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Gerichtsreportagen


Geldstrafen für angewandte 'Schwarze Pädagogik'


von von Barbara Keller

9.05.2012, Amtsgericht Tiergarten
Claudia R. (44) und Ina O. (42) arbeiten beide seit mehr als 20 Jahren als Erzieherinnen. Ina O., von Beginn an in ein und demselben Berliner Jugendheim der Diakonie. Beide sind seit geraumer Zeit auf einer Wohngruppe mit sechs sozial benachteiligten Mädchen (5-6 Jahre alt) beschäftigt. Im März 2009 erstattet eine Mutter Strafanzeige. Ihre Kinder, so heißt es, sollen seit geraumer Zeit von Claudia R. und Ina O. gedemütigt, mit einer Reitgerte, einem Besen geschlagen, mit Reißzwecken mälträtiert worden sein. Ein Kind sei beim Baden mit dem Kopf unter Wasser gedrückt, einem anderen die Hand auf der heißen Herdplatte verbrannt worden.

Die Kinder sagten, Claudia R. wäre netter gewesen, wenn Ina O. nicht im Dienst war. Gemeinsam Mutmaßliche Verursacherin des Unglücks auf der A10: Baetrice D.sollen die beiden Erzieherinnen ein freudlos exerzierendes, drakonisch Strafen verhängendes Duo gewesen. Die junge Kollegin, die die Zustände Mitte Februar 2009 ans Licht brachte, versuchte als Zeugin einen plastischen Vergleich: "Wenn man das mit einer Regierung vergleicht, dann war Frau O. die Kanzlerin und Frau R. die Ministerin."

Unter Tränen berichtet die Berufseinsteigerin Ende April dem Gericht, wie Claudia R. in ihrer Gegenwart die Kinder wegen Nichtigkeiten angefahren, geschubst, getreten, herumgezerrt und bestraft habe. Die Kinder seien devot, introveriert gewesen. Steffi S. sagt: "Es waren traurige Kinder." Das pädagogische Repertoire der beiden Erzieherinnen erinnert in den Schilderungen der Zeugin vergleichsweise an die Einschüchterungsliteratur des Frankfurter Arztes Heinrich Hoffmann mit seinem "Struwwelpeter" (1845).

"Sag mal, hab ich das gesehen oder sehe ich Gespenster", vertraut sich Steffi S. Anfang Februar 2009 der Praktikantin an. Beide haben als Neulinge auf der Wohngruppe einen schweren Stand. Und von Seiten der älteren Kolleginnen weht sie ein muffiger Hauch von 'Schwarzer Pädagogik' aus dem letzten Jahrtausend an. Strafen und fordern. "Für Claudia R. war das völlig normal", sagt Steffi S. später.

Als Steffi S. Anfang 2009 zwei Tage hintereinander mit Claudia R. den Dienst teilen muss, ist ein Irrtum nicht mehr möglich. Gemeinsam mit ihrer Kollegin packt sie am 16. Februar 2009 bei ihrem Vorgesetzten aus. Drei Jahre später der Prozess. Claudia R., fristlos gekündigt, ist noch immer arbeitslos. Ina O. droht aufgrund der Presseberichte ebenfalls die Entlassung. Beide müssen sich vor dem Amtsgericht Tiergarten dem Vorwurf der mehrfachen, vorsätzlichen Körperverletzung stellen.

Doch der großen Ouvertüre in den einschlägigen Medien folgt ein schnelles, enttäuschendes Fazit. Die ungeheuren Vorwürfe lassen sich durch die Zeugenaussagen nicht im vollen Umfang bestätigen. Zwar werden von den (erwachsenen) Zeugen die gereizte Atmosphäre, die psychischen Übergriffe bestätigt. Aber für die Kernpunkte der Anklage bleiben allein die Kinder als Opfer Kronzeugen. Was ist an den Vorwürfen wahr, was ist kindliche Fantasie?

Bereits nach zwei Prozesstagen kommt es zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Claudia R. und Ina O., die sich zunächst nicht zu den Tatvorwürfen einließen und wenig Einsicht zeigten, legen (über ihre Verteidiger) ein taktisches Teilgeständnis ab. Der Nebenklage geht es vor allem um die Schonung der Kinder, die sich teils noch immer einer Traumatherapie unterziehen.

Der Staatsanwalt hakt noch einmal nach. Er wünscht, dass Ina O. auch die ihr vorgeworfenen Klapse einräumt. Ina O. räumt ein. Dann geht es rasch. Die Angeklagten listen ihre persönlichen Verhältnisse, darunter ihre DDR-Erzieherinnen-Ausbildung und ihre Einkommensverhältnisse auf. Es zeigt sich, dass die jetzt 44jährige, arbeitslose Claudia R. mit ihren 900,00 Euro Arbeitslosengeld besser dasteht, als ihre ehemalige Kollegin. Die verdient derzeit als Erzieherin lediglich 800,00 Euro Netto.

Die Angeklagten, beide bislang unbestraft, hoffen, unter 90 Tagessätzen im Urteil zu bleiben und damit ohne Eintrag ins Register. Sie wollen weiter in ihrem Beruf arbeiten. Von Reue und Einsicht ist im letzten Wort der beiden Frauen keine Spur. Ina O. erklärt mit weinerlicher Stimme: "Es tut mir Leid, dass ich mich von den Kindern nicht verabschieden durfte. Nach sieben Jahren intensiver Arbeit."

Doch gerade um eine weitere, einschlägige Tätigkeit der beiden 'schwarzen Pädagoginnen' zu verhindern, beantragt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer 120 Tagessätze für beide Angeklagten. Das Gericht verurteilte die beiden Pädagoginnen schließlich wegen einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) zu je 110 Tagessätzen à 25 Euro (Ina O.) und 100 Tagessätze à 30 Euro (Claudia R.).

Weil nach Bekanntwerden der Taten die erforderlichen Maßnahmen unterblieben, könne man die schwerwiegenderen Vorwürfe nicht mehr nachvollziehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten jedoch auf der Wohngruppe ein 'Klima der Angst' geschaffen. "Anwendung von Gewalt darf sich kein Erzieher erlauben", erklärte der Vorsitzende Richter. Schon gar nicht, wie in dem vorliegenden Fall, gegen bereits geschädigte Kinder. Die Angeklagten, betonte der Richter, hätten die Kinder schützen müssen, anstatt sie wegen nichtiger Gründe abzustrafen.





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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