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aus dem moabiter kriminalgericht


"Der Deutsche war der Arsch!"


von Barbara Keller

13. Juni 2005. Kriminalgericht Moabit, 2. Gr. SK
Drei Berliner Bauarbeiter sind angeklagt, am 18. Februar 2004 gegen 16:00 auf der Treppe des S-Bahnhofs Warschauer Straße (Friedrichshain) einen aus Kolumbien gebürtigen Mann zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten zu haben. Auch zu Hilfe eilende Passanten griffen sie an, gaben dabei fremdenfeindliche Parolen von sich und zeigten den Hitlergruß, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
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Urteil

Am 18. Februar 2004 befindet sich Kevin A. (41) auf dem Heimweg. Der verheiratete Kolumbianer ist Grafiker, lebt seit zehn Jahren in Berlin und ist Vater einer Tochter. Ganz in Gedanken steigt er die Treppen des S-Bahnhofs Warschauer Straße herauf. Seine Tochter hat heute Geburtstag. Sie wollen zusammen Eis essen gehen.

Auch die Berliner Bauleute Sandro S. (25), Andreas V. (38) und Bodo B. (26) sind auf dem Nachhauseweg. Sie arbeiten für die Abrissfirma Benecke GmbH, Friedrichshain im Auftrag des türkischen Kulturvereins Kreuzberg. Zweimal Umsteigen: einmal Cottbusser Tor, einmal Warschauer Straße.

Sonderangebot Bacardi Cola

Bodo B. lebt als Single, Andreas V. ist Vater, verheiratet und getrennt lebend, Sandro S. wurde gerade von seiner Freundin wegen seiner Sauferei verlassen. Heute haben sich die Bauarbeiter nach Feierabend einen hinter die Binde gekippt. Es gab Bacardi Cola im Sonderangebot bei Getränkehoffmann. Circa eine Flasche für jeden.

Gegen 16:00 gehen sie am S-Bahnhof Warschauer Straße die Treppe hinunter, die Kevin A. gerade hinaufsteigt. Sandro S. rempelt den Kolumbianer mit seinem Rucksack an. Der dreht sich zu den Dreien um: "Hey, was ist hier los!", beschwert er sich und zeigt den Stinkefinger.

Nach Version von Kevin A. passierte dann folgendes: Die Drei drehten sich wie von unsichtbarer Mechanik getrieben mit den Worten "Hast du ein Problem, du Neger!" um und Sandro S. sowie Bodo B. widmeten sich dem Empörten physisch, während Andreas V. sich in diesem Sinn um die zu Hilfe Eilenden kümmerte.

'Hast du ein Problem, du Neger?'

Sie stießen Kevin A. zu Boden, schlugen, traten ihn, beschimpften ihn unter anderem mit "Neger", "Kanakensau" und ließen ihn dann mit Prellungen und gebrochenem Handgelenk, der nächsten Bahn zustrebend, liegen. Zwei junge türkische Männer, die den Vorfall beobachteten, boten Kevin A. ihre Hilfe an und suchten die Bauarbeiter am Einsteigen in die S-Bahn zu hindern. Daraufhin kam es zu einer Schlägerei, die schließlich vor der S-Bahn im Gleisbett endete. An der aber Kevin A. nur als Zuschauer beteiligt war.

Während dieser Zeit, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, schleudert Andreas V. einen beherzt eingreifenden jungen Mann in Rock so gegen den Bahnhofskiosk, dass sich das betreffende Stützrohr verbiegt. Das mit den begleitenden Worten: "Schwuchtel!" und "Ich bring dich um, du Judensau."

Auch eine junge Frau, die sich einmischt, soll Andreas V., der wohl auch den Hitlergruß entbot, als Fotze beschimpft haben: "Das geht dich gar nichts an. Das ist eine Sache zwischen dem Kanaken und uns."

Sehnsucht nach Ruhe

Am Tag der Hauptverhandlung sind die drei Männer geständig. Ja, sie hätten sich geschlagen, auch beleidigt - jedoch nicht ausländerfeindlich. Und es sei eine Sache der Gegenseitigkeit gewesen.

Nach Darstellung der Angeklagten war die Treppe völlig überfüllt, geschah das Rempeln rein zufällig. Kevin A. habe sie daraufhin grundlos als "blöde Säue" und "Wichser" beschimpft, worauf sie mit ihm ein klärendes Gespräch angestrebt hätten. Doch dann sei die Sache eskaliert. Bodo B., der nun vor Gericht den Vorfall bedauert, betont: "Ich muss mir doch nicht an die Wäsche fassen lassen!" "Der Deutsche war der Angriffspunkt, der war der Arsch!", wettert er.

Mit dem Angriffspunkt, dem Deutschen, meint Bodo B. seinen Kollegen Sandro S. Der sitzt seit November 2004 eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten wegen einer BTM-Sache ab und kann sich an den besagten Februartag 2004 kaum noch erinnern. Auch er habe einfach nur versucht sich zu wehren.

'Ich bin doch kein Schwarzenegger!"

Alle drei Angeklagten bestreiten, den Kolumbianer angerührt haben. Das betont auch Andreas V., der, wie er sagt, einfach nur nach Hause und seine Ruhe haben wollte. Angeblich suchte er nur zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen einmischen und die Sache eskaliert.

Vor Gericht erklärt Andreas V. seine Ausfälligkeiten gegenüber einer Mitreisenden so: "Sie hat sich einfach nicht einzumischen. Die Sache wäre sowieso in ein paar Minuten erledigt gewesen." Und das mit dem verbogenen Stützrohr sei Quatsch: "Ich bin doch kein Schwarzenegger."

Nach Ansicht von Bodo B. sitzen ohnehin die Falschen auf der Anklagebank: nämlich die eigentlichen Opfer. In wieweit sich diese Sicht der Ereignisse in den Augen der urteilenden Strafkammer bewähren kann, wird die weitere Beweisaufnahme bringen.

Wegen der Erkrankung eines Schöffen ist die Hauptverhandlung ohne Angabe weiterer Termine derzeit jedoch ausgesetzt.

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Urteil:
Für Sandro S. unter Einbeziehung eines weiteren Vergehens eine Gesamtfreiheitsstrafe, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, von sechs Jahren. Andreas V.: wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Bodo B. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einer weiteren Straftat zwei Jahre und sechs Monate Haft.
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Teilgeständig:
(27.10.06) https://www.morgenpost.de/content/2006/10/27/berlin/862269.html.

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Angeklagt: Bodo B. und Andreas V. Als Bauarbeiter Kollegen sollen sie im Februar 2004 den Kolumbianer Kevin A. auf der Treppe des S-Bahnhofs Warschauer Straße getreten, geschlagen und beschimpft haben.


Andreas V.: "Nur weil ich ein Landser-Sweatshirt anhatte, muss ich nicht mit einem erhobenen Arm rumlaufen."


Bodo B.: "Das war mir viel zu viel Stress. Ich wollte nur noch nach Hause!"


"Ich hatte den Geburtstag meiner Tochter im Kopf", sagt Kevin A. (als Geschädigter in der Nebenklage).

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