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Gerichtsreportagen


Drei von Sechs, Prozess gegen Bushido-Freund Veysel K.


von C. Rockenschuh

10.01.2014, 30. Strafkammer, Saal B129
Prozess nach blutigem Überfall im Frühjahr 2013 auf einen ehemaligen Zeugen, der gegen den Abou-Chaker-Clan aussagte. Angeklagt sind drei mutmaßliche Täter von möglichen sechs. Zweiter Verhandlungstag, an dem zwei Zeugen, darunter ein Mitarbeiter des "Café 48" gehört, das Überwachungsvideo des Lokals gezeigt und der Antrag des Nebenklägers auf die Möglichkeit einer Aussage per Videokonferenz vorerst abschlägig beschieden wurde...
Erster Prozesstag (6.1.2014) und weitere Beiträge zum Verfahren.

"Das war eine grausame Sache. Ich habe Frau und Kinder. Ich will keine Probleme," Videotisch und Strafkammer zu Verfahrensbeginnsagt Zeuge T. (46). Es sei auch später nicht mehr von dem Überfall geredet worden. Nicht mit Freunden, nicht mit Bekannten. Auch nicht mit Opfer Khalil Y., dem T. kurz vor Weihnachten 2013 vor dem "Café 48begegnet. "Hallo, wie geht's", habe man sich gefragt und über Fußball geredet. Kein Wort über das Motiv der Tat oder die schweren Verletzungen des Opfers.

Der zweite Zeuge, S. (26), ein ehemaliger Mitarbeiter des "Café 48", hat plötzlich keine Erinnerung mehr an den 16. März 2013. Er erklärt: "Ich wollte das so schnell wie möglich vergessen. Das ist, wie wenn Sie traumatisiert sind." Der schmächtige junge Mann revidiert seine detaillierten Schilderungen, die er am 27. März 2013 bei der Polizei zu Protokoll gab und sagt: "Ich habe diese Leute überhaupt nicht gesehen!"

Als ich hervorkam, war alles vorbei

Er fasst zusammen: "Die Leute kamen reingerannt. Ich hatte Angst. Ich habe mich hinter dem Tresen versteckt. Als ich hervorkam, war alles vorbei." Vermutlich habe er bei seiner Aussage Inhalte des Videos und Erklärungen anderer Beteiligter wiedergegeben. Zeuge S. erklärt jedoch auch widersprechend, er sei während des Überfalls "hin- und hergerannt". Er wäre auch am liebsten "nach Hause gerannt".

So in etwa erscheint Zeuge S. auch in dem Überwachungsvideo des "Café 48", das der Öffentlichkeit Dank BILD seit Monaten bekannt ist und allen Verfahrensbeteiligten die Chance gab, ihre Aussagen entsprechend anzupassen.. Am 2. Prozesstag, am 10. Januar 2014 wird es noch einmal gezeigt und so als Beweismittel eingeführt.

Es sagt mehr, als beide Zeugen aussagen können oder vielleicht wollen: Es sind drei Täter, die in verteilten Rollen den Karten spielenden Khalil Y. attackieren. Einer von ihnen ist nicht vermummt. Sollte ein Täter an der Kellertür stehend den hinteren Raum gesichert haben, müssen wohl - wie Zeuge T. zuerst übereinstimmend aussagte - vier Täter das Café betreten haben.

Der vierte Mann

Zeuge T. (46) ist der Mann, der in der Tatnacht die Polizei alarmierte. Er ist von Beruf Kaufmann, beschäftigt im Internetcafé "Nonstop" gegenüber. Er ist mittelgroß, untersetzt, kurzhaarig, trägt eine Brille und Kleidung in unterschiedlichen Beigetönen. In der Tatnacht teilt er mit dem Chef und drei weiteren Personen im ersten Raum des Cafés ein Mitternachtsmahl, während im hinteren vier Gäste, Stammkunden, Karten spielen. Darunter auch das spätere Opfer Khalil Y. Gegen Mitternacht kommen - nach jetziger Aussage des T. - drei Männer herein. "So zugedeckt", "den Kopf so runter", sagt T.

Zwei Männer gehen sofort in den hinteren Raum. Ein Dritter postiert sich neben der Kellertür. Er versperrt den Durchgang zum zweiten Zimmer. Zeuge T. steht nach eigenen Bekundungen automatisch auf. Doch der Mann im Türrahmen hält plötzlich ein Messer in der Hand und warnt in deutscher Sprache: "Fernhalten!"

Dann geht alles sehr schnell. Nebenan fragt ein Täter den anderen auf Türkisch: "Ist er das?" Dann eskaliert die Situation. Tumult, unartikuliertes Geschrei. Es fliegen Stühle, Aschenbecher. Die Kartenspieler, darunter Khalil Y., und die Täter kommen in den Vorraum gestürzt. Khalil Y. geht zu Boden. Der Mann mit der grauen Jacke und der weißen Kapuze sticht gezielt auf Oberschenkel und Gesäß des vor Schmerz brüllenden Manne ein. Mitarbeiter S. übernimmt die erste Versorgung des Opfers mit einem Tuch und verständigt die Feuerwehr.

Laut Schilderung des Zeugen T. warten auf die flüchtenden Täter zwei 7er BMW in der zweiten Spur vor dem "Café 48". Zufällig befindet sich gerade eine Polizeistreife vor dem Lokal. T. klopft an ihr Seitenfenster: "Hallo, hier ist eine Messerstecherei. Sie flüchten gerade mit zwei BMWs!"

Aussage per Videokonferenz abgelehnt

Am zweiten Prozesstag brachte die Nebenklage ein Attest des Opfers und Nebenklägers Khalil Y. ein, der seine Aussage per Videokonferenz zu geben wünscht. Die Staatsanwaltschaft hält einen diesbezüglichen Antrag aufrecht. Dem Antrag wurde wiederholt seitens der Verteidigung widersprochen. Auch die Strafkammer hielt das von der Nebenklage beigebrachte Attest für nicht ausreichend. Jetzt soll das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen klären, ob der in einer Therapie befindliche Khalil Y. verhandlungsfähig ist und eine Aussage via Videokonferenz zwingend. Gedacht ist an Karl Kreutzberg, Chefarzt im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzuges. - Ob Khalil Y. sich derzeit in einem Zeugenschutzprogramm befindet, ist nicht geklärt.

Weiter am 13.01.2014, 9:30, Saal 700.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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