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Gerichtsreportagen


Einen auf 'stur' gemacht


von Uta Eisenhardt

Ein 23-Jähriger verweigert seiner Ex, die ihm ein Kind 'untergejubelt' haben soll, einen ehrlichen Vaterschaftstest und begeht ein leidlich verständliches Betrugsdelikt, das ihn teuer zu stehen kommt.

"Kann ich bitte mal Ihren Ausweis sehen", fragt die Richterin den Angeklagten Mohammed O. und wirft einen kritischen Blick auf das Dokument, das ihr gereicht wurde. "Nehmen Sie mal die Kapuze ab", insistiert sie, bis sie ihre Prüfung mit einem erlösenden "Okay" beendet.

Ihr Misstrauen ist berechtigt, im August 2012 war der 23-Jährige in der Rolle seines vier Jahre älteren Bruders Omar O. zu einem Vaterschaftstest erschienen. Für diesen Betrug wurden die beiden Brüder gestern vom Amtsgericht Tiergarten zu Geldstrafen verurteilt – Mohammed O. muss 1800 Euro zahlen, das sind 120 Tagessätze für den Betreiber eines schlechtlaufenden Cafes. Bei dem arbeitslosen Omar O. beträgt die Geldstrafe 2250 Euro, das entspricht 150 Tagessätzen.

"Das hat nichts mit einem Dokument zu tun", erklärt er der Richterin. "Ich habe von Anfang an gesehen, dass es mein Kind ist." Weder ihm noch der Kindsmutter sei es bei der Angelegenheit um den Unterhalt gegangen, den der überschuldete Arbeitslose sowieso nicht zahlen könne. Sechs Monate währte seine Beziehung mit einer Frau aus dem Kosovo, dann habe er sich von ihr getrennt. Das Kind habe sie ihm "untergejubelt".

Als sein Sohn im Dezember 2010 geboren wurde, habe sich die Kindesmutter jedem Gespräch verweigert. Bis heute dürfe er das Kind nicht sehen, nur heimlich, wenn es sich in der Obhut seines älteren Bruders befinde. Als ihn seine Ex damals mit Hilfe des Familiengerichts aufforderte, seine Vaterschaft feststellen zu lassen, "habe ich einen auf stur gemacht".

Sein jüngerer Bruder will dann die Initiative ergriffen haben: "Ich habe gesagt, lass mich das regeln." Obwohl er dem Älteren nicht übermäßig ähnlich sieht, begab sich Mohammed mit dessen Ausweis zu dem vom Gericht benannten Sachverständigen.

Der stellte fest, dass der Erschienene nicht der Kindesvater ist. Er wunderte sich nur. Über die unterschiedlichen Unterschriften auf dem Personalausweis einerseits und der Einwilligungserklärung andererseits. Über das Portrait, dass er routinemäßig von Omar O. gefertigt hatte, und das dem Ausweisfoto nicht sonderlich ähnelte.

Am meisten wunderte er sich aber darüber, dass nur vier der 15 getesteten Merkmale nicht mit den Merkmalen des Kindes übereinstimmten. Dies könne ein Zufall sein, so der Gutachter. Wahrscheinlicher sei es, dass der Getestete ein naher Blutsverwandter des Kindes ist.

Er riet dem Familiengericht, die Kindesmutter mit diesem Foto zu konfrontieren. Die erkannte den jüngeren Bruder. Nun wurde Omar O. in Anwesenheit der Kindsmutter eine Speichelprobe entnommen und seine Vaterschaft offiziell festgestellt.

2000 Euro Mehrkosten verursachte das sinnlose Versteckspiel.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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