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aus dem moabiter kriminalgericht


Schulpflicht ignoriert


von Uta Falck-Eisenhardt

22. Januar 2008. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 260.
Ein Verstoß gegen die Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Doch wer seine Kinder nicht regelmäßig zur Schule schickt, riskiert neben einem Bußgeld auch eine Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. So erging es der Deutsch-Polin Krystyna H., die mindestens seit Dezember 2004 bei dreien ihrer fünf Kinder nicht die Schulpflicht durchsetzte.


In diesen drei Jahren sammelte allein ihr heute 14jähriger Sohn über 500 Fehltage. Darum wurde die 33jährige gestern vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Drei Jahre lang muss sie die Auflagen des Gerichts erkennbar erfüllen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer und dem Jugendamt, das ihr seit einem halben Jahr eine Familienhelferin zur Seite stellt.

"Ich verspreche, dass ich jetzt meine Kinder jeden Tag zur Schule schicke", versichert die kleine, füllige Frau mit dem stumpfen Gesichtsausdruck. Ihre Beteuerung klingt wie: "Bitte lassen Sie mich in Ruhe!" Das Wort "Bewährung", das sie nach der Verurteilung dem Vater ihrer Kinder zuruft, ähnelt einem Siegesschrei. Wahrscheinlich hat die sechsmal vorbestrafte Kleinkriminelle, die keinen Beruf erlernt hat und nach eigenen Angaben nur schlecht deutsche Texte lesen kann, nicht verstanden, dass sie in ihrem Leben dem Gefängnis noch nie so nahe war.

Denn selbst als ihr vor sieben Monaten die Anklage zugestellt wurde, änderte sich bis heute nichts an ihrem Verhalten. Im Sommer des vergangenen Jahres endete zwar für ihre älteste, siebzehnjährige Tochter gerade die Schulpflicht, doch diese Lücke füllte sofort der jüngste Sohn der Angeklagten: Dieser Erstklässler schwänzte bis zum heutigen Tage bereits an 38 Tagen die Schule, über ein Drittel des Unterrichts. "Das war wie ein Dominoeffekt innerhalb der Familie", schlussfolgerte Amtsrichter Volker Kaehne. "Einer fängt an, die anderen machen mit." Die anderen sind der 14jährige Juliano, die 7jährige Lorena und jener Erstklässler, dessen Verstoß gegen die Schulpflicht jedoch noch gar nicht von der Anklage erfasst wurde.

"Meine Töchter und mein Sohn wollten nicht in die Schule gehen", sagt die Angeklagte dem Richter. "Ich habe sie geweckt und zur Schule geschickt, aber wohin sie gegangen sind, weiß ich nicht." Das Schwänzen habe sie erst bemerkt, als der Schuldirektor bei ihr anrief. Die Kinder erschienen nämlich stets pünktlich am Nachmittag zu Hause. Sie wolle schon, dass die Kinder zur Schule gehen, damit sie etwas lernen, sagt Krystyna H. Aber sie hätten nicht auf sie gehört und sie habe nicht gewusst, dass es so etwas wie eine Familienhelferin gibt.

Dies dementiert ein Mitarbeiter des Schulamtes als Zeuge vor Gericht. Man habe der Angeklagten schon lange diverse Hilfen angeboten, nachdem die Verhängung von Bußgeldern nichts genutzt hätten. Doch erst als man H. wegen der inzwischen 4000 Euro Bußgeld in Erzwingungshaft setzen wollte, habe diese sich gerührt. Man einigte sich mit ihr auf 20-Euro-Raten, doch diese seien bislang nicht gezahlt worden. Weil die drei Kinder auch in diesem Schuljahr nicht regelmäßig zur Schule kamen, plant das Schulamt nun den Gang ans Familiengericht. Dort kann man der unfähigen Mutter auch das Sorgerecht entziehen.

Warum sie die Kinder nicht bis zur Schule begleitet habe, will die Staatsanwältin wissen. Sie habe ein zweijähriges Kind, antwortet die Angeklagte. "Bis zur Schule ist es ein bisschen weit. Muss man mit der U-Bahn fahren." Ihre Angaben klingen nach Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, allgemeinem Desinteresse.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Krystyna H., deren Kinder nototrische Schulschwänzer sind, beteuert zum xten Mal: "Ich verspreche, dass ich jetzt meine Kinder jeden Tag zur Schule schicke"

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