sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

aus dem moabiter kriminalgericht


Serienvergewaltiger gesteht Tat für Tat

- die Kunst des Schweigens und ihr Lohn -

von Barbara Keller

30. April 2008. Moabiter Kriminalgericht, 35. Große Strafkammer.
In den Jahren 1992/94 legt der gelernte Koch und unstete Kleinunternehmer Peter Z. (41) eine Serie brutaler Vergewaltigungen hin. Mit Maske und Messer ausgestattet, hält er nächtlich in Schöneberg, Lichtenberg und Berlin Buchholz nach Opfern Ausschau und schlägt
(bis heute) nachweislich vier Mal zu. Peter Z. wird einschlägig nicht mehr straffällig. Allerdings holt ihn die Vergangenheit peu à peu durch die hohe Kunst der DNA-Technik strafrechtlich wieder ein. Peter Z. gibt reuig zu, was ihm nachgewiesen werden kann.
Erneut konnte Peter Z. per DNA-Abgeich eine Vergewaltigung zugeordnet werden; er sitzt seit dem 18.07.2008 wieder in Haft.
(18.07.2008)

Doch zunächst kamen ja nur zwei Vergewaltigungen ans Licht. Im Sommer 1992 ist Peter Z. mit seinem Latein am Ende. Wieder einmal hat der gelernte Koch ein Geschäft, dieses Mal ein kleines Gerüstbauunternehmen, in den Sand gesetzt. Es endet, wie so oft zuvor und später, in Streitigkeiten mit seinem Kompagnon.

Jetzt verkauft Peter Z. sporadisch selbstgefertigten Schmuck auf Trödelmärkten und vertreibt sich die Zeit Billard spielend und Haschisch rauchend in seinem Lieblingslokal M. Der wegen einschlägiger Erfahrungen mit seinem Stiefvater geschädigte Peter Z. trinkt keinen Alkohol, nimmt dafür aber Drogen.

Vor allem raucht der damals 25-Jährige Haschisch. Mit dem Genuss von Amphetamin macht Peter Z. Schluss, nachdem ihm Erscheinungen zu schaffen machen und Gespräche mit Pflanzen und Tieren zu einem festen Bestandteil seines Lebens zu werden drohen.

Auf die Lauer gelegt

Am Morgen des 1. Mai 1992 streift Peter Z., nachdem er sein Lieblingslokal verlassen hat, ziellos durch die Schöneberger Hauptstraße. Als er die 30-jährige Carla T.* entdeckt, folgt er der Fahrradfahrerin auf seinem Rad bis vor die Haustür.

Carla T.* bringt ihr Fahrrad in den Keller. Als sie wieder heraufkommt, erwartet sie am Treppenabsatz bereits Peter Z. Der mit einem Klappmesser bewaffnete Mann raubt sein Opfer zunächst aus (30 DM) und vergewaltigt Carla T.* anschließend im Keller ihres Wohnhauses.

Vermutlich aufgrund des Erfolgserlebnisses und weiteren Bedarfs schlägt Peter Z. einen Monat später, in der Nacht vom 14. zum 15. August 1992, wieder zu. Auch dieses Mal hält er sich zuvor in der Gaststätte M. auf. Zu Fuß irrt Peter Z. durch die Stadt und kommt auf einer Bank am Bayerischen Platz zu sitzen, als Juliane G.* seinen Weg quert.

Wieder raubt er unter Vorhalten seines Messers zunächst sein Opfer aus, wohl um dessen Widerstandsbereitschaft zu testen. Dieses Mal sind es gerade einmal 4,50 DM. Dann reißt er Juliane G.* zu Boden und vergewaltigt sie.

Zwei von Vier

Erst im Mai 1998, sechs Jahre später, kann Peter Z., der inzwischen wieder in der Baubranche tätig ist und einen Laden für antike Möbel eröffnet hat, mit Hilfe von DNA-Abgleichen als Täter überführt werden. Er befindet sich gerade in einer festen Partnerschaft und hat jetzt eine vierjährige Tochter.

Sechs Jahre und drei Monate Haft, so lautet das damalige Urteil der erkennenden Strafkammer. Dass Peter Z., der zwar alles zugibt, sich die Taten aber nicht zuschreiben kann oder besser will, noch zwei weitere Vergewaltigungen und womöglich eine versuchte aus dem Jahr 1994 in petto hat, bleibt unter dem Teppich.

