06.01.2014, 30. Strafkammer, Saal B129
Teure Rechtsanwälte, rechtmäßig verweigerte Aussagen, erste taktische Vorgeplänkel um juristische Finessen, Beweismittel, Verfahrensweisen und die Konstruktion möglicher Revisionsgründe . "Ist das ein langweiliges Verfahren!"
gähnen sich zwei Journalisten auf dem Gerichtsflur an. Es heißt wieder einmal warten. Informationen sind rar.
Es geht heute um 36 Sekunden. So lange dauerte am 16. März vergangenen Jahres der Überfall auf einen libanesischen Asylbewerber. Khalil Y. hielt sich gegen Mitternacht in einem Wettbüro-Café in der Kaiser-Friedrich-Straße in Charlottenburg auf, als plötzlich vier Männer in das Lokal einfielen.
Die Täter gehen sofort und gezielt auf Khalil Y. los. Stühle, Aschenbecher fliegen. Zeugen werden außer Gefecht gesetzt. Khalil Y. wehrt sich, versucht, zu flüchten. Vergebens. Im Vorraum des Ladens geht er zu Boden, wird geschlagen, getreten und schließlich mit einem Messer traktiert. 18 Messerstiche in Oberschenkel und Gesäß erleidet der Libanese. Ein Faustschlag zertrümmert ihm die Nase. Dann flüchten die vier Männer. Vor dem Café warten zwei Autos auf sie.
Viel Mühe, die Tat zu vertuschen, haben sich die Täter nicht gemacht. Sie hinterlassen am Tatort jede Menge Spuren. Dagegen bemüht sich die Kripo um sehr mehr, die Urheber dieser Blitzattacke ausfindig zu machen. Vier Monate später sitzen drei der Täter in der JVA Tegel und warten auf ihren Prozess.
Es handelt sich um drei Männer mit türkischer Staatsbürgerschaft. Ledig, kinderlos, zwischen 28 und 32 Jahre alt. Veysel K. (arbeitsloser Lackierer), Ferhat Y. (Beschäftigter im Veranstaltungsservice) und Selim D. (zuletzt Bauhelfer). Am Tag seiner Verhaftung gibt Veysel K. einen Hinweis auf das mögliche Tatmotiv. Er wünscht, die Familie Abou-C. möge zur Verständigung über die Inanspruchnahme eines Anwalts über seine Festnahme in Kenntnis gesetzt werden und gibt an, bei einem Plattenlabel des Rappers Bushidos beschäftigt zu sein.
Die Staatsanwaltschaft zählte Eins und Eins zu zusammen. Sie glaubt, Khalil Y. sei Opfer eines Racheaktes des Ali Abou-C., eines Mitglieds des durch kriminelle Aktivitäten bekannten libanesischen Clans der Abou-C., geworden. Hintergrund: Im Herbst 2010 attackierte Ali Abou-C. den Libanesen Khalil Y. tätlich. Er brachte ihm einen Faustschlag sowie mit einem Messer Stichverletzungen am Kopf bei. Die Familie des Täters soll mit Engelszungen und materiellen Angeboten, von 10.000 Euro ist die Rede, bemüht gewesen sein, mit Khalil Y. zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.
Doch Khalil Y. trat vor Gericht gegen Ali Abou-C. in den Zeugenstand. Dieser erhielt daraufhin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Rapper Bushido, der mit der Großfamilie Abou-C. freundschaftlich verbunden und mit einem Bruder des Ali Abou-C. auch geschäftlich agiert, soll 2012 den Verurteilten in der Haft besucht und auch ein Konzert gegeben haben. Doch ist es wirklich das, wonach es aussieht? Staatsanwältin Jana Behrendt, Vertreterin der Anklage, hofft, den Beweis noch führen zu können. Am Tag der Hauptverhandlung erklärt sie dazu: "Die Ermittlungen laufen noch."
So viel ist jedenfalls klar: Um das mutmaßliche Motiv wird es in diesem Verfahren wohl nicht gehen. Die Angeklagten haben von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Gegenstand des ersten Termins der Hauptverhandlung war dagegen ein Antrag, der die Gemüter der Verteidigung in Wallung brachte. Staatsanwältin Jana Behrendt trug vor, die Zeugenaussage des Opfers über eine Video-Konferenz abzuwickeln. Khalil Y. befinde sich derzeit in psychologischer Behandlung. Eine Konfrontation mit seinen mutmaßlichen Peinigern aus 2013 sei ihm nicht zuzumuten.
Rechtsanwalt Peter Zuriel (für Selim D.) hielt diesen Antrag für "zu prompt". Es sei "ein Antrag ins Blaue hinein", mit keinen Argumenten unterlegt. In der Tat fehlte die Vertretung der Nebenklage, Rechtsanwältin Barbara Petersen, die die Gründe für die Notwendigkeit einer Video-Konferenz hätte vortragen können. Ob und wie Khalil Y. an diesem Freitag seine Aussage machen wird, bleibt daher erst einmal offen.
Einigung konnte man hingegen in einer technischen Frage erzielen. Rechtsanwältin Felicitas Selig (mit Rechtsanwalt Rainer Elfferding für Ferhat Y.) forderte, ein als Beweismittel dienendes Video, das die Ermittler auf einem Monitor mit hoher Auflösung in der Lage waren zu sehen, auch in dieser Qualität in Augenschein nehmen zu dürfen. Das Video soll nun in der gebotenen Qualität der Verteidigung zur Verfügung stehen und auch im Gerichtssaal zu sehen sein.
Während die Verteidigung von Veysel K. (RA Hansgeorg Birkhoff sowie RA Axel Weimann) jeden Kommentar zu dem Verfahren ablehnten, erklärte Rechtsanwalt Zuriel: "Mein Mandant (Selim D., d.A.) ist unschuldig. Er war nicht am Tatort." Das mutmaßliche Motiv kennt Zuriel übrigens auch "vom Hörensagen". Die Beschuldigung seines Mandanten fuße, so sagt er, jedoch auf einer Falschaussage.
Für das Verfahren sind bislang 14 Termine angesetzt. Am Freitag, den 10. Januar 2014, soll Khalil Y., als Opfer und Nebenkläger vertreten von Rechtsanwältin Barbara Petersen, in den Zeugenstand treten.