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Gerichtsreportagen


Vor dem Urteil -
Prozess gegen Torben P. und Nico A.


von von Barbara Keller

18.9.2011
Zwei Gymnasiasten - ein Reinickendorfer Oberschüler und ein Waldorfschüler - terrorisieren in einer Aprilnacht 2011 betrunken den Bahnsteig der U6 an der Friedrichstraße. Ihre Aggressionen suchen und finden ein Opfer, das die brutale Attacke nur durch Zufall überlebt. Zu leugnen gibt es nichts. Die Tat ist auf Überwachungskameras festgehalten. Junge Männer an der Flasche. Reflexionen...
Bericht vom 20.9.2011 (mit Urteil)
In einem ähnlichen Verfahren kam es im Dezember 2011 zu weit drastischeren Strafen... (PM vom 21.12.2011)

Der Tathergang ist zur Genüge bekannt. Torben P. (18) und Nico A. (18) gingen, nach einem erfolgreichen Angelnachmittag mit 'Vorglühen' im April dieses Jahres gezielt auf Sauftour.
Torben P. + Nico A.
Nach einer drögen Geburtstagsparty, wie sie fanden, sollte der Spaß an der Sexmeile Oranienburger Straße in Berlin Mitte weitergehen. Gegen 2:30 verlassen die beiden Gymnasiasten gut angetrunken die Feier und machen sich via U6 auf den Weg. Nachdem man am U-Bahnhof Friedrichstraße den falschen Ausgang genommen hat und Unter den Linden landet, ist die Luft irgendwie raus.

Hasskappe im Leerlauf

Dennoch juckt die zwei Abiturienten der Hafer enorm. Was nun folgt, ist von fünf Überwachungskameras aus verschiedenen Perspektiven als Stummfilm bestens belegt. Zurück auf dem Bahnsteig laufen die beiden jungen Männer rastlos auf und ab, schlagen und treten um sich, belästigen Reisende. Einer der Beiden springt und schlägt wiederholt an die Anzeigentafeln, der andere, ein Waldorfschüler, uriniert in das Gleisbett.

Der später als Haupttäter Angeklagte lässt sich auf das Gleis herab, wirft Schottersteine in beide Fahrtrichtungen, dann einen Stein nach einer Gruppe junger Leute. Provokant laufen Torben P. und Nico A. danach an diesen vorbei. Nichts. Bislang ist niemand bereit, die Herausforderung der offenbar völlig Enthemmten anzunehmen.

Auch das spätere Opfer Markus P. (30) nicht. Nach dem Genuss eines opulenten Imbisses, sitzt der Gas- Wasserinstallateur auf einer Bank des Bahnsteigs. Nach vorn auf die Ellenbogen, das Gesicht in die Hände gestützt, wartet der ebenfalls leicht Angesäuselte in sich zusammengesunken auf seine Bahn.

Resonanz mit Folgen

Mit dem Frieden ist es vorbei, als sich die heute Angeklagten auf die Bank setzen. Dann leitet Nico A. das ein, was Torben P. später die Eskalation ermöglicht. Er redet den Schläfrigen an, mehrfach. Schließlich steht dieser, irgendwie genervt, auf. Die beiden Männer stellen sich zu ihm, bedrängen ihn weiter.

Das unerfreuliche Gespräch setzt sich fort. Nico A. boxt Markus P. an der linken Schulter. Dann sagt Torben P. noch etwas zu Markus P. Endlich ist das Maß voll. Das Opfer in spe nimmt Torben P. an den Schultern und schiebt ihn vor sich her, von sich weg.

Es scheint, als ob sich in diesem Moment für Torben P. das erfüllt, auf was er die ganze Zeit gewartet hat und zu dem Niko A. ihm die Steilvorlage lieferte. Er holt mit seiner zumindest zu einem Drittel mit Wodka-Cola gefüllten Plastikflasche aus und schlägt sie seinem Kontrahenten gegen die Schläfe. Der geht bäuchlings zu Boden und wird nach einem Tritt auf den Hinterkopf und einem kurzen Aufbäumen bewusstlos. Torben P. tritt weiter auf den Kopf des Bewusstlosen ein. Er vollführt ein kleines Freudentänzchen und würde weiter auf den Kopf seines Opfers eingetreten haben, wenn nicht ein bayerischer Tourist ihn daran gehindert hätte.

