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Gerichtsreportagen


Bushido – Freispruch mit Schmackes


von C. Rockenschuh

20.02.2014, Amtsgericht Tiergarten
Vier jugendliche Fans nerven im Mai 2013 den Berliner Gangsta-Rapper Bushido (35). Sie klingeln ihn aus seinem Haus in Lichterfelde heraus, wollen Autogramme, ein Video drehen. Ein Nachbar des Musikers soll einen der jungen Männer zu Boden gestreckt, Bushido dem Fan mit einem Schuh auf den Kopf geschlagen haben. Neun Monate später sind Bushido und sein mutmaßlicher Helfer wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.


Hurra, er ist da, der 'Promo-Prozess'. Pünktlich zum neuen Album "Sonny Black" (14. Februar 2014). Zurück ist, nach einem Kurztripp in die Upperclass-Bushido vor Eröffnung der HauptverhandlungGärten der Bambiwelt, auch der Gangsta-Rapper. Bushido liefert, was von einem Gangsta-Rapper erwartet wird - verbale Wortkaskaden genretypischer, schmutziger Couleur. Seine Fans haben ihn wieder, ihren ungezogenen großen Jungen von der Straße.

19. Mai 2013, Sonntag, Lichterfelde. Gegen 17:30 hängen vier Fans des aus Bonn gebürtigen Sängers vor seinem Haus ab. Sie haben ihren BMW in der Einfahrt abgestellt und belästigen den Musiker mit Klingeleien an der Haustür. Die Verehrer wollen offenbar ein Video mit ihm drehen und Autogramme.

Doch wie nähert man sich einem Guru, der Botschaften aus den Höhen seines Schöpfungs-Ego sendet wie diese: "Ihr seid ein Haufen Opfer, ein Haufen Opfer, das man gerade ausgekotzt hat!" Wie entgeht man dem uncoolen Verdacht, nur an Bushidos 'Schwanz herumhängen' zu wollen?

Bushido erklärt die Grenzwertigkeit seiner Texte gern als 'künstlerisches Stilmittel'. Gewaltverherrlichung, Beleidigung, Drohung, Unterstellung - Kunstgriffe, sagt Gangsta-Rapper Bushido. Und so rechtfertigt er auch sein (nicht Shakespeares) umstrittenes "Viel Lärm um nichts".

Feingespür für diese 'stilistischen Stilmittel' scheint Mitte Mai 2013 allerdings Bushido postet angeblich Live-Foto aus dem Gerichtssaalkeine Stärke der Bushidos-Verehrer gewesen zu sein. Mit unspezifischem Imponiergehabe brachten die zwei 16-jährigen Schüler und die zwei arbeitslosen jungen Männer (Alter: Anfang 20) den Star auf die Palme.Unterm Strich blieben zwei Strafanzeigen. Eine wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Bushido und seinen Nachbarn Fadi El. H. (45), einem arbeitslosen Türsteher, sowie eine Anzeige wegen Bedrohung gegen einen der aufdringlichen Fans.

Der Prozess ist am Donnerstag, dem 20. Februar 2014, schnell vorbei. Die Vorwürfe der Anklage sind rasch vom Tisch. Bushido widerspricht dem Tatvorwurf. Er ist der Einzige, der sich zu den Vorkommnissen des besagten Maitages einlässt. Der Rapper schildert unter wortkarger Zustimmung des Mitangeklagten, wie das angebliche Opfer, das von seinen flüchtenden Freunden zurückgelassen wurde, eine "aufreizende Pose vollzogen" und seinen Helfer, Fadi El. H., verbal attackiert haben soll mit: "Was willst du, du Hurensohn?!"

In einer Abwehrbewegung stieß Letzterer, laut Bushido, den Angreifer zurück. Der ging darauf rücklings zu Boden. Dann rief man die Polizei. Schläge auf den Kopf mit einem Schuh gab es nicht. Bushido sagt: "Alle hatten ihre Schuhe an. Es lagen auch keine Schuhe herum." Anlass zu einer Gegenanzeige gab der Fahrer des BMW, der sich wohl in einer Drohgebärde gegenüber Bushido mit der Hand über die Kehle fuhr.

Die jungen Männer, die Bushido nachsichtig "Jungs", die "selbst noch Kinder" sind, nannte, kamen der Einladung zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung in Vorbereitung des Prozesses nicht nach. Sie verweigerten am Tag der Hauptverhandlung mit § 55 StPO die Zeugenaussage, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters sagte einer der Zehnklässler, das sei auf Anraten seines Anwaltes geschehen. Zum Erstaunen des Richters erklärte der junge Mann: "Ich habe für alles einen Anwalt."

In der Zwischenzeit ist es, so Bushido, zwischen den zornigen Fans und dem Rapper zu einer Versöhnung per Handschlag gekommen - anlässlich einer zufälligen Begegnung. Dabei soll auch ein begehrtes Fanfoto entstanden sein.

Zuletzt beantragte der Staatsanwalt Freispruch für die Angeklagten. Richter Torsten Dube, dem das Aussageverhalten der Zeugen – wie er sagte - regelrecht "die Schuhe auszog", verkündete kurz darauf den Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Circa 13:31 postet Bushido - laut Backspin-Ticker - ein Foto, das heimlich während der laufenden Gerichtsverhandlung entsteht. Er twittert: "Freispruch."

Fotos (von oben nach unten)
* Bushido vor der Eröffnung der Hauptverhandlung.
* Angeblich (lt. Backspin) von Bushido gepostetes Foto aus dem Gerichtssaal. (Klick auf das Bild, um es auf backspin.de in Originalgröße anzusehenb.)
* Vor dem California Café gegenüber dem Landgericht. Hier hält Bushido in einer Menschentraube Hof, während die Verursacher des Verfahrens in diesem roten Wagen aufgeregt ihr Idol beobachten.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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