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aus dem moabiter kriminalgericht


Nasenwasser vom großen Zampano


von Barbara Keller

02. Oktober 2008. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 263b
Aus Rache, weil sein Arbeitgeber ihn entließ, soll der 39-jährige, Berliner Diplomvolkswirt und Unternehmensberater Ulrich T. im November 2007 seinen ehemaligen Arbeitgeber, einen Rechtsanwalt und eine namhafte Größe im hiesigen Immobilienbetrieb, mit angeblichen Kenntnissen über straftatrelevante "Beihilfe zu Steuerverkürzungen" um 250.000 Euro erpresst haben. Doch Ulrich T., der seinen Ex-Arbeitgeber der üblen Nachrede bis in den Privatbereich bezichtigt, bestreitet die Tat. Er sagt, Hans-Georg O. (54) habe ihn aus ehrenrührigen Gründen angezeigt und wolle ihn aus dem Berliner Immobiliengeschäft vertreiben. Ulrich T. erklärt: "Hans-Georg O. ist an Eitelkeit kaum zu überbieten. Er bezeichnet sich selbst als großen Zampano."

zum Urteil aus 2008 (der Freispruch)
Bericht vom 19.7.2009
Bericht vom 25.5.2010
Bericht vom 28.5.2010
Urteil vom 24.06.2010

Der heute angeklagte Ulrich T. ist ab Juni 2006 als Mitarbeiter bei der FONDSplus Verwaltungs GmbH beschäftigt, als dessen Gesellschafter Hans-Georg O. neben Alexander A. fungiert. Ulrich T. ist eingestellt, wie er sagt, einen 'ordentlichen Geschäftsbetrieb' in der Gesellschaft herzustellen. Als sechs Monate später ein nicht zu vernachlässigendes Steuerproblem' aufgetaucht, will sich Ulrich T., wie er später erklärt, darin nicht verwickeln lassen. Nach innerbetrieblichen Unstimmigkeiten und einer Krankschreibung im März 2007 flattert Ulrich T. die Kündigung ins Haus.

Tatsächlich wird Ulrich T. nach Ablauf der Probezeit bei der FONDSplus mit einmonatiger Kündigungsfrist ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld entlassen. Sein Arbeitgeber Hans-Georg O. hält es nicht für vertretbar, wie er erklärt, für den durch Ulrich T. vor das Arbeitsgericht gebrachten Streitfall durch Vergleich einen Anspruch auf selbiges zu ermöglichen. Er sagt, das ließe sein soziales Gewissen, sein Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft nicht zu.

Laut Anklage soll Ulrich T. nun in einer Art Racheakt ein knappes halbes Jahr später versucht haben, mit Hinweis auf eine vermeintliche 'Beihilfe zur Steuerverkürzung' 250.000,00 Euro von Hans-Georg O. zu erpressen. Doch der so Bedrängte geht, wie er heute sagt, nur zum Schein auf den Erpressungsversuch ein.

Stattdessen sorgt Hans-Georg O. für einen Zeugen für das am 27. November 2007 anberaumte Vier-Augen-Gespräch mit Ulrich T. im "Adnan", einem italienischen Restaurant in der Schlüterstraße. Andreas K. (49), Golfpartner und enger Freund des mutmaßlichen Erpressungsopfers, wohnt auf dessen Wunsch gemeinsam mit seiner Gattin Ingrid am zuvor bestellten Nachbartisch dem heiklen Gespräch bei.

Andreas K. wird später vor Gericht relevante Telefonate, SMS mit Ulrich T. sowie dessen gestelltes Ultimatum, innerhalb von einer Woche 250.000,000 Euro gegen Verschwiegenheit in der empfindlichen Steuersache aufzutreiben, bezeugen. Während sein Freund Hans-Georg O. betroffen schluckte, beschreibt Andreas K. die Situation, hätte Ulrich T. triumphierend gegrient und erklärt: "Herr O., das ist doch für Sie Nasenwasser."

Am Tag der vermeintlichen Geldübergabe, am 4. Dezember 2007 im Café Einstein am Georg-Grosz-Platz, erscheint schließlich nur Freund Andreas K., um das Erscheinen von Ulrich T. mit einigen digitalen Fotos zu dokumentieren.

Während nun Hans-Georg O. mit einer Anzeige gegen Ulrich T. an den Start geht, informiert dieser das Finanzamt über die von ihm vermeintlich festgestellte millionenschwere Unregelmäßigkeit bei der FONDSplus.

Am 2. Oktober 2008 muss sich Ulrich T. vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung und Bedrohung verantworten. Doch Ulrich T. bestreitet die Tat. Nach seiner Version mischte sich sein Ex-Arbeitgeber Hans-Georg O. massiv und existentiell in sein Privatleben ein.

So hätte Hans-Georg O. auf seine Wohnsituation eingewirkt, indem er sich vor Abschließen des Mietvertrages an den ihm freundschaftlich verbundenen Vermieter Harry G. wandte, um eine Vermietung zu verhindern. Auch die Kündigung bei seinem neuen Arbeitgeber ESTAVIS AG führt Ulrich T. auf die Einflussnahme von Hans-Georg O. auf ein ihm verbundenes Vorstandsmitglied zurück.

Mit seinem Gespräch am 27. November 2007 im "Adnan" hätte Ulrich T. seinen ehemaligen Arbeitgeber einzig dazu bewegen wollen, von weiterer übler Nachrede Abstand zu nehmen. Als Druckmittel sollte ihm hierzu seine interne Kenntnis über gewisse heikle Steuerzusammenhänge dienen. Die Anzeige von Hans-Georg O. habe er zunächst nicht für ernst genommen. Doch dann sei sein ehemaliger Arbeitgeber mit einem Zeugen aufgeschlagen. "Und nun sitze ich hier", erklärt Ulrich T. resigniert.

Das Gericht wird nun darüber zu entscheiden haben, ob Ulrich T. die Straftat zuzuordnen ist. Am 17. Oktober 2008, 10:15, Saal 572, wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.
Urteil:
Nach Informationen dieses Magazins wurde Ulrich T. vom Vorwurf der Epressung freigesprochen. Das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft konnten nicht ausschließen, dass Ulricht T. durch seinen ehemaligen Arbeitgeber eine Falle gestellt worden war. Einige Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen sprachen auch für einen solchen Hergang der Ereignisse.

Ein knappes Jahr später... gab es wieder ein Verfahren gegen Ulrich T. Dieses Mal wurde es für ihn eng. klick hier...


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Ulrich T. mit Rechtsanwalt Bilinc Isparta. Ulrich T. wird vorgeworfen, versucht zu haben, seinen ehemaligen Arbeitgeber mit vermeintlich heiklen Firmeninterna um 250.000,00 Euro zu erpressen.

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