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Gerichtsreportagen


Prozess ohne Opfer


von von Barbara Keller

19.8.2011, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 241
Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt man. Aber, wo die Polizei einmal gerufen ist und ein Offizialdelikt vorliegt, wird von Amts wegen unvermeidlich Strafantrag gestellt. Sei das Opfer noch so wohlmeinend oder gar verstorben...

An einem lauen Sommerabend 2010 sitzen Cornelia M. (40) und ihre Tochter (21) wie öfter vor dem "International", einem Spätkauf mit Internet in der Berliner Richter Uwe NötzelStraße in Pankow. Das von einem Türken betriebene Allerlei-Kiosk ist eine Kopie ähnlicher Moabiter BILD-Buden. Mit einem Unterschied: statt Schultheiß gibt es hier Berliner Pils.

Cornelia M. findet sich öfter an einem der beiden Tische auf dem Trottoir zu einem 'Schlückchen' ein. Das neben einem Haarstylisten und einem Optikergeschäft gelegene Kiosk ist 'verlängertes Sofa' für einige Pankower aus der Nachbarschaft. Auch Hausmeister Sven H. (41) pflegt hier, bei dem netten Hassan T. (41), sein Feierabendbier zu kippen.

An diesem Abend hat sich zum zweiten oder dritten Mal auch Silke G. (31) vor dem "International" eingefunden. Die schlanke, pankig gekleidete junge Frau sitzt mit ihrem angeleinten schwarzen Labrador-Rüden auf der Bank, die vor den beiden Auslagen steht. Silke G. hat, sie ist Altenpflegerin, ebenfalls Feierabend.

Nach drei Flaschen Bier beginnt sie jedoch ungemütlich zu werden. Die borstige, aus Schwedt gebürtige Frau streitet sich mit Hassan T. darüber, dass der Hund Kunden und Passanten anbellt. Der Disput nimmt an Lautstärke zu, der Hund erregt sich adäquat zur Situation. Hassan T. verweist Silke G. des Ortes. "Scheiß Kanake", tönt Silke G. Dann gehen auch vier Flaschen Bier zu Bruch.

Ausgerechnet in diesem Augenblick sieht der 'nette, alte Herr D.' von nebenan, dem die Zigaretten ausgegangen sind, am "International" vorbei. Möglich, dass der aufgebrachte Labrador, der übrigens noch immer angeleint ist, die Distanz zu Herrn D. als zu heikel empfindet. Er schnappt nach dessen Hand, aus einer Wunde tropft Blut.

Als der herbeigerufene Notarzt eintrifft, ist Silke G. bereits laut schimpfend mit ihrem Vierbeiner davongetorkelt. Der Arzt nimmt die Verletzung nicht sonderlich ernst; ein Pflaster und der Sondereinsatz ist vorbei. Die darauf eintreffenden Polizeibeamten protokollieren jedoch den Sachverhalt. Ein Strafantrag wird offiziell auf den Weg gebracht.

Als ein Jahr später am Amtsgericht Tiergarten ein Prozess gegen Silke G. wegen Körperverletzung stattfindet, ist der nette Herr D. bereits verstorben. Der Vorfall in der Berliner Straße hat mit seinem Ableben jedoch nichts zu tun. Die Angeklagte Silke G., eine braunhaarige Schöne, Typ "Lola rennt", knubbelt aufgeregt an ihren Fingern. Sie sagt: "Mein Hund ist ein ganz Lieber. Der war halt ein bisschen uffjebracht." Man habe sie an dem Kiosk gemobbt. Auch der Satz ,"Die Alte machen wir fertig.", soll gefallen sein. Drei mal war sie in der Zwischenzeit mit ihrem Vierbeiner beim Veterinärmediziner.

"Mein Hund beißt nicht", behauptet die 31-Jährige. Doch die vier Zeugen, Hassan T., Cornelia M. und Tochter sowie Hausmeister Sven H. wissen es besser. Hassan T. erklärt zudem der Richterin: "Ich sag Ihnen mal ehrlich, Frau Richterin, die Frau ist eine Person, die keinen Hund führen sollte. Die ist gefährlich für die Öffentlichkeit."

Silke G., die neben ihrem Hund drei Katzen hält und ergänzende Sozialhilfe erhält, weil der Lohn nicht reicht, ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Beleidigung in Erscheinung getreten und mit Geldstrafen belangt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen Körperverletzung in zwei Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro. Der Anklagevertreter erklärt: "Silke G. hat ihren Hund im nüchternen Zustand im Griff. Ihr Problem wird der Alkohol sein."

Das Gericht verurteilt Silke G. schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro. Die Richterin, die auch darüber nachgesonnen hatte, den Hund einzuziehen, legt der Angeklagten an Herz, eine Hundeschule zu besuchen, die, wie sie sagt, "eigentlich Frauchenschule heißen sollte". Die Vorsitzende Richterin honoriert, dass die Angeklagte mit ihrer 30-Stunden-Woche "wenigstens noch ein bisschen arbeiten" gehe. "Das Problem sind Sie, nicht der Hund", belehrt die Richterin Silke G., die inzwischen ins Schluchzen geraten ist in der Vorstellung, ihren Labrador abgeben zu müssen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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