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aus dem moabiter kriminalgericht


Vergewaltigung: Schlammschlacht, das ganze Programm


von Barbara Keller

10.11.2006. Kriminalgericht Moabit. 1. Große Strafkammer.
Seit dem 3. November 2006 muss sich der Bandenburger Mario G. (32) vor dem Landgericht Berlin wegen Vergewaltigung verantworten. Dem einschlägig vorbestraften Maurer wird vorgeworfen, die 17-jährige Schülerin Silvia N.* am Abend des 20. April dieses Jahres verfolgt, im Flur ihres Hauses in der Regensburger Straße (Schöneberg) gestellt und in den Keller gezerrt zu haben, um sie dort zu vergewaltigen. Während die Staatsanwaltschaft für Mario G. als so genannten "Hangtäter" die Sicherheitsverwahrung fordert, leugnet der Angeklagte vehement die Tatvorwürfe.


Am Donnerstag des 20. November 2006 warten Brigitte und Bernhard H. (beide 68) länger als gewöhnlich auf ihre Enkelin Silvia, die Tür an Tür wohnend mehr bei ihnen als bei der Mutter aufwächst. Silvia ist immer pünktlich. Deshalb ist es ungewöhnlich, dass sie ohne anzurufen an diesem Tag nicht verabredungsgemäß um 22:00 erscheint.

Als Silvia um 22:30 schließlich in die Wohnung stürmt und sich weinend vor die zugeschlagene Tür hockt, ist Brigitte H. sofort alarmiert. "Ich bin vergewaltigt worden", teilt Silvia am ganzen Körper zitternd ihrer Oma mit, um daraufhin ins Bad zu stürzen, wo sie sich immer und immer wieder den Mund spült.

Kein Licht, keine Polizei!

Silvia bittet ihre Großmutter händeringend, kein Licht zu machen und auch die Polizei nicht einzuschalten. Denn der Vergewaltiger würde noch vor der Tür herumlungern und hätte ihr gedroht, sie zu töten. Dann begibt sich Silvia weinend zu ihrem Opa, Bernhard H., der sie tröstet, dann jedoch vehement erklärt: "Das kann nicht ohne Anzeige bleiben!" Als Bernhard H. die Polizei ruft, geschieht das ohne Widerspruch aber auch nicht auf Wunsch seiner Enkelin.

Der Polizei erzählt Silvia später, sie sei mit einer Freundin auf dem Heimweg vom Bahnhof Zoo gewesen, wo ihr bereits ein junger Mann aufgefallen sei. Zu Hause im Hausflur habe sie dann plötzlich, auf den Aufzug wartend, in den Scheiben der Tür Mario G. hinter sich stehen sehen.

Rettende Versprechungen

Mario G. drängte sie in den Keller, wo er sie zu sexuellen Handlungen und Duldung derselben an sich zwang. Aber mit dem flehentlichen Hinweis, dass sie noch Jungfrau sei, konnte sie ihn zum Innehalten veranlassen und vertröstete Mario G. auf den nächsten Abend.

Sie versprach wiederzukommen, sich für ihn schön zu machen und sich zu rasieren. Auf diese Weise gelangte Mario G. offenbar auch an die Telefonnummer seines Opfers. - Mehrmals habe sich Silvia N. bei ihrer Aussage vor Ekel geschüttelt, so später die Polizeibeamtin Martina S. (45) am ersten Tag der Hauptverhandlung.

Mario G. ist ein mittelgroßer, mittelblonder junger Mann, der seine kurzen Haare im Nacken zu einem Kanten stehen lässt. Er trägt einen schmucklosen Pullover, hat ein schmales, kantiges Gesicht, dessen Augen eng beieinander stehen. Mit klarem, wachem Blick folgt er der Verhandlung. Seine Mimik bestätigt seine Aussage: ich bin unschuldig.

