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aus dem moabiter kriminalgericht


Bankenprozess - Aufsichtsräte entlastet
Interview mit Juristin Lammert-Bäsel



von Barbara Keller

22. Okt. 2007. Moabiter Kriminalgericht. 36. Gr. Strafkammer
Im März 2007 ging der so genannte Bankenprozess zu Ende ('berlinkriminell.de' berichtete umfassend). In einem fast zwei Jahre dauernden Verfahren hatten sich zwölf ehemalige Vorstände, Aufsichtsräte und der damalige Kreditabteilungsleiter der BerlinHyp dem Vorwurf der schweren Untreue zu stellen. Am Ende war von den vielen Tatvorwürfen nicht mehr viel übrig. Haftstrafen erhielten allein fünf der Vorstände. Klaus-Rüdiger Landowsky, Klaus Jürgen Noack, Gerd-Ulrich Blümel: 16 Monate, ein Jahr Haft für Heinz Wehling, Horst Büttner. Freispruch hieß es dagegen für die übrigen Angeklagten. Allerdings hatten die Vorstände als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen dieses Urteil eingelegt. Nachdem nun die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, zog die Staatsanwalt ihre Revision in Bezug auf die Aufsichtsräte zurück.
Zur Hauptseite "Bankenverfahren" (29. Juli 2005-21. März 2007)

Interview mit der Hamburger Rechtsanwältin Barbara Lammert-Bäsel zu dem jetzt rechtskräftigen Freispruch.
Sie vertrat gemeinsam mit Rechtsanwalt Andreas Fehlhaber den damaligen BerlinHyp-Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertreter Carsten Reckzeh:


Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Ihren Mandanten Carsten Reckzeh, Ex-Aufsichtsrat der BerlinHyp, schwere Vorwürfe. Mit welchen Erwartungen, Hoffnungen sind Sie am 29.Juli 2005 zum ersten Prozesstag der Bankenprozesses gegangen?

Rechtsanwältin Barbara Lammert-BäselIch habe die Anklageschrift, die über 700 Seiten lang war, mit einer gewissen Fassungslosigkeit zur Kenntnis genommen, da ich mich seit 15 Jahren mit dem Risikokreditgeschäft beruflich beschäftige. Ich habe die Erhebung der Anklage gegen meinen Mandanten gar nicht verstanden und in meinem Eingangsstatement auch gesagt, dass mit diesem Verfahren versucht werden soll, einerseits Rechtsgeschichte zu schreiben und andererseits, die Grenzen der Aufsichtsratstätigkeit neu zu definieren.

Haben Sie geglaubt, dass der Prozess fast zwei Jahre dauern könnte?

Nein, das war mir so nicht bewusst. Ich habe dann allerdings im Laufe des Verfahrens lernen müssen, dass aufgrund der Komplexität des Prozessstoffes sicherlich für Richter, Schöffen und auch für die Staatsanwaltschaft eine längere tägliche Verhandlungsdauer schlicht nicht zumutbar war.

Welche Vorwürfe hatte man gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der BerlinHyp und Ihren Mandanten speziell erhoben?

Man hat sowohl den Vorständen als auch den Aufsichtsräten unterstellt, ungesicherte, bzw. ungenügend gesicherte Darlehen vergeben zu haben. Herr Reckzeh war in dem Verfahren, in dem insgesamt vier Taten angeklagt wurden, nur wegen der Tat 4 angeklagt. Das heißt die Bank hatte bereits im Vorfeld Kredite vergeben. Herr Reckzeh war in der letzten, der so genannten "Sammelkreditentscheidung", angeklagt, da er dieser Kreditvergabe zustimmte. Dazu muss man sagen, dass das Engagement bereits in diesem Zeitpunkt so weitgehend ausgeweitet worden war, dass das Gericht jetzt gesagt hat, dass die Vergabe dieses "riskanten Beordnungskredites im Hinblick auf die Folgen einer Kündigung des Gesamtengagements noch vertretbar war". Mein Mandant hat ja auch in seiner Einlassung angegeben, dass eine Kreditversagung in diesem Fall gegenüber AUBIS zu einer Insolvenz der gesamten AUBIS-Gruppe mit unübersehbar großen Schaden geführt hätte. Denn stellen Sie sich bitte vor, wenn von einer Sekunde auf die andere 15.000 Wohnungen auf den Markt kommen, sinkt der Wert ins Bodenlose.

Hatten Sie so etwas wie eine Verteidigungsstrategie. Und wenn ja, wie sah sie aus?

