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aus dem moabiter kriminalgericht


Gemeindemitglied nötigte Jugendliche sexuell


von Barbara Keller

16. Oktober 2008. Moabiter Kriminalgericht. 13. gr. Strafkammer
Innerhalb eines Monats, zwischen dem 1. Januar und 8. Februar dieses Jahres, nötigte Guido S. (35) aus Berlin, Marienfelde, sieben Schüler sexuell. Das Mitglied einer freikirchlichen Gemeinde im Süden der Hauptstadt beherbergte die ihm bekannten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre alt) in seiner Wohnung und soll ihnen Schlafmittel statt, wie von ihm vorgegeben, Vitamintabletten verabreicht haben. Angeklagt sind 27, davon zwei versuchte, Handlungen.


Laut Anklage soll Guido S. im besagten Zeitraum sieben männliche Jugendliche an neun verschiedenen Terminen sexuell genötigt haben. Er gab ihnen Schlaftabletten statt, wie von ihm versichert, Vitamintabletten, fasste den Jungs in die Hose, manipulierte an ihnen herum bis diese erwachten und sich schamhaft verwehrten. Einen der Jugendlichen soll Guido S. so zu einer Erektion einen anderen auch zum Höhepunkt gebracht haben.

Am 10. Oktober 2008, ein dreiviertel Jahr später, steht Guido S. deshalb vor Gericht. Doch das ist so selbstverständlich nicht. Hätte Guido S. nicht in aller Klarheit die Taten eingeräumt, wäre dieser Fall möglicherweise in die innerbetrieblichen Annalen der Gemeinde ein- und untergegangen, erklärt die Rechtsanwältin der Nebenklage. So kam der Fall jedoch als Offizialdelikt zur Anklage und wurde am 27. August 2008 zur Verhandlung zugelassen.

Gegenüber der Anklagebank haben am Tag der Hauptverhandlung neben der psychologischen Sachverständigen auch drei der von Guido S. sexuell genötigten Opfer und deren Eltern Platz genommen. Doch Guido S., der sich bislang gegen eine psychologische Begutachtung sperrte, lässt durch seinen Rechtsbeistand sofort einen entscheidenden Antrag stellen: den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt seiner Aussage und für die spätere Urteilsbegründung des Gerichts.

In der Begründung des Antrags heißt es, der Angeklagte würde sich zu seinen persönlichen, sexuellen Neigungen äußern. Schutzwürdige Persönlichkeitsrechte von Guido S. ständen zur Disposition.

Die Staatsanwaltschaft fordert daraufhin, den Antrag abzulehnen. Ihrer Meinung nach überwiegt in diesem Fall, in dem sie keine besonderen Umstände sieht, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Nach einer kurzen Verhandlungspause verkündet der vorsitzende Richter Willnow dennoch den Entschluss der Strafkammer, die Öffentlichkeit während der Aussage des Angeklagten außen vor zu lassen.

In der Begründung heißt es, Guido S. sei bislang unbestraft und schutzwürdige Interessen des Angeklagten ständen durchaus auf dem Spiel. - Sich ein Bild der unschönen Vorgänge um Herrn Guido S. zu machen, dürfte damit ernstlich erschwert sein. - Am 6. November wird der Prozess fortgesetzt.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Soll sieben junge Männer mit Schlaftabletten manipuliert und sexuell genötigt haben: Guido S.




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