartierung schon einmal von weitem betrachten: eine vietnamesische Gefangene. Da die Entlassung der Autorin in drei Tagen glücklicherweise nicht von den ansonsten allesentscheidenden Faktoren Sozialprognose und Wohlverhalten abhing, wollte sie die erzwungene Belegung verhindern.
Rund eine Stunde später war es soweit. Fußtrappeln, Schlüsselklirren, unfreundliche Worte. Als der Schlüssel im Schloss ihrer Zelle ging, trat die Autorin bereits in den Türrahmen. Die Justizvollzugsbeamtin, Frau K., prallte von der plötzlichen Konfrontation zurück, als sie unerwartet der Autorin gegenüberstand. "Bei mir nicht!", erklärte die Autorin energisch und hielt ihren Vormelder mit der entsprechenden rechtlichen Information über die Belegung in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik vor die Nase.
Recht kriegen
"Wie kommen Sie mir denn?!", herrschte die Beamtin darauf zurück. Die Antwort der Autorin lautete: "Auch Sie müssen sich an die Gesetze halten." Spätestens hier rechnete die Autorin mit allem, einem Rollkommando, dem Äußersten eben. Aber es geschah nichts.
Frau K. kam sichtlich irritiert dem Wunsch der Autorin nach, sich namentlich vorzustellen. Wohl aus einer Art Übersprungshandlung heraus suchte sie insistierend in Erfahrung zu bringen, ob die Autorin Raucherin sei. Nein. Gut. Dann strich Frau K. die Segel mit den Worten: "Ich muss dann hier trotzdem wieder abschließen."
Dann ging die Klappe erneut zu. Für zwei Minuten, denn es war ja Mittagsaufschluss. Das strittige Thema kam nicht mehr auf's Tapet und der Umgang mit der Justizvollzugsbeamtin K. gestaltete sich in spe freundlich, als sei nichts gewesen. Die Autorin jedoch blieb fortan auf der Hut.
Später konnte die Autorin der betreffenden Vietnamesin zum Glück auch erklären, dass ihre Gegenwehr nichts mit persönlichen Animositäten zu tun hatte. - Was blieb, waren verwirrende Fragen und ein erhebliches Unwohlsein gegenüber dem praktizierten Strafsystem.
Überbelegung? War die JVA Pankow überfüllt, wie Frau K. behauptete? Musste die JVA Pankow dann nicht die Aufnahme weiterer Insassen verwehren, anstatt das Problem der Überbelegung auf die Häftlinge abzuwälzen?
Strafsystem mit Sinn
Was hatte überhaupt ein Zivilhäftling wie die Autorin im geschlossenen Vollzug der JVA Lichtenberg oder Pankow zu suchen? Eine weitere Arrestantin konnte sie während dieser Zeit nicht ausmachen. Warum saß die Autorin drei Tage, trotz kompletter Unterlagen, unter 23-stündigem Verschluss, dann im geschlossenem Vollzug, während beispielsweise Männer wie Gerd W. ihre Haftstrafen im offenen Vollzug verbüßen konnten? Warum wurden Haftantritte verfügt, wenn die Haftanstalten überfüllt waren?
Die Zweckhaftigkeit des Strafsystems überhaupt focht die Autorin an, als sich während ihrer Haftzeit Ex-Postchef Klaus Zumwinkel mit einer schlappen Millionen von einer Haftstrafe freikaufte. - Für die auf ihrer Station einsitzenden Frauen, notorische Schwarzfahrerinnen, Kleptomaninnen, Schuldnerinnen läppischer Schäden, machte dieses Urteil wohl nur in einer gängigen Interpretation Sinn...