Nach Verbüßung zwei Drittel der Strafe kommt Peter Z. drei Jahre später wieder auf freien Fuß. Er unterzieht sich im Juli 2002 einer Psychotherapie und baut ein Jahr darauf eine Hausverwaltung auf.

Drei von Vier

Doch noch einmal holt die Vergangenheit Peter Z. ein. Ein wiederholter DNA-Abgleich überführt ihn Ende 2004 zweifelsfrei einer weiteren Vergewaltigung, begangen im August 1994 in einer Laube am Rosenthaler Weg in Buchholz. Dieses Mal hat der sichtlich auf Jagd gehende Kleinunternehmer nicht nur sein Klappmesser, sondern auch eine Skimütze dabei.

Maskiert dringt er in das Häuschen, in dem Wibke H.* (35) gerade allein ist. Er fixiert die Frau am Oberarm, bedroht sie mit dem Messer, nimmt ihr 40 DM ab und befiehlt ansonsten: "Maul halten, sonst steche ich zu!" Peter Z. fesselt Wibke H.* mit einem Staubsaugerkabel.

Als diese ihn bittet, sie habe doch zwei Kinder und ihr Mann komme gleich nach Hause, lautet seine Antwort noch einmal "Maul halten!". Dann steckt ihr Peter Z. eine Badehose in den Mund und vergewaltigt sie.

Auch diese Tat räumt Peter Z. nun im Januar 2005 reuig vor Gericht ein. Und am 5. Januar 2005 erkennt eine Berliner Strafkammer wegen dieser und einer weiteren Straftat auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Angerechnet auf die Gesamtstrafe bedeutet das insgesamt acht Jahre Haft für die begangenen Vergewaltigungen.

Im Jahr darauf, am 1. Dezember 2006 heißt es Haftentlassung für Peter Z., der nun insgesamt etwas mehr als vier Jahre fest einsaß. Die Haftstrafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Peter Z. baut weiter an seiner persönlichen Vita. Gemeinsam mit seinem Bruder, der später wie gehabt aussteigt, führt er die Hausverwaltung. Und er gründet ein Café.

Vier von Vier

Doch dann fällt ihm eine weitere Vergewaltigung aus dem Jahr 1994 auf den Kopf. Es ist die am 30. April 2008 vor der 35. Großen Strafkammer verhandelte Tat, die Vergewaltigung von Irene A.*

Wieder ist der mittelgroße, weder unattraktiv noch unsympathisch wirkende Mann, der seit 1994 nicht mehr einschlägig auffiel, geständig. "Ich gestehe die Tat", erklärt er. Und setzt hinzu: "Es fällt mir schwer, die Tat nachzuvollziehen." Er habe auf einer großen Baustelle in der Nähe der Wohnung von Irene A.* gearbeitet. Peter Z. sagt auch: "Ich weiß nicht, wie ich dazu gekommen bin."

'Dazu' heißt: der damals 27-Jährige stieg durch das offene Fenster der Parterrewohnung von Irene A.* (49) an der Buggenhagenstraße (Lichtenberg). Der auch dieses Mal maskierte Peter Z. bedroht Irene A.* mit dem Messer, erpresst 700 Euro, fesselt und vergewaltigt sie. Auch das Flehen von Frau A.*, doch ihr Alter zu berücksichtigen, treffen bei Peter Z. auf taube Ohren.

Jetzt gehst du wieder auf die Jagd

Noch einmal ist während der Hauptverhandlung am 30. April dieses Jahres der forensische Psychiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber zu hören, der Peter Z. nun schon mehrmals begutachten durfte. Der Sachverständige wiederholt: "Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Peter Z. zur Tatzeit vermindert schuldfähig oder psychisch krank gewesen wäre."

Ja, es gäbe viele Brüche im Leben des Angeklagten, dessen schwäbische Eltern mit ihrem Auswanderungswunsch nach Australien und ihrer Ehe kläglich scheiterten. Da war Peter Z. drei Jahre alt. Aber Dr. Kröber verdeutlicht auch: "Ich glaube nicht so sehr an die Überdeterminierheit dieser sexuellen Delikte." Peter Z., so der Sachverständige, handelte im Begehungsmodus eines Serientäters: "Er hat sich vorher überlegt: 'Jetzt gehst du wieder auf die Jagd.'"

