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Gerichtsreportagen


"Das geht nicht mehr aus den Köpfen..."


von C. Rockenschuh

05.07.2014, 30. Strafkammer, Saal 500
Weiter im Prozess um eine Messerattacke aus 2013, die mutmaßlich durch ein Mitglied des Abou-Chaker-Clans als Rachetat in Auftrag gegebenen wurde. Ein Überraschungszeuge und Mithäftling, dessen Aussage vermeintlich Angeklagte und Auftraggeber überführt hätte, storniert komplett seine Aussage. Nebenklagevertreterin verliest unter Protest der Verteidigung nicht verwertbares, belastendes Beweismaterial im Rahmen eines Antrags....
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Nächster Termin: 10. Juli 2014, 9:00, Saal 500

Heute hätte der Prozess gegen die drei mutmaßlichen Auftragsschläger eines Berliner arabischen Familienclans eigentlich in die Endphase gehen sollen. Es warCafé 48 zumindest mit dem Plädoyer der Staatsanwältin zu rechnen. Stattdessen gab es einen Überraschungszeugen "als Rohrkrepierer" und ein Eklat, verursacht durch den Antrag der Nebenklage.

Ergun C. (35), Bankkaufmann, wie er sagt, jetzt Häftling in der JVA Moabit, will in seiner Eigenschaft als Friseur das Vertrauen eines der Angeklagten gewonnen und so den wahren Hergang der Ereignisse in der Tatnacht erfahren haben.

"Sehr geehrte Staatsanwaltschaft..."

Er wendet sich bereits im April 2014 mit einem Brief an die Staatsanwaltschaft. Gegenüber Ermittlungsbeamten erklärt er, seine Aussage könne zur Verurteilung nicht nur der derzeit Angeklagten, sondern auch des Auftraggebers der Tat führen. Ergun C., der wegen eines versuchten Totschlags aus 2012 eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verbüßt, wünscht im Gegenzug von der Staatsanwaltschaft Hafterleichterungen. Sprich, in den offenen Vollzug verlegt zu werden.

Am vergangenen Verhandlungstag sind Ergun C. und zwei Ermittlungsbeamte, die mit dem Häftling wegen einer möglichen Aussage in Kontakt traten, als Zeugen zu hören. Doch aus Ergun C., der am Freitag unterstützt durch einen Dolmetscher, ohne Rechtsbeistand in den Zeugenstand tritt, ist nichts mehr herauszubekommen.

Die Verteidigung mahnt ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ergun C. an und wünscht eine ausdrückliche Belehrung des Belastungszeugen. Nachdem Ergun C. die Folgen einer Falschaussage durch Richter und Verteidigung einmassiert sind, erklärt der Zeuge, nur weitergegeben zu haben, was ihm "vom Hörensagen" zukam. Seine Recherchen hierzu hätten jedoch ergeben, dass das ihm Zugetragene falsch sei.

In der Folge versteigt sich der Zeuge zu der Erklärung: "Ich habe über diesen Prozess nichts gesagt. Ich habe überhaupt zu keinem Prozess etwas gesagt." Ergun C. sagt auch: "kann sein, dass der Dolmetscher das falsch übersetzt hat", "ich habe nur gesagt, dass ich Informationen habe 'allgemeiner Art'". Zu dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft erklärt er: "Das ist nicht meine Schrift."

"Der Zeuge will nichts mehr sagen"

Ob nun die Aussicht auf Verfolgung wegen "falscher Verdächtigung" den Zeugen umgedreht hat oder bereits das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 8. Mai 2014, seinem Wunsch auf Hafterleichterung könne so nicht entsprochen werden. Ergun C. weiß plötzlich nichts mehr zu sagen. 200, 300 Kunden monatlich gingen durch seine Hände, sagt er. Die erzählten viel. Verteidiger Rainer Elfferding (für den teilgeständigen Ferhat Y.), hilft dem von Staatsanwältin Jana Behrendt bedrängten Zeugen schließlich aus der Bredouille: "Der Zeuge will nichts mehr sagen. Er hat ein Recht darauf, nichts mehr zu sagen." Worauf Ergun C. dankbar erklärt: "Ich will nichts mehr sagen."

Dabei hatte sich Ergun C. zuvor bereits detaillierter gegenüber den Emittern Guido S. (36) sowie Birgit B. (44) erklärt. Die beiden Beamten waren am 3. Juni 2014 mit einem Dolmetscher in der JVA Moabit erschienen, um von Ergun C. in einer etwa halbstündigen "informellen Befragung" zu erfahren, um welchen Fall es sich handeln könnte. Möglicherweise hatte sich Ergun C., der offenbar um sein eigenes Wohl und das seiner Familie fürchtete, erhofft, dass der Fall in den richtigen Händen doch noch Vergünstigungen für ihn zeitigen könnte und einiges deutlicher ausgeplaudert.

Meister Zufall kam den ansonsten in das vorliegende Verfahren zu keiner Zeit betrauten Ermittlern zu Hilfe. Während Guido S. und Birgit B. aus den Andeutungen des Häftlings nicht schlau wurden, konnte der Dolmetscher recht bald den "medienträchtigen Prozess" und die Beteiligten ad hoc beim Namen nennen, von dem Ergun C. sprach. Denn der Übersetzer war in diesem Verfahren bereits in Einsatz gekommen. Doch nun ist Belastungszeuge Ergun C. zu keiner Aussage mehr bereit.

