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Gerichtsreportagen


Erster sein


von von Barbara Keller

17.8.2011, Amtsgericht Tiergarten
Weil es hinten und vorne nicht reicht, stehen Klaus (43) und Charlotte E.* (68) einmal die Woche wegen Lebensmitteln Schlange bei der Berliner Tafel. Mutter und Sohn hilft das finanziell ein ganzes Stück weiter. 2010, vier Tage vor Weihnachten, es ist seit Tagen knitterkalt, kommt es früh morgens vor der Ausgabestelle in der Waisenstraße zum Eklat. Aylin Z. beansprucht Platz Zwei in der Warteschlange. Doch den hält bereits Klaus E. für seine Mutter Charlotte E. besetzt...

Seit 1993 verteilt die Berliner Tafel gespendete Lebensmittel an Bedürftige. Inzwischen versorgen sich 125.000 Berliner, davon sind ein Drittel Jugendliche, an 300 Ausgabestellen wöchentlich mit den dort gratis bereitgestellten Nahrungsmitteln. Die Lebensmittel stammen, so die Berliner Tafel, von Spendern aus Industrie und Wirtschaft.

Auch der arbeitslose Landmaschinenbauer Klaus E. und seine schwerbeschädigte Mutter finden sich 2010 einmal die Woche bei der Evangelischen Mariengemeinde in der Waisenstraße ein. Gerade gegen Weihnachten, wo jeder Pfennig für Bewirtung von Gästen und Geschenken gebraucht wird, ist Schmalhans Küchenmeister.

Am Dienstag, dem 21. Dezember, freut sich Klaus E., Erster an der Ausgabestelle zu sein. Er ist seiner Mutter, die wegen ihrer Sehbehinderung 50 Prozent schwerbeschädigt ist, vorausgeeilt. Es ist 6:40 Uhr. In zwei Stunden werden die Marken für die Zuwendungen ausgegeben. Wer zuerst kommt, kann sich eines umfangreicheren Angebots freuen als die nach ihm Kommenden.

Noch bevor Charlotte E. den Friedhof, der die Kirche der Gemeinde einfasst, erreicht, trifft auch Aylin Z. (48) ein. Man kennt sich bereits seit längerem vom Schlangestehen. Höflich macht Klaus E. die türkisch gebürtige Frau darauf aufmerksam, dass Platz Zwei von seiner Mutter, die in Kürze auch einträfe, belegt sei.

Die zu Hundert Prozent schwer beschädigte Frau mag das jedoch nicht hinnehmen. Ihrer Ansicht nach ist sie die Zweite. Sie beginnt, mit Klaus E. zu streiten, zweifelt die Behinderung seiner Mutter an. Als Aylin Z. die Mutter des Kontrahenten mit 'Simulantin' beleidigt, schnickt Klaus E. aus dem Anzug. Und als Charlotte E. den 'Tatort' betritt, sitzt Aylin Z. bereits auf einer Wehe verharschten Schnees und schreit zeternd um Hilfe.

Am 17. August 2011 muss sich Klaus E. wegen versuchter Körperverletzung vor dem Amtsgericht Berlin verantworten. Er hat einem Strafbefehl widersprochen und wartet jetzt mit seiner Mutter vor dem Gerichtssaal. Klaus E. ist ein mittelgroßer, stabiler Mann mit speckigen, kurzen Haaren undefinierbarer Farbe, gekleidet in Jeans und grauem Pullover. Die Mutter, klein, korpulent, kurzatmig, macht einen mitgenommen Eindruck.

Dann beginnt der Prozess. "Wer zuerst kommt, malt zuerst", eröffnet die Vorsitzende Richterin nach der Anklageverlesung die Beweisaufnahme. "Ich war zuerst da, die Z. kam zehn Minuten später", schildert darauf der Angeklagte den Vorfall. "Z. fing an wegen der Reihenfolge. Sie war Dritter. Meine Mutter ist hörgeschädigt. Das hat sie nicht verstanden. Da fing das ganze Theater an."

Beleidigend sei die mutmaßlich Geschädigte geworden, erklärt Klaus E. wiederholt. "Was hat Frau Z. denn zu Ihnen gesagt? Sie brauchen damit nicht hinter den Berg zu halten. Im Zweifelsfall kenne ich mehr schlechte Wörter als Sie", ermuntert die Richterin den Angeklagten. Doch Klaus E. sagt nur: "Ich habe sie geschubst, damit sie aufhört, meine Mutter zu beleidigen."

Auch der einzige Zeuge des Verfahrens, der Polizeibeamte Thomas R. (42), kann zum Sachverhalt nicht viel beitragen. Er fand an jenem Dienstag die Beteiligten und zwei, drei weitere Personen im Kellergewölbe der Gemeinde vor. Er sagt: "Sie stritten sich, wer Nummer Eins, Zwei oder Drei ist. Der Herr gab zu, die Frau geschubst zu haben, nachdem sie beleidigend wurde."

Zu dem tatgegenständlichen Schneehaufen erklärte er: "Vor den Grabtafeln war ein Schneehügel. Der war inzwischen knochenhart." "Sie hat sich mit dem Allerwertesten drauf gesetzt. Mehr war nicht", ergänzt unaufgefordert Klaus E.
Nachdem das mutmaßliche Opfer als Zeugin nicht erschienen ist, bietet die Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld an. Nicht ohne den Angeklagten jedoch zu ermahnen: "Das macht man nicht. Das hätte auch mit einem Oberschenkelhalsbruch enden können."

Die Richterin folgt der Forderung der Staatsanwaltschaft und stellt das Verfahren zu Lasten der Landeskasse ein. Klaus E. kann es nicht lassen und schiebt nach: "Sie hat jetzt Hausverbot." Ein langer Blick trifft nun den Angeklagten: "Sie wissen jetzt, worum es geht."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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