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Mordfall Sodenkamp - die letzten Fragen


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 20.09.2012
Ein Ermittlungsleiter koloriert in zwei Prozesstagen noch einmal die komplexen Ermittlungen seines Teams. Der Rechtsanwalt eines bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Mordauftraggebers zweifelt an der Täterschaft des Angeklagten. Ein ehemaliger V-Mann soll sagen, was er in der Tatnacht am gegenüberliegenden Ufer der Spree beobachtete. Der Angeklagte selbst wird sich am 17. Oktober 2012 einlassen.
(Termine: 02., 07., 13., 29.11.2012)
(weitere Beiträge zum Verfahren)

An zwei Tagen der Hauptverhandlung gegen Adam M. ließ der Ermittlungsleiter Uwe Isenberg mit seinen Erklärungen noch einmal die komplexen Ermittlungen der Behörden Revue passieren. Wie bereits im September 2008, kurz nach dem Mord auf der Fischerinsel, plötzlich der Hauptbelastungszeuge Recai C., damals als Bordellbetreiber aktiv im Berliner Rotlichtmilieu, aufgetaucht war und angab, den Mörder am Tag nach der Tat gesprochen zu haben. 50.000 Euro erhielt der strafrechtlich vielfach vorbelastete Mann als Belohnung, der dem mutmaßlichen Mörder zuvor den Kontakt zu einem Waffenhändler beschafft hatte, als Ansprechpartner für seine gefälschten Fluchtpapiere fungierte und zunächst auch die Erpressung an den Mordauftraggebern in Berlin für den nach Indien geflüchteten Adam M. umsetzen sollte.

Noch einmal stand auch die Rolle des bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Benjamin Lu. als Auftraggeber des Mordes zur Disposition. Benjamin Lu., der nach einer Überseereise verhaftet und als Beschuldigter mit der Tatsache konfrontiert worden war, dass sein Geschäftspartner Vito Le. angeblich bereits 'gestanden' hätte, hatte wieder besseren Wissens ohne Rechtsanwalt eine Aussage gemacht.

Fünf Stunden stand der unter akutem Schlafmangel stehende 32-Jährige den Beamten im Dezember 2008 Rede und Antwort. Bei drei Bonbons und zwei halben Literflaschen Wasser redete er sich um Kopf und Kragen. Ob lediglich an einer kräftigen Abreibung, 'ins Koma hauen' des unbequemen Sodenkamp interessiert oder tatsächlich von dem Fortgang der Mordpläne unterrichtet, ohne seine Aussage hätte es ganz sicher keine Verurteilung gegeben.

Heute behauptet Benjamin Lu. verzweifelt, er sei lediglich an einer Körperverletzung des Sodenkamp interessiert gewesen, hätte dann aber hiervon Abstand genommen. Mit seiner Formulierung 'ins Koma hauen' wendete die 40. Große Strafkammer in ihrem Urteil vom Februar 2010 dagegen ein, habe Benjamin Lu. bereits einen 'bedingten Tötungsvorsatz' erkennen lassen und verurteilte den gesprächigen Bauunternehmer zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Wie wir daneben erfuhren, hätte der Beitrag des FOCUS vom September 2009, "Das mache ich immer so", leicht zwei weiteren Menschen, darunter einem völlig unbeteiligten, das Leben kosten können. "Zielfahnder haben den polnischen Auftragskiller in Indien aufgespürt" bejubelte das Blatt sich und seine Insiderinformationen. Da war der mutmaßliche Mörder Adam M. aber noch auf freiem Fuß. Deshalb drohte die Flucht des "polnischen Auftragskillers". Auch das Leben des Kronzeugen in Berlin stand auf dem Spiel.

Zudem plante Adam M. laut Zeugenbericht nebst chirurgischen Korrekturen an sich den Mord an einem Touristen, um an Papiere für seine weitere Flucht zu kommen. Nur die Charakterschwäche des mutmaßlichen Täters Adam M., der sich gegenüber Dritten zu redselig gab, brachte der Fahndung Erfolg. Die undichte Stelle in der hiesigen Dienststelle wurde nie ausgemacht. Die Ermittlungen wegen 'Geheimnisverrats', so berichtet der leitende Ermittler Uwe Isenberg, liefen ins Leere.

Die dubiosen Umstände der sich in diesem Prozess offenbarenden kriminellen Parallelwelt vermochte schließlich auch einen komplett in den Fall involvierten Rechtsanwalt verwirren. Am vergangenen Prozesstag war Dieter Rüscher, damaliger Verteidiger des Mordauftraggebers Vito Le., geladen. Er sollte für seinen Mandanten noch einmal Nebel in die Sache blasen und Indizien beibringen, die den Hauptbelastungszeugen in seiner Identität in Frage stellten.

Rüscher, der in den laufenden Revisionsvorbereitungen 2010 von Vito Le. ausgewechselt worden war, hielt sich mit seiner Verwendung für seinen ehemaligen Mandanten bedeckt. Trotz aller sich gegen Adam M. verdichtenden Indizien scheint Rechtsanwalt Rüscher jedoch Bedenken an der Täterschaft des Angeklagten zu tragen. Es passe alles nicht recht zusammen, so meint der Strafverteidiger. Diese 'viehische Weise', in der Friedhelm Sodenkamp getötet wurde und das 'elegante' Rüstzeug zum Töten, über das Adam M. als ehemaliger Frendenlegionär verfügt haben musste. "Wir brauchen keine Pistole, um jemanden umzubringen", sollen Ex-Söldner Rechtsanwalt Rüscher auf Nachfrage bedeutet haben.

In den kommenden Tagen der Hauptverhandlung wird es noch einmal spannend, wenn der Verbindungsbeamte zu einem V-Mann des Berliner LKA Auskunft gibt. Letzterer will zur Tatnacht im September 2008 zwei Personen bei der Entsorgung einer Waffe in die Spree beobachtet haben. Bei beiden Personen soll es sich nicht (!) um den Angeklagten gehandelt haben. Der V-Mann arbeitet in der Zwischenzeit nicht mehr als Verbindungsmann. Gegebenenfalls käme unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen auch seine direkte Befragung in Frage.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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