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aus dem moabiter kriminalgericht


Wenn's um die Wurst geht


von Barbara Keller

20. Dez. 2007. Amtsgericht Potsdam.
Plötzlich bekam sie Hunger. "Da habe ich die Wurst gegessen. Ich habe sie aber bezahlt", versichert Grit F. vor dem Amtsgericht Potsdam. Die hübsche Blondine ist als Zeugin geladen. Ihre Aussage soll den Ladendetektiv Michael S. der Nötigung überführen. Doch am Ende des einstündigen Prozesses kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss: "Kann sein, dass der Detektiv die Kundin ein bisschen genötigt hat. Aber durch das Verhalten der Frau ist die Sache eskaliert.". Er regt an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen und Amtsrichterin Kerstin Devriel stimmt zu.

Es war an einem Freitagmorgen, im Dezember 2006, als der 34jährige Detektiv eine Kundin des Lidl-Marktes in Werder bezichtigte, eine Mettwurst im Wert von 97 Cent gestohlen zu haben. Grit F., von Beruf Polizistin, bestritt die Tat. Obwohl sie mehrfach darauf hinwies, dass sie dringend zum Auto müsse, in dem ihr damals neun Monate alter Sohn allein sei, hielt der Detektiv sie etwa zwanzig Minuten in seinem Büro fest.

"Die Dame machte einen Großeinkauf. Sie hielt sich eine dreiviertel Stunde im Markt auf. Dabei riss sie eine Packung Schinkenzwiebel-Mettwurst auf und verspeiste diese Stückchenweise. Die leere Folie klemmte sie unter das Kaffee-Regal", erinnert sich Michael S. Nachdem sie die übrigen Einkäufe an der Kasse bezahlt hatte, habe er sich ausgewiesen, sie auf ihr Verhalten angesprochen und ins Büro gebeten. "Die Dame war sehr ungehalten und zwischendrin auch ziemlich frech. Angeblich musste sie ganz schnell zu ihrem Kind. Daran hat sie in den 45 Minuten vorher auch nicht gedacht", sagt der Angeklagte. "Ich habe sie zu nichts gezwungen."

Die dreifache Mutter sagt vor Gericht, sie hätte an jenem Tag noch nicht gefrühstückt und darum eines von zwei hintereinander verpackten 80g-Würstchen gleich im Supermarkt verspeist. Die Packung mit der übriggebliebenen Schwesterwurst habe sie jedoch aufs Band gelegt und bezahlt.

An der Kasse bat der Detektiv, die junge Frau ihm zu folgen. "Was wollen Sie denn?", fragte Grit F. Sie bekam keine Antwort und reimte sich alles Mögliche zusammen: Wird das jetzt eine Kundenbefragung? Ist das die "Versteckte Kamera?" Immer mehr Menschen - dem Detektiv eilten noch der Filialleiter, eine Verkäuferin und ein Verkäufer zu Hilfe - versammelten sich um die junge Frau und bugsierten sie und ihren Einkauf ins Büro.

Dort legte der Michael S. der Mettwurstesserin die leere Wurstpelle auf den Tisch. "Ja, die habe ich gegessen", sagte Grit F. "Das ist Diebstahl", bekam sie zu hören. "Das sehe ich anders", konterte die junge Frau. "Ich habe die Wurst bezahlt." Doch der Detektiv blieb hartnäckig: Die Diebin sollte ihm ihren Ausweis geben und 50 Euro "Fangprämie" an die Supermarktkette entrichten. Grit F. bekam nun Angst um ihren kleinen Sohn, der längst aufgewacht war und ängstlich nach seiner Mutter schrie. "Ich würde gern mein Kind holen", sagte sie zu Michael S. Doch der hielt das für eine Ausrede. Seiner Meinung nach tätigt eine Mutter, deren Kind im Auto schläft, keinen Großeinkauf und verzehrt nebenbei noch genüsslich eine Wurst. "Es dauert so lange wie es dauert", soll er zu der Kundin gesagt haben.

Die wollte jetzt nur noch zu ihrem Kind. Sie schrie und zitterte vor Aufregung - das beobachtete ein Angestellter des Supermarktes. Der Ladendetektiv drohte: "Wenn Sie nicht aufhören, weiter so ein Theater zu machen, hole ich die Polizei." Die beschuldigte Polizeibeamtin sagte: "Ja, holen Sie mal die Polizei!" Doch sie wusste, das kann lange dauern. Dabei wollte sie doch nur ganz schnell zu ihrem Kind!

Sie gab dem Detektiv ihren Ausweis und weil sie kein Bargeld dabei hatte, unterschrieb sie das Schuldanerkenntnis. Dann wollte sie auch den Namen des Detektivs wissen. Der zeigte ihr einen Ausweis mit lauter Abkürzungen und gab ihr seine Dienstnummer. "Das andere ist uninteressant."

Nach Meinung der Richterin hat sich nicht nur der Detektiv, sondern auch die Kundin falsch verhalten: "Wenn mein Kind jeden Moment aufwachen kann, esse ich nicht noch eine Wurst..." Dadurch habe sie den Detektiv in seiner Meinung bestärkt, die Aussage mit ihrem im Auto befindlichen Baby sei lediglich ein Vorwand. Überhaupt könne man nicht in einen Laden gehen und dort einfach etwas essen. Außerdem hätten beide, Kundin und Detektiv, auf die Idee kommen müssen, den Einkauf zu kontrollieren. So hätte man gleich an Ort und Stelle den Irrtum klären können.

Grit F. forderte von LIDL erfolgreich ihr abgepresstes Schuldanerkenntnis zurück. Für ihren Wochenendeinkauf steuert sie nun eine andere Supermarktkette an, die sich gleich neben LIDL-Markt befindet.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Der Berliner Ladendetektiv Michael S. beobachtete die Kundin Grit F. in einer Lidl-Filiale in Potsdam Werder beim Verzehr einer 97 Cent teuren Mettwurst. Er soll die Frau, die zu dem in ihrem Auto wartenden Kleinkind wollte, zur Unterzeichnung eines Schuldeinge-
ständisses genötigt haben.


Grit F. tätigte am 15.12.06 einen 178,20 Euro schweren Großeinkauf bei Lidl und verspeiste 'vorab Kasse' eine Schinkenzwiebel-
Mettwurst á 97 Cent, die sie mit der leeren Verpackung an der Kasse später bezahlt haben will. (re. ihr Ehemann)


"Hier", zeigt Ehemann F. auf den enorm langen Kassenzettel, "sind die beiden Posten, die beweisen, dass meine Frau die Wurst bezahlte."

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