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aus dem moabiter kriminalgericht


Knöllchengeschäfte


von Barbara Keller

12. Juni 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abtlg. 280, Schöffengericht
Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die ein halbes Jahr lang, von September 2004 bis Mai 2005, wiederholt Verkehrskontrollen zum eigenen Wohl und in die eigene Tasche durchführten. Das Nebengeschäft flog auf, weil die Beiden unvorsichtigerweise einen Kollegen einweihten, der sie dann anzeigte.

Mit einstündiger Verspätung wird einer der Angeklagten mit tief ins Gesicht gezogener Schirmmütze von seinem Anwalt in den Sitzungssaal geschoben. Eine weitere Stunde später verurteilt das Amtsgericht Tiergarten die beiden geständigen Polizeibeamten wegen Diebstahls mit Waffen, Unterschlagung und Verfolgung Unschuldiger zu Bewährungsstrafen: Dem 32jährigen Ingo B. werden elf Monate und dem 36jährigen Thorsten Werner R. 15 Monate Haft angedroht.

Von September 2004 bis Mai 2005 führten die beiden Streifenpolizisten Verkehrskontrollen durch und forderten die nicht angeschnallten und telefonierenden Verkehrssünder auf, ihr Bußgeld bar zu entrichten. Oft boten sie Preisnachlässe an. So verlangten sie für die Handybenutzung statt 40 Euro nur 20 Euro. Beim Verstoß gegen die Gurtpflicht, der mit 110 Euro bestraft werden sollte, gaben sie sich mit 20 Euro zufrieden.

Im Laufe der Wochen wurden die beiden immer dreister und versuchten nun auch Unschuldige abzukassieren: Zweimal unterstellten sie Fahrern, telefoniert zu haben und bedrohten sie mit einer Anzeige. Ein anderes Mal forderten sie einen Golffahrer auf, seine Papiere zu zeigen. Khalil A. musste sich abschnallen, um an seine Brieftasche zu gelangen. Prompt verlangten die beiden Beamten 20 Euro, denn er habe keinen Gurt angelegt.

Von einer Frau forderte Thorsten R. 110 Euro. Als sie ihm ihre Börse zeigte, um zu beweisen, dass sie außer einem 20-Euro-Schein kein Bargeld dabei habe, schnappte sich der Beamte die Banknote aus dem Portemonnaie und fuhr weiter.

Unvorsichtigerweise weihten die beiden Abzocker einen Kollegen ein. Der zeigte sie an. 16 Taten konnte man ihnen beweisen, bei denen sie 355 Euro abkassierten. Mit einem Einsatz-Geständnis räumten die Angeklagten ihre Taten ein und ersparen dem Gericht die Vernehmung der 13 geladenen Zeugen.

"Das Einzige, was für die beiden spricht, ist ihr leeres Vorstrafenregister", sagt Staatsanwältin Christine Höfele in ihrem Plädoyer. "Sie haben ihren Dienststand und ihre Uniform missbraucht."

Der dreifache Familienvater Thorsten R. wird aufgrund der Verurteilung aus dem Staatsdienst entlassen. Ingo B., der sich an neun Taten beteiligte, droht dieselbe Konsequenz. Darüber entscheidet bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr die Disziplinarstelle der Polizei. Beide Verteidiger betonen, dass ihre Mandanten mit den Folgen ihrer Tat bereits hart bestraft seien: Ingo B., der vor dreizehn Jahren zur Polizei kam und dort 2000 Euro monatlich verdiente, habe sich in einem halben Jahr alles kaputt gemacht, so sein Verteidiger Sven Peitzner.

Überdies habe sich auch seine Ehefrau enttäuscht von ihm abgewandt, sie stand nicht hinter ihm. "Selbst wenn Herr B. nicht entlassen wird: Seine Karriere kann getrost als abgeschlossen betrachtet werden", sagt der Richter und fasst das Urteil zusammen: "Beide Angeklagte sind nicht mit einem blauen Auge davon gekommen."


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Torsten R.
Aus dem Staatsdienst entlassen: Thorsten R. forderte als Streifenpolizist mit seinem Kollegen Bares von (vermeintlichen) Verkehrssündern.

Ingo B.
Mitangeklagt: Ingo B. beteiligte sich an neun der angeklagten Abzocken.

Elke S.
Zeugin Elke S. war dabei, als ihr Mitbewohner Clemens D. auf der HermannstraÃYe angehalten und fälschlich bezichtigt wurde, beim Fahren telefoniert zu haben.

Khalil A.
Zeuge Khalil A. musste sich abschnallen, um an seine Brieftasche zu kommen. Wegen Verletzung der Gurtpflicht wurden ihm daraufhin 20 Euro abgeknöpft.

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