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Gerichtsreportagen


Busunglück auf der A10 - Bewährungsstrafe beantragt


von von Barbara Keller

25.05.2012, Landgericht Potsdam
Prozess gegen eine 38-Jährige, die im Herbst 2010 am Schönefelder Kreuz einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll. Die Bilanz: 14 Tote - acht Männer, fünf Frauen, ein 12-jähriges Mädchen. Die Plädoyers sind gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern eine Bewährungsstrafe im oberen Bereich, die Verteidigung beantragte 'in dubio pro reo' einen Freispruch. Am Freitag, dem 1. Juni 2012, wird das Urteil erwartet (9:00, Saal 6/Potsdamer Landgericht).
Bericht vom 11.05.2012

Es hatte sich bereits am vergangenen Prozesstag abgezeichnet. Wie erwartet lehnte das GerichtMutmaßliche Verursacherin des Unglücks auf der A10: Baetrice D. den Beweisantrag der Verteidigung ab. Weitere Untersuchungen zu einer möglichen Verschmutzung der Autobahnauffahrt durch einen Ölfilm hielt es nicht für notwendig. Es gäbe, so die Vorsitzende Richterin Ulrike Piehler-Morbach, keinen Hinweis auf eine Beeinträchtigung des Zubringers durch einen Ölfilm am Tattag.

Auch wenn Rechtsanwalt Carsten Hoenig Zeugen aufbrachte, die von ähnlichen, gefährlichen Fahrausfällen an der als Unfallschwerpunkt bekannten Auffahrt berichteten. Der Verteidiger insistierte deshalb, erhielt jedoch mit einer weiteren Gegenvorstellung von der 5. Großen Strafkammer eine Abfuhr.

Nach dem Verlesen des Registerauszugs der Angeklagten (ein Eintrag wegen Telefonierens am Steuer aus 2010) ging der Prozess mit den Plädoyers zügig in die Zielgerade. Staatsanwalt Gerd Heininger hielt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung für erwiesen und beantragte für Beatrice D. eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Es stehe fest, so der Ankläger, dass Beatrice D. mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Durch einen Fahrfehler sei es dann zu einem Ausbrechen des Fahrzeugs gekommen.

Zudem kündigte Heininger ein Ermittlungsverfahren gegen einen Zeugen der Verteidigung an, der sich mit einer 'Gefälligkeitsaussage' für die Angeklagte strafbar gemacht haben soll. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen der beiden Beifahrer und Halter des Unfallwagens. Dass Beatrice D. bis zuletzt kein Wort des Bedauerns, eine Geste für die Hinterbliebenen des entsetzlichen Unfalls hatte, hinterließ bei Staatsanwalt Heininger nach eigenen Worten "einen schalen Beigeschmack".

Die Rechtsanwälte der Nebenklage, Radoslaw Niecko und Gerold Windfelder schlossen sich im Großen und Ganzen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Rechtsanwalt Niecko, der eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren forderte, zeigte sich im Namen seiner Mandanten befremdet über die Haltung der Angeklagten. Anstatt Reue in ihre Ausführungen einfließen zu lassen, habe sich Beatrice D. als ein Opfer der Umstände und der Presse vorgestellt. Seine Mandantin, betont Niecko, hege keine Sühnegedanken.

Auch Rechtsanwalt Windfelder kritisierte das Verhalten von Beatrice D. Es sei sehr bedauerlich, dass Beatrice D. keine Worte für die Opfe hätte. "Es ist nicht schlimm, wenn jemand einen Fahrfehler begeht," so der fränkische Jurist. Es sei jedoch nicht zu verstehen, dass die Angeklagte nicht zu ihrem Fehler stehe." Den Antrag des Klägers über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten hielt Windfelder angesichtes der fehlenden Reue der Angeklagten für "sehr human". Zuvor hatte Windfelder bereits gegen die Strategie der Verteidigung gewettert, die seiner Meinung nach den Prozess künstlich verzögere und durch Beweisanträge immense Kosten verursache. "Ich schäme mich dafür", erklärte der Wintfelder aufgebracht.

Rechtsanwalt Carsten Hoenig, Verteidiger der Berliner Anklagten, rang in seinem Plädoyer sichtlich um Verständnis für Beatrice D. "Meine Mandantin hat hart um ihre Verhandlungsfähigkeit gekämpft", erklärte er. Beatrice D. sei mit einer hohen Dosierung eines nicht näher bezeichneten Medikamentes, einem legalen Betäubungsmittel, ruhig gestellt. Dies sei zu berücksichtigen.

Die Schuld seiner Mandantin stellte Rechtsanwalt Hoenig zur Disposition. Eine Summe von Faktoren hätte am 26. September 2010 zu einem grauenvollen Finale geführt. Die Beschaffenheit des Unfallortes (als 'Hundekurve' ein Unfallschwerpunkt), die Beschaffenheit der Fahrbahn, die niedrige Leitplanke, der Umstand, dass nur wenige Busreisende zum Unfallzeitpunkt angeschnallt waren.

Hoenig kritisiert, dass in diesem Verfahren statt dieser Kausalitätskette lediglich potentielle Fehler seiner bislang unbestraften Mandantin berücksichtigt würden. Eine überhöhte Geschwindigkeit und ein nicht näher bezeichneter Fahrfehler. Beides stellt Rechtsanwalt Hoenig jedoch in Abrede. Bei einer denkbar ungünstigen Spurenlage seien, so der Verteidiger, die Sachverständigen zudem zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. "Eine Raserei hat nicht stattgefunden", betont Rechtsanwalt Hoenig. Er beantragte 'in dubio pro reo' Freispruch für Beatrice D.

Beatrice D. nahm auch zu einem letzten Wort nicht die Gelegenheit wahr und ließ durch ihren Anwalt wissen, dass sie sich seinen Ausführungen anschlösse.





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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