Die 'Püppi' mal selbst befragen

Mario G. leugnet vehement die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die stattgehabten sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt, beteuert er. Der Sachverständigen für forensische Psychiatrie Dr. med. Dagny Luther (40) gegenüber erklärt er sogar empört, es sei eine Ausverschämtheit, dass er in Haft sei.

Auch seine erste einschlägige Verurteilung basiere auf Lügen der angeblichen Geschädigten. Mario G. fordert, das Opfer Silvia N. selbst befragen zu dürfen. Wenn die 'Püppi' befragt und erst 'die Kleenex gereicht' würden, dann würde man schon sehen, meint er zu Dr. med. Dagny Luther.

Dichtung und Wahrheit

In diesem Sinn fordert auch der Rechtsbeistand von Mario G. die nochmalige Vernehmung von Silvia N. Die Geschädigte solle erklären, ob sie Drogen nähme und warum sie keine Verletzungen an den Knien hätte, wenn sie doch angeblich auf den Knien zum Oralverkehr gezwungen worden sei. Der Rechtsanwalt des Beklagten hält es zudem für möglich, dass Silvia N. die Begegnung mit einem Exhibitionisten als Zehnjährige nicht verwunden habe und sie deshalb nicht vermöge, hier Dichtung und Wahrheit voneinander zu trennen.

Mario G. quittiert die Verlesung des LKA-Gutachtens, das Spermaspuren des Mundabstriches der Geschädigten verneint, mit einem zufriedenen Lächeln. Und er amüsiert sich sichtlich auch über den Vortrag des psychologischen Gutachtens der Sachverständigen Dr. med. Dagny Luther. Das soll klären, ob Mario G. ein "Hangtäter" ist und als solcher in die Sicherheitsverwahrung gehört (§66 StGB).

Täter mit Hang

Dr. med. Dagny Luther bescheinigt dem Angeklagten eine normale Intelligenz und kann keine juristisch relevanten psychischen Störungen feststellen. Allerdings sei Mario G., der bislang zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt wurde, eine narzistische Persönlichkeit, ein eloquenter Charakter, der sich mit Omnipotenz- und Machtfantasien trüge.

Ein Abenteuer aber auch Kontrolle suchender junger Mann, der sich aus Erlebnishunger als erfolgreicher Drogendealer verdingte. Dass der als Kind allseits verwöhnte Mario G. weder rauche, noch sonst irgendwelchen Süchten verfallen sei, zeuge von einiger psychischer Stabilität.

Als Liebling homosexueller Männer treibe sich Mario G., der sich - ohne homosexuell zu sein - selbst stolz als 'Grenzgänger' bezeichnet, gern in einschlägigen Clubs herum und hätte schließlich bei McDonalds einen Job angenommen, weil man dort 'gut Frauen abziehen kann'. Mario G. bevorzugt nach Aussage der Sachverständigen magersüchtige, mädchenhafte Frauen, betrügt gern seine Partnerinnen, liebt teure Wohnungen, große Aquarien und will - trotz Schufaeintrag - zuletzt ein Szenerestaurant eröffnen.

Empathieloser Täter ohne Erklärungsmuster

Ein rundes Bild mag dieses Sachverständigengutachten gerade nicht zu vermitteln. Dr. med. Dagny Luther bescheinigt Mario G. aber, sollte er die zweite Tat tatsächlich begangen haben (!), zumindest eine ungünstige Prognose. Denn dann sei er ein empathieloser Täter, vor dem es keinen Schutz gäbe. Vergewaltiger würden ohnehin zu 60% rückfällig. Mario G. aber habe mit seiner Opferwahl – ihm völlig unbekannte Frauen - eine besondere Bindungslosigkeit und daher Unberechenbarkeit gezeigt. Wie auch seine Tat völlig frei von äußeren Erklärungsmustern sei.

Am Freitag, dem 17.11.2006, geht diese unerfreuliche Schlammschlacht weiter, zu der auch das Opfer Silvia N. ein zweites Mal geladen ist.

*Name von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Soll auf Wunsch ihres mutmaßlichen Peinigers ein zweites Mal vor Gericht aussagen: Silvia N.*



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