Datenschutz und Katalogtat

Zu einem regelrechten Tumult führte zum Ende der Hauptverhandlung am Freitag ein Antrag der Nebenklagevertreterin Barbara Petersen. Die Rechtsanwältin vertritt das Opfer der Messerattacke vom 16. März 2013., Khalil Y. Sie trug im Rahmen ihres Antrages vor, was laut Beschluss eigentlich still bei den Akten ruhen sollte: Protokolle der Telefonüberwachung eines Verfahrens aus 2012 (u. a. gegen den stadtbekannten Intensivtäter Nidal R.), die möglicherweise relevante Erkenntnisse zu dem laufenden Prozess beitragen könnten. - Sie unterliegen jedoch dem Verwertungsverbot, da es sich im vorliegenden Verfahren um keine "angeklagte Katalogtat" handelt.

Kurz gesagt, es geht um Datenschutz. Und in der Tat wünscht ja niemand den uneingeschränkten Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Daten der Telekommunikation. Eine regelrechte Liste zu einem "Katalog der Straftaten", die einen solchen Zugriff gestatten, gibt es bislang nicht. Aber soviel ist im vorliegenden Fall entschieden: Die in diesem Verfahren angeklagte "gefährliche Körperverletzung" gilt nicht als "Katalogtat". Sie rechtfertigt aus Gründen des Datenschutzes nicht die Verwertung der in einem anderen Verfahren erhobenen Ergebnisse der Telefonobservation.

Rechtsanwältin Barbara Petersen hält, wie sie sagt, die Einführung dieser Beweismittel als "geboten". Sie beabsichtigt offenbar mit ihrem Antrag, der Möglichkeit der Verwertung der Beweismittel den Weg zu ebnen. Am Freitag trug sie unter lautstarkem Protest und unter unerfreulichen Anwürfen seitens der Verteidigung die Protokolle vor, mehr als 18 Seiten.

"Mit welcher Regel soll ich das verbieten"

Insbesondere Verteidiger Hansgeorg Birkhof empörte sich, Rechtsanwältin Petersen setze sich über die Strafprozessordnung hinweg, sie verstoße gegen bestehendes Berufsrecht. Er verließ er unter Unmutsäußerungen gegen die Presse demonstrativ den Saal. Verteidiger Birkhof vertritt den mutmaßlichen Haupttäter Veysel K., der am 16. März 2013 die Messerstiche gegen Khalil Y. geführt haben soll. Veysel K. will nach eigenen Angaben im Bushido-Label "erisguterjunge" beschäftigt gewesen sein. Deren Manager Arafat A.-C. , ist Mitglied des arabischen Clans, aus dem der Auftrag zur verhandelten Tat laut Staatsanwaltschaft kommen soll.

Nebenklagevertreterin Petersen trägt am 4. Juli 2014 die Protokolle der Telefonüberwachung aus dem Zeitraum zwischen November 2012 und März 2013 vor. Observiert wurde nicht nur der Intensivtäter Nidal R., sondern auch sein Umfeld, zu dem die Angeklagten, offenbar seine damaligen Freunde, auch zählten. Besonders aufschlussreich scheinen die Protokolle des Freitag und der Nacht zum Sonnabend (16. März 2013), der Tatnacht. Wohl zu Recht tadelt Verteidiger Rainer Elfferding, dass die Schöffen "das" in spe "nicht mehr aus dem Kopf bekommen würden".

"Wir gehen jetzt rein"

Mit "das" sei umrissen, was wie ein Kommunikationsteppich unter die bislang von der Anklage zusammengetragenen Indizien zu passen und die Aussagen des Opfers zu bestätigen scheint. Hier ein paar Stichpunkte zum lebhaften Telefonverkehr der genannten Observierten vom 14., 15., 16. März 2013: Donnerstag, ein Tag vor der Tat, geht es um die Besorgung eines Fahrzeugs und eines Führerscheins. Freitag Nachmittag: "Wo bist du, Habibi." "Hast du Auto." "Jetzt habe ich Auto." "Komm zu mir." Dreieinhalb Stunden vor der Tat heißt es: "Wo hast du Leute. Geht los." Es ist noch eine Stunde bis zu dem Überfall: "Wir sind schon fünf Leute im Auto." Offenbar soll noch ein weiteres Fahrzeug besorgt werden. Kurz nach Mitternacht die Durchsage: "Wir gehen rein." Der Gesprächspartner antwortet: "Wir können alle zusammen reingehen."

Die Funkzellenortung relevanter Handys soll sich mit dem Fluchtweg des Täterwagens, eines BMW, decken. Gegen drei Uhr nachts registrieren die Ermittler neun Verbindungen oder Verbindungsversuche von dem Mobiltelefon eines der Angeklagten mit Nasser A.-C. , den das Opfer des Überfalls, Khalil Y., als Drahtzieher der Tat bezeichnet hatte. Um halb Vier lädt Nasser A.-C. den Anrufer, einen der Angeklagten, ein, mit "den Jungs" zum Tee und Kartenspielen vorbeizukommen.

Rechtsanwältin Petersen hat nun die nicht verwertbaren Beweismittel unter allgemeiner Betroffenheit vorgetragen. Richter Herb verteidigte sich gegen den hitzigen Protest des Verteidigers Birkhof: "Mit welcher Regel soll ich das verbieten?" Nun ist es raus. Die Nebenklägerin wird am nächsten Verhandlungstag ihren Antrag vervollständigen. Ein friedlicher Tag wird das wohl nicht werden.

*Foto: Café 48, Tatort vom 16.03.2013



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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