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Gerichtsreportagen


Sodenkampmord - Auftraggeber sagt erstmalig aus


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 20.06.2012
Vierter Tag der Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Auftragsmörder Adam M., der im November 2008 den Geschäftsmann Friedhelm Sodenkamp auf offener Straße erschossen haben soll. Als Zeugen gehört wurde einer seiner Auftraggeber, der bereits im Februar 2010 wegen Anstiftung zum Mord rechtskräftig verurteilte Bauunternehmer Benjamin Lu., sowie dessen Kraftfahrer Wadim G.
Bericht zum Prozessauftakt vom 11. Juni 2012
Prozess zum Verfahren aus 2009/10

Weil die Abteilung Sicherheit der Justizvollzugsanstalt zwei Tage zuvor die Zelle des Angeklagten durchsuchen ließ und vorübergehend dessen Prozessakten Benjamin Lu. wünscht Wiederaufnahmeverfahrenbeschlagnahmte, kam es am vierten Tag der Hauptverhandlung zwischen den Prozessbeteiligten zum Eklat.

Die Verteidigung beharrte darauf, bis zur Klärung des Sachverhaltes die Verhandlung auszusetzen. Sie stellte zudem den Antrag, die Anhörung von Zeugen um eine Woche zu vertagen, weil sie hinzugekommene Akten sichern müsste. Bei dem neuen Beweismaterial handelt es sich vornehmlich um die Auswertung eines Laptops, der mit dem aus Indien ausgelieferten Angeklagten jetzt nach Berlin kam.

Die Sonderkontrolle der JVA gründete in einem Fluchtverdacht. Die Adam M. zuführenden Wachtmeister hatten das vermeintlich verdächtige Verhalten des ehemaligen Söldners an die zuständige Stelle des Sicherheitsdienstes gemeldet. Die Verteidigung, deren Anträge durchweg abschlägig beschieden wurden, waren Willens, die Differenz bis an die Grenzen auszuloten und drohten einen Befangenheitsantrag zu stellen.

Schließlich konnte die Beweisaufnahme mit einiger Verspätung doch fortgesetzt werden. Adam M., wegen dessen Verdauungsproblemen die Hauptverhandlung am letzten Termin abgebrochen wurde, forderte vehement die Herausgabe seiner Bibel. Den Versuch eines Fluchtversuches bestritt der aus Goa Ausgelieferte: "Ich habe keine Fluchtpläne. Ich bin freiwillig nach Deutschland gekommen."

Von Wadim G. (38), der jetzt als Mitarbeiter eines Pflegedienstes beschäftigt ist, war wie bereits im ersten Verfahren nichts Neues zu hören. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wadim G. war 2008 als Kraftfahrer im Baugeschäft des Benjamin Lu. beschäftigt. Der nur rudimentär der deutschen Sprache Mächtige hatte Benjamin Lu. schwer belastet, indem er erklärte, dieser habe ihn im Frühjahr 2008 mit der Tötung des Friedhelm Sodenkamp beauftragen wollen. Da Wadim G. laut Benjamin Lu. nebengeschäftlich als Geldeintreiber einschlägig aktiv gewesen sein soll, prüft die Staatsanwaltschaft derzeit eine Anklageerhebung.

Die Zeugenaussage des bereits rechtskräftig verurteilten Benjamin Lu. war dem Grunde nach ein flammendes Plädoyer in eigener Sache. Benjamin Lu. hatte, wie sein Geschäftsfreund Vito Le., Ende 2008 eine erste Beschuldigtenaussage ohne Beisein eines Rechtsbeistandes abgegeben und sich dabei in schwere Widersprüche verwickelt. Bis heute beteuert Benjamin Lu., den Geschäftsmann Sodenkamp lediglich habe verprügeln lassen zu wollen. Vito Le., der ihn als Strohmann für eigene Geschäftsinteressen nutzte, hätte das Vorhaben dann ohne seine Kenntnis und ohne seinen Willen betrieben.

Mit den 10.000 Euro, die Benjamin Lu. seinem Partner nach der Tat gab, wollte er sich nach eigenen Angaben lediglich 'freikaufen'. Benjamin Lu. sagte: "Ich hätte auch noch mehr gezahlt, damit ich damit nichts mehr zu tun habe." Vito Le. wurde nach dem gewaltsamen Ableben von Friedhelm Sodenkamp mutmaßlich von dem auf der Flucht befindlichen Adam M. erpresst. Die geforderte Summe überstieg zuletzt deutlich die zu Beginn veranschlagten 10.000 Euro. Vito Le. soll Benjamin Lu., damit er zahlt, unter Druck gesetzt haben: "Du hast jetzt einen Fehler gemacht."

Dem vorliegenden Prozess zweckdienliche Aussagen konnte Benjamin Lu. nicht liefern. In die Akquise des mutmaßlichen Mörders Adam M. und auch in die Tatausführung war er nicht involviert. Benjamin Lu. hält sich für unschuldig an dem Mordkomplott gegen Sodenkamp. Die Verteidigungsstrategie seines Strafverteigers Hubert Dreyling aus dem ersten Verfahren hält er für verfehlt. "Ich hätte aussagen sollen", sagt er.

Aber Dreyling hätte ihm Schweigen auferlegt und beteuert: "Die müssen Ihnen glauben." Sogar sein schriftlich ausgearbeitetes 'letztes Wort' hätte der Strafverteidiger ihm aus der Hand genommen und die Worte in den Mund gelegt: "Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an."

"Sie sehen meine Zweifel", erklärte Staatsanwalt Bernhard Gierse milde lächelnd trotz der engagierten Ausführungen des Benjamin Lu.. "Darf ich fragen, ob Sie beabsichtigen, das Verfahren wieder aufzunehmen", wandte er sich an den Verurteilten. Aus dem sprudelte es heraus: "Ja, das beabsichtige ich. Wer würde das nicht versuchen an meiner Stelle?!" Doch es wird nicht einfach sein, neue und überzeugende Beweistatsachen zur Wiederaufnahme des Verfahrens herbeizuschaffen. Und es wird nicht nur Zeit, sondern auch Geld brauchen, um weitere Rechtsanwälte zu beschäftigen. Mit seiner Revision, bei der es lediglich um Formfehler und nicht um inhaltliche Belange geht, scheiterte Benjamin Lu. bereits.

Das Verfahren wird am Montag, dem 25. Juni 2012 um 9:00 im Saal 501 fortgesetzt.

*Foto:
Benjamin Lu., Bauunternehmer, wegen Anstiftung zum Mord im Februar 2010 zu lebenlanger Haftstrafe verurteilt.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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