Alles nur Fata Morgana?

Das schwankende Erinnerungsvermögen, auf das sich Peter Z. nun zum zweiten Mal beruft, hält Dr. Kröber für Scham und Abwehr. Im Jahr 2005 hatte Peter Z. erklärt, er hielt alles nur für einen Traum. Fast drei Jahre danach glaubte er, die Drogen hätten ihm die Vergewaltigung nur vorgegaukelt.

Den plötzlichen Abbruch der Vergewaltigungsserie kann sich der Sachverständige nicht recht erklären. So wie auch deren Auslöser offenbar im Dunkeln bleibt. Vielleicht erkannte Peter Z., dass er keine Chance mehr hat, nicht erwischt zu werden. Während der anhaltende Erfolg ihn seinerzeit sorglos machte im Sinne von: "Ich komme durch, wird schon irgendwie gehen."

Die Stabilisierung von Peter Z. nach 1994 mache allerdings, so abschließend Dr. Kröber, Hoffnung, "dass die Jahre 1992/1994 ein abgeschlossenes Kapitel sind".

Hochzeit als Albtraum

Für Irene A.* war die Vergewaltigung am 3. August 1994, anders als von Peter Z. zunächst reklamiert, leider sehr real. Die heute 63-jährige Frau leidet laut Protokoll ihrer Zeugenaussage vom Dezember 2007 bis heute unter dem brutalen Überfall. Trotz Therapie hat Irene A.*, wie sie sagt, nicht mehr zu ihrer fröhlichen Unbeschwertheit gefunden.

Die damalige Hochzeit, sechs Wochen nach der Tat, sei ein einziger Krampf gewesen. Sie habe sich zurückgezogen, in jedem Mann einen potentiellen Täter gefürchtet und ihr Sexualleben sei auf bloßes Schmusen geschrumpft. Trotzdem ihre Herzrhythmusstörungen nur eine Art 'Phantomschmerz' sind, fordern sie noch immer tägliche Tabletteneinnahmen.

Apotheose: Freigänger

Unterm Strich erkannte die Strafkammer in ihrem Urteil am 30. April 2008 für diese Tat auf eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, sprich auf eine Gesamtstrafe (für alle Taten) von zehn Jahren und zehn Monaten. Die Haftverschonung dauert fort, eine Strafvollstreckungskammer wird nun über den weiteren Modus der zu vollstreckenden Haftstrafe entscheiden. Das könnte Pi mal Daumen eine zweijährige Freigängerhaft (Beispielsweise in der JVA Hakenfelde) für Peter Z. bedeuten.

Aber...

Erwähnt werden sollte an dieser Stelle noch, dass der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Angeklagten darauf hinwies, er könne von Glück sagen, dass die Tat erst so spät herausgekommen sei, denn andernfalls hätte auch eine Sicherungsverwahrung im Raum gestanden.

Die Tat sei "an Niederträchtigkeit kaum zu überbieten". Aber zum Glück habe Peter Z., so der Anklagevertreter, "sich nun selbst resozialisiert."

Auch der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt würzte seine Urteilsbegründung mit einem nachträglich drohenden Zusatz für Peter Z.: "Wäre diese Tat Ende 94/95 aufgeklärt und vor unserer Kammer verhandelt worden, wäre sie ganz gewiss nicht unter einem Zweistellenbereich geblieben." – Was mit anderen Worten bedeutet, Peter Z. hätte mehr als fünf Jahre fest in Haft verbracht. So waren es bislang vier Jahre und drei Monate. Und mehr werden es wohl auch nicht werden.

*Namen von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Nach einer unerklärlichen Serie von Vergewaltigungen verbunden mit schwerem Raub in den Jahren 1992/94 brach Peter Z. ebenso unvermittelt wieder mit seinem Tun und "resozialisierte sich", so der Anklagevertreter, "selbst". Die Taten konnten Peter Z. später peu à peu per DNA-Tests nachgewiesen werden.

Anzeige
Kanzlei Luft
In eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...