Rechtsanwältin Barbara Lammert-BäselEs ging in diesem Verfahren weniger um eine Tatsachenfeststellung, sondern eher um die Klärung einer Rechtsfrage. Meine Strategie bestand darin, den Entscheidungsprozess innerhalb der Bank transparent zu machen, die Arbeitsweise einer Bank zu verdeutlichen und auch deutlich herauszuarbeiten, dass es einen sehr großen Unterschied gibt zwischen der Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts und dem kaufmännischen Beurteilen desselben Lebenssachverhalts. Eine Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss sich kaufmännischen Gegebenheiten beugen, beziehungsweise sie vornehmlich beachten, da ihre Tätigkeit im Wesentlichen an ihrem wirtschaftlichen Erfolg gemessen wird. Und im Wirtschaftsleben gibt es keine Schwarz- oder Weißentscheidungen. Mir war von vornherein bewusst, dass auch mein Mandant sich in einer Zwangslage befunden hat. Nämlich das geringste Übel zu wählen in dieser Situation, in der er dann die Entscheidung traf. Und er hat, wie auch in der schriftlichen Urteilsbegründung auf Seite 479 unten aufgeführt wird, eine schwierige Entscheidung zu treffen. Im Urteil steht wörtlich im Gegenteil: " Sein Verhalten war Angesichts einer durchaus problematischen Entscheidungsfindung darauf gerichtet, das Beste für die Bank zu erreichen." Genau das ist die Pflicht eines Aufsichtsrates. Und mein Mandant hat sich seine Entscheidung , wie wörtlich im Urteil zu lesen ist, "nicht leicht gemacht".

Es war in der Anklageschrift von einer "schadensgleichen Vermögensgefährdung" als für die BerlinHyp entstandener Schaden durch das Handeln der damals Angeklagten die Rede. Können Sie einmal sagen, was damit gemeint war?

Dass alles schon getan wurde, dass ein Schaden am Vermögen eintreten könnte, aber noch nicht eingetreten ist. Also dass eine Gefährdungslage geschaffen wurde, die dem Schaden faktisch gleichgestellt wird.

Es ist aber auch richtig, dass die BerlinHyp 5.000 der lästigen AUBIS-Objekte an die landeseigene IBG, deren damaliger Chef Dr. Manfred Schoeps war, weiter schob und sich damit weiterer "Gefährdungen" enthob?

Das weiß ich nicht, ob das bei Tat 4 der Fall war.

Stichwort Institution Aufsichtsrat. Das Aktienrecht stellt keine Anforderungen an die Qualifikation eines Aufsichtrats. Der Aufsichtsrat tagt gerade mal vier mal im Jahr, hechelt dann die Kreditvorlagen durch und verlässt sich dabei voll und ganz auf die Beschlussvorlagen des Vorstandes. In der mündlichen Urteilsbegründung am 21. März 2007 spricht die 36. SK den Aufsichtsrat pauschal von jeder Schuld frei. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch sagte: "Der Aufsichtsrat muss grundsätzlich seinem Vorstand trauen." Frage: Welchen Sinn macht eine solche Einrichtung als so genannte Kontrollinstanz?

Rechtsanwältin Barbara Lammert-BäselDer Aufsichtsrat hat im deutschen Aktienrecht eine sehr wesentliche Funktion. Was Sie aus der Urteilsbegründung zitieren, bedeutet nur, dass ein Aufsichtsrat nicht selber mit dem Kreditnehmer verhandelt und nicht eigenhändig die Unterlagen prüft. Das ist in einem arbeitsteiligen Unternehmen etwas völlig Selbstverständliches. Die Funktion des Aufsichtsrates besteht darin, Entscheidungen des Vorstandes zu kontrollieren. Wie Sie bei meinem Mandanten gesehen haben, war er ja zunächst mit der Kreditgewährung überhaupt nicht einverstanden. Der Aufsichtsrat hat einfach die Funktion, den Vorstand zu kontrollieren. Er ist aber keine Revisionsabteilung und er ist kein Supersachbearbeiter. Er legt einfach nur auch die Unternehmensrichtung fest, die Ausrichtung. Und bei meinem Mandanten wird das ganz deutlich. Er hat den Kredit zunächst abgelehnt. Und Sie erinnern sich vielleicht noch, was er dazu gesagt hat: "Ich wollte diesen Kredit nicht." Er hat mit Nein gestimmt und sich dann, nachdem er über weitere Hintergründe informiert war, dazu entschlossen, doch zuzustimmen, um Schaden von der Bank abzuwenden.

Wie lautete schließlich das Urteil am 21.3. diesen Jahres gegen Ihren Mandanten?

Die Kernaussage des Urteils gegenüber meinem Mandanten lautet: "Die Zustimmung zur Sammelkreditentscheidung durch die insoweit angeklagten Entscheidungsträger "(d. h, hier auch mein Mandant) "war pflichtgemäß." Denn Pflicht des Aufsichtsratsmitgliedes ist es, den Unternehmensgewinn zu mehren und Schaden von dem Unternehmen abzuwenden. Und das Urteil sagt ausdrücklich auf Seite 472: "Die Vergabe des Kredites war zumindest in einer Gesamtschau vertretbar."

Also Freispruch?