Die Tat im Film

So weit die grause Tat. Seit die Polizei einen Teilausschnitt der Videoaufzeichnungen dieses Geschehens zu Fahndungszwecken im Netz veröffentlichte (und damit ja auch erfolgreich war), ist die Öffentlichkeit nicht mehr zu beruhigen. Sie trampelt verbal in einer Intensität auf diesem traurig verirrten Vertreter jugendlicher Zerstörungslust namens Torben P. herum, in der dieser auf den Kopf seines Opfers eintrat.

Dabei ist die Tat von Torben P. kein seltener Fall einzigartig bösartiger Zerstörungslust. Sie ist Teil der Berliner Jugendkriminalität, die, glaubt man den Statistiken, ein anhaltend ernstes, aber nicht zunehmendes Problem darstellt. Das Besondere an Torben P.'s Tat ist ihre Visualisierung durch die Überwachungskameras. Selten ist eine, zudem so brutale, Straftat derart umfassend dokumentiert. Jeder halbwegs mit Empathie Begnadete muss von den entsetzlichen Entgleisungen des Torben P., der übrigens vorgibt, Jura studieren zu wollen, abgestoßen sein.

Abgestoßen wäre man aber sicher auch über jede andere am Moabiter Kriminalgericht verhandelte Straftat, die sich in dieser Weise dokumentieren ließe. Vergangene Woche verhandelte das Amtsgericht Tiergarten gegen einen 30-jährigen Italiener, der im August dieses Jahres einer Freundin 'das Ohr abtrat oder abbiss'. So heißt es in der Anklage. Ein Zeuge, der sah, wie der Mann auf die am Boden liegende 30-jährige Kellnerin eintrat, berichtete: "Ich dachte, der tritt auf einen Hund ein." Nach der Intensität der Tritte befragt, antwortete er: "Die Tritte waren kräftig. Mal locker wie ein Elfmeter oder Freistoß."

Existierte von dieser Tat, bei der übrigens eine junge Italienerin Opfer eines alkoholisierten Cholerikers wurde, ein Video, sie könnte in ihrer abschreckenden Qualität ganz sicher mit den Gewaltausbrüchen von Torben P. mithalten. Der bislang unbestrafte Sohn begüterter Eltern aus Norditalien befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Dieser Prozess fand kein öffentliches Interesse.

Ausblicke nach dem Schock

In alttestamentlichem Zorn organisiert ein nicht geringer Teil der Medien jetzt die verbale Vernichtung des Torben P., der im April dieses Jahres seinem Primaten Zucker gab. Dieser Zweig der Öffentlichkeit begibt sich damit auf ein recht abschüssiges Terrain und ein schlichtes Niveau. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Als gäbe es nicht das Jugendgerichtsgesetz (erstmals 1923, erneuert 1953), das den erzieherischen Moment vor der Strafe präferiert. Eine Errungenschaft der Nachkriegszeit, da Jugendarmut und -verrohung Begriffe waren.

Bei aller Emotionalität, allem Schock und Abgestoßensein sollte nicht vergessen werden, dass Torben P. und Nico A. zwei junge, am Beginn ihres selbstbestimmten Lebens stehende Männer sind, Spiegel ihres unmittelbaren und gesellschaftlichen Umfeldes. Sie in Bausch und Bogen zu verwerfen hieße, ihnen die Möglichkeit, auf dem Boden der Realität Wurzel fassen zu können, für immer zu verschließen. Es hieße aber auch, die Möglichkeit, den empathiefreien Egotripp dieser Reinickendorfer Gymnasiasten als gesellschaftliches Phänomen zu begreifen, zu verpassen.

Die Beweisaufnahme im Verfahren gegen Torben P. wegen versuchten Totschlags und Nico A. wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung ist geschlossen. Die Plädoyers bereits gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte für Torben P. vier Jahre Haft, die Verteidigung hofft auf eine Bewährungsstrafe. In das Urteil, davon ist auszugehen, wird sicher strafmildernd der Alkoholkonsum des Hauptangeklagten, dessen jugendliches Alter und der durch die Diffamierungen in der Presse erlittene persönliche Schaden einfließen. Für den mitangeklagten Nico A. glaubt die Staatsanwaltschaft mit drei Wochen Dauerarrest, einem Erste-Hilfe-Kurs und 100 Stunden Freizeitarbeit auskommen zu können.

Das Urteil wird am Montag, dem 19. September 2011, 13:00, im Saal 700 erwartet.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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