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aus dem moabiter kriminalgericht


Blutige Fehde im Strafvollzug


von Barbara Keller

14. April 2005. Kriminalgericht Moabit. 12. Große Strafkammer.
"Ehr’ ist besser denn Gold und Silber" und "Ehr’ ist anders nicht, denn Wind, Rauch und Luft", sagen zwei der unzähligen, alten, deutschen Sprichwörter zum Thema Ehre. Zwischen diesen beiden Sätzen liegen Welten der Auslegung und des Verständnisses. Um das umstrittene Gut Ehre ging es auch im März 2004 in der Strafvollzugsanstalt Moabit. Eine Ungeschicktheit, vielleicht auch eine Schikane, gipfelte in einer unerklärten Fehde zwischen einem Justizvollzugsbeamten und Häftling, die beinahe tödlich endete. Eine Fehde, die trotz aller Überbelegung der Haftanstalt zum Glück eine Seltenheit ist.


Mansour Al-S. (24) ist ein kleiner, quirliger, junger Mann mit lebendigem Gesichtsausdruck. Er trägt eine hellbraune Lederjacke, ein schwarzes Hemd, dazu ein blütenreines, weißes T-Shirt. Er bereut, sagt er: "Ich bedaure das sehr. Glauben Sie mir, ich fühle mich nicht wohl." Er schaut schön betreten auf seine Schuhspitzen. Zwischendurch leuchten seine Augen feixend in den Zuschauerraum, wo er einen Freund sitzen weiß.

Matthias K. (35) dagegen ist ein bullig schwerfälliger Typ vom gutmütigen Schlag, wie es scheint. Holzfällerhemd und praktische graue Stoffhose runden das bärige Ambiente ab. Seit fünf Jahren arbeitet der Beamte im Strafvollzug. Über seine linke Wange zieht sich eine mindestens 15 Zentimeter lange, auffällige Narbe, die sich am Hals fortsetzt und dicht neben der Halsschlagader endet. Seit dem 28. März 2004 ist er krank geschrieben. Zu den Ereignissen vom April des vergangenen Jahres möchte er sich nicht äußern: "Ich bin immer noch dabei, das zu verarbeiten."

Nach der blumigen Schilderung des staatenlosen, im Libanon aufgewachsenen Palästinensers gab es folgende Vorgeschichte. Am Freitag, dem 26. März 04 darf Mansour Al-S. duschen. Die Duschzeit beträgt offiziell sieben Minuten. Nach drei Minuten, der junge Mann ist gerade komplett eingeseift, läuft nur noch kaltes Wasser. Mansour Al-S. bittet die Beamtin vergeblich, das warme Wasser wieder einzustellen. Als er daraufhin wortreich lärmt, kommt Matthias K. seiner Kollegin zu Hilfe. Mansour Al-S. behauptet nun, von dem Vollzugsbeamten nach einer unflätigen Bemerkung zu Boden geschlagen worden zu sein. Matthias K. erklärt jedoch: "Ich habe ihm lediglich die Duschkabinentür vor der Nase zugeknallt."

Jedenfalls erfährt der inhaftierte Palästinenser eine Wunde über dem Auge, die genäht werden muss. Aber schlimmer ist: seine Beduinen-Ehre hat Schaden genommen. Auch sein Zellenkumpan, ein gebürtiger Kroate, erklärt: "Sie reden in der ganzen Haftanstalt über dich. Du hast dich von einem Deutschen schlagen lassen."

In einer Haschisch durchrauchten Nacht sinnt Mansour Al-S., angespornt durch den Zellennachbarn, auf Rache. Ein halbherziger Entschuldigungsversuch, auch ein Versuch der Vermittlung scheitert. Und schließlich bricht Mansour Al-S. sein Versprechen gegenüber Matthias K.: "Bei Gott, dem Allmächtigen! Ich werde Sie nicht schlagen. Haben Sie keine Angst." Am nächsten Tag stürzt er sich doch auf den Vollzugsbeamten. Mit einem Metallstück zerschneidet er ihm die Wange und hätte fast auch die Halsschlagader des Beamten getroffen.

Mansour Al-S. ist einschlägig vorbestraft. Gerade saß er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung und Drogenhandel ab, die er bereits fast verbüßt hatte. - Vor Gericht plädiert sein Anwalt Verständnis heischend: "Wir haben es mit einem Araber zu tun und nicht mit einem aufgeklärten Mitteleuropäer!" – Wie wahr. Das Gericht erklärt dennoch: "Das war ein abscheulicher Überfall." Diesen Akt der Selbstjustiz und dessen Ankündigung ahndet es mit einer Haftstrafe von zwei Jahren. Auf eine Bewilligung seines Asylantrages wird Mansour Al-S. nicht mehr hoffen dürfen.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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