sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Es begann 2005 mit Vito Le....


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 23.10.2012
So oder ähnlich könnte am kommenden Prozesstag die weitere Einlassung des Adam M., dem mutmaßlichen Mörder des Friedhelm Sodenkamp († September 2008), zur eigentlichen Tat beginnen. Am heutigen Verhandlungstag berichtete der Angeklagte ausschließlich von seinem Leiden im indischen Strafvollzug. Wenn er am nächsten Freitag vom Kern der Sache reden wird, soll, wenn es nach seinem Wunsch geht, die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein.
(Termine: 02., 07., 29.11.2012)
(weitere Beiträge zum Verfahren)

Nachdem der von Rechtsanwältin Marianne Zagajewski angestoßene Befangenheitsantrag gegen die Kammer heute durch Ablehnung erledigt war, begannen die Vorbereitungen für die Einlassung des Adam M. "Ich sehe keine Gefahr von mir ausgehen", erklärte der Angeklagte. Er sei aus freiwilligen Stücken nach Deutschland gekommen und bitte, ohne Fesseln außerhalb des durch Panzerglas gesicherten Bereiches aussagen zu dürfen.

Richter Bernd Miczajka blieb für das Drängen des Angeklagten jedoch unzugänglich. Hinter Panzerglas mit Mikrofon oder vor dem Richtertisch mit Fesselung lautete die Wahl. An Händen und Füßen gekettet nahm der ehemalige polnische Fallschirmjäger und mutmaßliche Fremdenlegionär schließlich zwischen seinem Rechtsanwalt und seinem Dolmetscher Platz, flankiert von zwei Wachtmeistern.

In den folgenden Stunden ging es hauptsächlich um die Haftumstände, mit denen sich Adam M. in Indien konfrontiert sah. Nachdem ihn sein Gastgeber, der inzwischen unter dubiosen Umständen verstorbene Heinz K., mit Medikamenten im Essen gedopt und reif für den Zugriff der Polizei gemacht hatte, saß Adam M. seit dem 15. März 2009 in Indien im Gefängnis.

Adam M. kam nicht in den Genuss eines beschleunigten Auslieferungsverfahrens und saß rund zweieinhalb Jahre in indischer Untersuchungshaft. Das liegt ursächlich daran, so die Aussage des Angeklagten, dass er seine schriftliche Zustimmung aus Misstrauen zunächst verweigerte. In Berlin hieß es, Adam M. streite die Tatvorwürfe ab und widersetze sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln der Auslieferung. Diese Nachricht brachte jedenfalls Rechtsanwalt Veikko Bartel, der Adam M. zunächst juristisch vertrat, aus dem fernen Osten mit.

Indessen saß Adam M., der für Bauunternehmer Benjamin Lu. und dessen Bauleiter Vito Le. den Immobilienmakler Friedhelm Sodenkamp aus dem Weg geräumt haben soll, im indischen Zentralgefängnis Tihar Jail ('TJ') circa sieben Kilometer westlich von Neu Delhi fest. In einer Haftanstalt, die sich zwar nach einer Reform Besserung statt Bestrafung auf die Fahnen geschrieben hat, aber mit 12.000 Insassen zu 130% überbelegt ist. (Zum Vergleich: Die Haftanstalt Berlin Tegel leidet mit 1.705 Inhaftierten lediglich an 8% Überbelegung.)

Wie peinigend bereits ein nur dreimonatiger Aufenthalt im 'TJ' sein kann, beschreibt eindrücklich das Privatvideo eines irischen Hanffreundes auf Youtube, dem in Goa 300 Gramm Cannabis zum Verhängnis wurden. Anders als dieser sorglose Kiffer war Adam M. jedoch auf der Hochrisiko-Station untergebracht, dem berüchtigten Todestrakt. Dort warteten zu seiner Zeit neun zum Tod durch Erhängen Verurteilte auf ihre Hinrichtung. Dass Gefangene auf diesen Todes-Stationen, vornehmlich Kashmiri und Muslime, misshandelt und gefoltert werden, ist kein Geheimnis.

Sichtlich bewegt schilderte Adam M. die Leiden seiner Mithäftlinge. Er sei praktisch apathisch gewesen und hätte in seiner 2,40 x 3 Meter großen Einzelzelle mit einem Bewegungsraum von 0,99 x 2,40 Metern die Wand angestarrt. "Ich war verzweifelt", sagte der Angeklagte. Einen etwa damals gehegten Selbsttötungswunsch wies er jedoch fast empört von sich und erklärte: "Ich bin Katholik, ich mache keinen Selbstmord!" Im September 2011, drei Monate vor seiner Auslieferung nach Deutschland, versuchte Adam M. vergeblich, gegen Kaution auf freien Fuß zu kommen und beauftragte den renommierten indischen Rechtsanwalt Worso Zimik mit einer Klage gegen die Indische Union.

Berlinkriminell.de vorliegenden Informationen zufolge gibt es seit kurzem Überlegungen, ob Adam M. im Zusammenhang mit dem Verschwinden einer 19-jährigen Frau aus Essen ein wichtiger Zeuge sein könnte. Bianka Blömeke, Mutter eines sechs Monate alten Jungen, verschwand am 6. August 2000. Als erster Verdächtiger galt den Ermittlern der damalige Freund des Mädchens. Bianca wollte sich von ihm trennen. Eindeutige Beweise gegen den jungen Mann konnten jedoch nicht erbracht werden. Eine Leiche wurde nie gefunden.

Ein potentieller Zeuge erklärte vor anderthalb Jahren in Hinblick auf Bianca Blömekes Verbleib: "Fragen Sie den Adam!" Adam sei Pole, ein ehemaliger Fremdenlegionär. Dann beschrieb er den Mann. Eine mögliche Zuordnung dieser Information war ihrem Empfänger erst nach Kenntnis des heutigen Verfahrens möglich.

Die Mutter der Vermissten hat sich vor kurzem nach gescheiterten eigenen Recherchen an den renommierten Kriminalbiologen Dr. Mark Benecke gewandt. Der stellte nach eingehender Sichtung der Akten und nach Rekonstruktionsversuchen fest: bei den Ermittlungen wurde geschlampt. Benecke in einem RTL-Beitrag im Sommer dieses Jahres: "Das stinkt nicht nur bis zum Himmel. Das stinkt bis ins ganze Universum!" Würden da alle noch einmal richtig zusammenarbeiten, bekäme man da auch noch einmal was heraus.

Auf Wunsch der Mutter der Vermissten und mit Zustimmung des zuständigen Kriminalamtes wird am 28. November 2012, 20:15, die 3. Aktenzeichen XY – Spezialausgabe "Wo ist mein Kind?" mit dem Vermisstenfall Bianca Blömeke aus Essen erstmals über die Bildschirme gehen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...