Ja. Ein glatter Freispruch. Das Urteil läßt sich deutlich zum Vorsatz ein. Zitat Urteil: "Auch die insoweit angeklagten Kreditausschussmitglieder" (hier mein Mandant) "handelten nicht vorsätzlich. Und zwar weder vorsätzlich in Hinsicht der Pflichtwidrigkeit noch bezüglich eines etwaigen Schadens. Soweit die Kreditausschussmitglieder nunmehr bei der Entscheidung über die Vorlage zum Sammelkreditbeschluss ihre Zweifel und auch ihre deutliche Kritik geäußert hatten, letztlich jedoch dennoch zustimmten, so spricht dies gegen die Annahme des Vorsatzes."

Warum wurde das Urteil zunächst nicht rechtskräftig?

Sie haben am 21. März diesen Jahres lediglich die mündliche Urteilsbegründung erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Revision binnen einer Woche einzulegen ist, ohne dass Sie die schriftliche Version des Urteils in Händen haben. Sodass die Staatsanwaltschaft völlig verständlicher Weise bei einem Freispruch zunächst Revision einlegt. Denn auch die Staatsanwaltschaft muss ja erst mal das vollständige Urteil kennen und prüfen können.

Warum hat die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag zurückgezogen?

Offenbar sah die Staatsanwaltschaft keine Aussicht auf Erfolg, mit ihrer Rechtsauffassung hinsichtlich meines Angeklagten durchzudringen. Die Rücknahme der Staatsanwaltschaft wurde allen Beteiligten durch die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, wörtlich: "die Revision wird, soweit sie die Angeklagten ... und Reckzeh betrifft, zurückgenommen."

Was bedeutet es für Herrn Reckzeh, dass der Revisionsantrag nun zurückgezogen wurde?

Für meinen Mandanten bedeutet das eine riesige Erleichterung. Der Zustand der Ungewissheit, ob er noch mit weiteren Verfahren zu rechnen hat, war für meinen Mandanten sehr belastend. Herr Reckzeh ist sehr erleichtert und sehr froh und er würde es sich nur wünschen, dass mit derselben Vehemenz, mit der über die Anklage berichtet worden ist, auch über seinen Freispruch berichtet würde. Aber das geht nun in der Presse komplett unter.

Frau Lammert-Bäsel, Sie hat der Bankenprozess nach Berlin gespült. Was ist eigentlich Ihre Spielwiese als Rechtsanwältin? Sind Sie weiter in Verfahren des Bankenkomplexes involviert?

Ich bin von Hause aus überhaupt keine Strafverteidigerin. Ich bin Spezialistin, im Englischen nennt man das sehr elegant "non-performing loans", sprich für problematische Immobilienkredite. Mein Steckenpferd ist Gesellschaftsrecht, also alles, was mit Aufsichtsräten und juristischen Personen zu tun hat. Strafverteidiger in diesem Verfahren war mein Kollege Fehlhaber. Ich bin lediglich aufgrund meiner Spezialkenntnisse im Immobilienkreditbereich in dieses Verfahren hereingekommen.

Was meinen Sie, woran liegt es, dass für ein Bankenmissmanagement, für das das Land Berlin eine Bürgschaft von über 21,6 Milliarden Euro übernehmen musste, keine Verantwortlichen gefunden werden?

Rechtsanwältin Barbara Lammert-BäselDas ist eine ganz schwierige Aussage, die ich jetzt treffen muss. Aber ich habe zu diesem Problemkreis eine sehr eigene Meinung. Das Problem bei Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ist in meinen Augen der mangelnde Sachverstand der Vertreter der öffentlichen Hand. Denn sie können aus einem Beamten keinen Unternehmer machen. Da können Sie sich noch so viel Mühe geben, weil die Entscheidungsprozesse in diesem Bereich völlig anders sind als in der Wirtschaft. Das heißt also, Sie haben aus politischen Gründen Aufsichtsratmitglieder, jetzt in diesem Verfahren nicht, aber bei Ihrer Bankgesellschaft, die eigentlich auf zwei Schultern tragen, was das Aktiengesetz nicht vorsieht. Aufsichtsräte sind dem Wohle des Unternehmens verpflichtet. Es ist aber schon eine alte Tradition in Deutschland, dass man bei Beteiligungen der öffentlichen Hand immer versucht, über die Aufsichtsräte die Interessen der Gebietskörperschaft zu wahren. Also des Landes oder des Landes Berlin oder der jeweiligen Kommunen und das ist eine Vorgehensweise, von der ich eigentlich nur abraten kann. Das Aktiengesetz lässt dieses eigentlich nicht zu. Das ist ein Spannungsverhältnis, was ich nicht lösen kann. Das müsste der Gesetzgeber lösen. Außerdem sind diese Aufsichtsratspöstchen manchmal sehr begehrt. Ich kann mich daran erinnern, in einem Fall, wurde die Gattin eines prominenten deutschen Verlegers in einen Aufsichtsrat entsandt. Und da habe ich mich gefragt: "Was hat die Dame eigentlich gelernt?" Aber das ist politisch. Da kann ich Ihnen nicht helfen.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Rechtsanwältin Barbara Lammert-Bäsel
Zur Misere des Bankenskandals hat Barbara Lammert-Bäsel eine eigene Sicht. Sie meint: "Sie können aus einem Beamten keinen Unternehmer machen."

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