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aus dem moabiter kriminalgericht


Kirchstörer Andreas Roy: Prozess endete mit Schwächeanfall


von Barbara Keller

11. August 2006, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 280 - Strafrichter
Zum x-ten Mal stand am 11. August 2006 der so genannte "Kirchenstörer" Andreas Roy (47) vor Gericht. Dieses Mal vor dem Moabiter Amtsgericht. Der geschiedene, kinderlose Hilfsarbeiter, der 'rechtskräftig verurteilt' in der Justizvollzugsanstalt zum Glauben fand und seitdem die Bibel mit großer Vehemenz verkündet, störte am 2. Oktober 2004 die Gottschalksendung "Wetten das?", bezeichnete Thomas Gottschalk als "Schwulenfreund" und "Penner", forderte ihn auf "Buße zu tun".

zum Urteil vom 18. Mai 2007...

Nicht zum ersten Mal stand Andreas Roy, der Hausverbot in allen deutschen Kirchen genießt, am 11. August 2006 vor Gericht. Und es wird wohl auch nicht das letzte Mal sein. Erst im Juli 2004 wurde er gemeinsam mit seinem Freund Christian Arnold zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt, weil sie gemeinsam eine Jubiläumsmesse im Mainzer Dom gestört hatten.

Auch dieses Mal waren längere Ausführungen des Angeklagten zu erwarten. Eigenartige, endzeitliche Variationen Royscher Bibelinterpretation. Amtsrichter Jordan hoffte, dem bereits im vorab den Hahn abzudrehen. Drei, höchstens fünf Minuten gestattete Jordan dem verkündungswütigen Mann für seine religiösen Darstellungen. Dann habe er "zur Sache" zu kommen. "Endlose Erklärungen" würden unterbunden.

Aber für Andreas Roy, der schriftlich einige Seiten ausgearbeitet hatte, gehören seine religiösen Motive durchaus zur Sache. Und so begann Roy mit seiner Vita. Geburt im Moabiter Krankenhaus Berlin, christliches Elternhaus, Alkoholsucht, Drogen, Haft, Erleuchtung durch die Bibel, schließlich ein neues Leben und die Verkündigung der Bibel nach eigener Fasson.

Als Roy ansetzt, zu erklären, warum seine Wahl auf Gottschalk und seine Sendung fiel - Gottschalks Kirchenzugehörigkeit, der Katholizismus und der Massenmord im Mutterleib" - unterbricht ihn Richter Jordan. Wenn Roy seine weitschweifigen Ausführungen nicht straffe, würde er zur gezielten Befragung übergehen.

Es kommt zum Eklat. Roys Rechtsanwalt Ralf Strube erklärt für seinen Mandanten, gezielte Fragen würden erst beantwortet, wenn der Angeklagte seine Ausführungen zu Ende gebracht hätte. Ein schnelles Wortgefecht zwischen Staatsanwältin, Rechtsanwalt, Richter und Andreas Roy wird durch das Geschrei von Freund Christian Arnold, der im Publikum sitzt, auf die Spitze getrieben. Der Prozess sei "eine Farce", skandiert er, "tuet Buße" und als er durch Saaldiener hinausgezerrt wird, beschimpft er sie als "Huren des Staates".

Darauf stellt Rechtsanwalt Ralf Strube einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, der unter anderem Roys Redemanuskript "ein Pamphlet auf niedrigem intellektuellen Niveau" genannt hatte. Und dann bekommt Andreas Roy während einer weiteren der zahllosen Unterbrechungen der Hauptverhandlung plötzlich einen Schwächeanfall. "Mir tut schlagartig die linke Seite weh", klagt er. Er habe sich erbrochen und ihm sei schwindelig.

Nachdem sich Arzt und Rettungssanitäter um den angeschlagenen Mann kümmerten, verkündet Rechtsanwalt Strube, der Prozess könne nicht fortgesetzt werden. Sein Mandant sei nicht verhandlungsfähig. Richter Jordan erwidert darauf lakonisch: "Interessante Variante." Dann verkündet er den Fortsetzungstermin: 1. September 2006, 8:45.


Urteil vom 18. Mai 2007:
Das Amtsgericht verurteilte Andreas R. wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 30,00 Euro (6.000,00 Euro).


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Der Berliner Andreas Roy wurde als Häftling in der Justizvollzug-
sanstalt bekehrt. Er verkündet die Bibel nach eigener Fasson. Am 2.10.06 unterbrach der auch als "Kirchenstörer Roy" Bekannte die Gottschalk-Sendung "Wetten das?" mit Zwischenrufen.


Freund Christian Arnold saß während des Prozesses im Publikum. Auch er musste am Tag der Hauptverhand-
lung wegen störender Zwischenrufe von Gerichtsdienern entfernt werden.


Rechtsanwalt Ralf Strube für Andreas Roy: "Mein Mandant ist nicht gefährlich. Ich gehe sogar gern mit ihm einen Kaffee trinken."


Nachdem Andreas Roy durch den vorsitzenden Richter Jordan in seinen Ausführungen unterbochen wurde, erlitt er einen Schwächeanfall und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

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