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Gerichtsreportagen


Das Haar in der Suppe


von von Barbara Keller

19.8..2011, Amtsgericht Tiergarten
Laut aktueller Kriminalstatistik stagniert in Berlin die Zahl der Rohheitsdelikte. Sagen wir besser: auf hohem Niveau. Denn trotz dieser frohen Botschaft wurden 2010 in Berlin immerhin täglich 179 solcher Delikte, auch 50 Beleidigungsfälle aktenkundig. Mag es weniger böse Worte gegeben haben oder die Toleranzgrenze gestiegen sein. 2010 war es jedenfalls täglich ein Beleidigungsfall weniger als im Vorjahr.

Mitte August 2011 begegnen sich auf dem Flur des Amtsgerichts Tiergarten Kellner und Gast. Es geht um das sprichwörtliche Haar in der Suppe, das dem Kunden aus dem Nahen Osten 2009 das Mahl verdarb. Und das dann aber zu allem Überfluss auch noch mit unkoscheren Beleidigungen gewürzt worden sein soll.

Der israelische Pädagoge ist extra über das Mittelmeer herbeigeflogen. Er ist Opfer und möchte dem Verfahren als Zeuge beiwohnen. Auch wenn das wohl nicht nötig gewesen wäre. Doch sein Widersacher hat dem Strafbefehl widersprochen. Und der Geschädigte, Amit S.*, möchte nichts dem Zufall überlassen.

Der Mann aus Israel ist ein stämmiger, mittelgroßer Mann mit rundem Gesicht, kurzen, schwarzen Locken, Vollbart. Er trägt einen schwarzen Anzug, ein weißes Hemd ohne Schlips. Aufgeregt sucht er nach einer Dolmetscherin. Dabei ist er sorgsam bemüht, seinem Kontrahenten nicht zu begegnen, den er mit einem Blick voll ängstlichem Abscheu von Ferne mustert.

Mános M., der Angeklagte, ist Grieche. Auch er wirkt angespannt und hält auffällig Abstand von Amit S. Mános M., der als Kellner in einem Restaurant arbeitet, hat offenbar seinen Chef mitgebracht. Beide - gepflegte Erscheinungen, Jeans, Polohemd, Kurzhaarschnitt, Oberlippenbart, frisch rasiert - gehen, so scheint es, noch einmal den Zwischenfall von vor einem Jahr durch.

Dann, nach Aufruf der Sache, nachdem der Angeklagte Platz genommen und die Zeugen belehrt sind, bleibt Amit S. verloren im Prozesssaal stehen. Der Richter sieht den Zeugen erstaunt an. Über die Dolmetscherin teilt Amit S. dem Richter seinen Wunsch mit, als Nebenkläger zum Prozess zugelassen zu werden. Das hätte für ihn unter anderem den Vorteil, der Verhandlung beiwohnen, Rechtsmittel einlegen zu können, aber auch ein Fragerecht.

Der Richter reagiert konsterniert: "Es wäre besser gewesen, wenn Sie eher damit gekommen wären." Amit S., so sagt er, müsse sich erklären, einen Antrag stellen. "Geht das nicht automatisch?" fragt dieser. Der Vorsitzende Richter ist amüsiert: "Automatisch geht das nicht. Das müssen Sie darlegen." Nicht jedes Opfer kann nach Strafprozessordnung Nebenkläger sein. § 395 Abs. 3 StPO ermöglicht dem Geschädigten beispielsweise 'insbesondere wegen der schweren Folgen' einer Tat den Anschluss zu einer Nebenklage. Der Richter fragt: "Was ist denn bei Ihnen zulassungswürdig? Das sieht doch eher nach einer Allerweltsstreitigkeit aus."

Doch Amit S., obwohl sichtlich verunsichert, besteht auf seinem Ansinnen. Hölzern erklärt er: "Der Anwalt hat mir geraten, das einfach zu tun." Der Richter versucht es noch einmal: "Es wäre glücklicher gewesen, wenn Sie das vorher eingereicht hätten." Doch Amit S. bleibt stur: "Ich will mich nicht streiten. Ich will nur sagen, dass es mehr war, als nur eine einfache Streiterei." Amit S., der niemandem Schwierigkeiten machen will, lässt übersetzen: "Ich sehe das jetzt so, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehme."

Damit endet das Verfahren, in dem der Angeklagte nicht ein Wort sprechen musste, mit einem letzten Satz des entnervten Vorsitzenden Richters: "Gut. Wir vertagen. Sie reichen das dann ein." Mit einer Fortsetzung in dieser Sache soll dann zum Jahresende zu rechnen sein.




NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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