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aus dem moabiter kriminalgericht


"Così fan tutte" - von der Ehre Berliner Bankmanager

- Freispruch im Revisionsverfahren gegen Ex-IBG-Chef Dr. Manfred Schoeps -

von Barbara Keller

17. Januar 2009. Moabiter Kriminalgericht. 36. gr. Strafkammer.
Am 17. Januar 2009 sprach ein Gericht des Moabiter Kriminalgerichts Dr. Manfred Schoeps (64), den ehemaligen Chef der IBG*
(eine Bankgesellschaftstochter des BerlinHyp) in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Dr. Manfred Schoeps soll 1996/97 dem Kauf von 4.000 Plattenbau-Objekten der AUBIS-Gesellschaft in Form dubios aufgelegter Fonds zugestimmt, die bei diesem Transfer jedoch ausgelöste Grunderwerbssteuer in Höhe von rund zwei Millionen Euro dem Finanzamt nicht angezeigt haben. Der Prozess war wegen des Marathonerfolgs des angeblich prozessuntauglichen, mitbeschuldigten Ex-AUBIS-Chef Dr. Christian Neuling im Sommer 2006 angestoßen und eröffnet worden und ging mit Geldbußen und Bewährungsstrafen sowie besagtem Freispruch zu Ende. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
zum 1. Verfahren vom 30.11.2006
Auftakt Revisionsverfahren vom 19.12.2008

"Rufen Sie doch bitte die Pressesprecherin", bittet der vorsitzende Richter Dr. Mosbacher eine Justizbeamtin, als das Urteil im Revisionsverfahren gegen den IBG-Chef Dr. Manfred Schoeps ins Haus steht. Iris Berger eilt herbei, im Schlepptau die Journalistin einer Presseagentur. Dann das Urteil: Freispruch. Die mit Resignation getränkte Langeweile im Saal scheint greifbar. - Wen interessiert sie noch? Die Ehre von Berliner Bankmanagern oder die eines Dr. Manfred Schoeps, von dem es heißt: "Er hasste es, Verträge zu lesen." Offenbar niemanden.

Rückblick

Kleiner Exkurs in Stichworten. Mitte der 90er engagiert sich die BerlinHyp mit einem Kredit an die weitgehend unvermögenden AUBIS-Chefs (beide CDU), Dr. Christian Neuling und Klaus Wienhold, in Höhe einer Viertel Milliarde Euro. Zeitnah soll eine Parteispende der beiden Parteifreunde in bar an den damaligen BerlinHyp-Chef und CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüder Landowsky geflossen sein.

Das Engagement betrifft ehemalige DDR-Plattenbauten, die die AUBIS-Gruppe in großem Stil sanieren und weiterveräußern will. Doch das Geschäft stagniert rasch, AUBIS kann die Kredite der BerlinHyp nicht mehr bedienen. Die BerlinHyp muss abschreiben, gerät in Schwierigkeiten. Angeblich soll nun BerlinHyp-Vorstand Klaus Noack an die Banktochter IBG mit dem Ansinnen herangetreten sein, die Platten aufzukaufen und versteckt in Fonds abzustoßen.

Nur ungern soll sich Dr. Manfred Schoeps zu diesem Geschäft verstanden haben. Und bei dem dubios umgesetzten Gesellschaftermodell wurde auch, anders als zunächst angenommen und von den AUBIS-Chefs suggeriert, eine Grunderwerbssteuer in Höhe von zwei Millionen Euro ausgelöst. Für die wollte offenbar niemand aufkommen.

Bereits im Dezember 2006 spricht die damals zuständige 26. große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Karin Garz-Holzmann den Angeklagten Dr. Manfred Schoeps vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Nach einschlägigen Urteilen des BGH sieht die Strafkammer keine Möglichkeit, den IBG-Chef für den bewussten Steuerbetrug in die Verantwortung zu nehmen.

Im Dezember 2006 war Komplementär und Berater Dr. Christian Lauritzen zu einer Haft von elf Monaten sowie einer Geldbuße von 200.000 € verurteilt worden. Der tatbeteiligte Projektmanager Guido B. zahlte 10.000 € gegen Einstellung des Verfahrens. Notar Gerhard S., der die Unterlagen manipulativ unvollständig dem Finanzamt vorlegte, kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Allein Chef Dr. Manfred Schoeps ging straffrei aus.

Kümmer dich mal drum!

Am 16. Januar 2009, am Tag des zweiten und endgültigen Freispruchs für Dr. Manfred Schoeps war noch einmal der ehemalige Projektleiter Guido B. (39) als Zeuge zu hören. Der junge, aufstrebende Bankangestellte, der heute in einer Immobiliengesellschaft des Dr. Manfred Schoeps beschäftigt ist, soll seinerzeit vom IBG-Chef mit dem strittigen, hochdotierten Projekt betraut worden sein: "Kümmer dich mal drum!"

Guido B., der die Vorlagen zum Projekt schrieb und auch ein Gutachten betreffs der strittigen Grunderwerbssteuer bei Berater Dr. Lauritzen in Auftrag gab, hält seinem damaligen und heutigen Chef den Rücken frei: "Dr. Schoeps hat, solange ich ihn kenne, Vertragsverträge nicht gelesen. Er hasste es, sie zu lesen."

IBG-Chef las keine Verträge

Ergo las sie Guido B. Doch Guido B. erklärt: "Ich konnte die Sachverhalte darin nicht beurteilen." Aber er hatte nicht den Eindruck, dass darin etwas nicht gesetzestreu sei. Nachdem der bereits rechtskräftig verurteilte Notar Gerhard S. als Zeuge ausfiel, er machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, kam das Urteil.

Auch die 36. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Mosbacher sprach Dr. Manfred Schoeps, der von der fälligen Grunderwerbssteuer nichts gewusst haben will, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Ob Dr. Schoeps, der an der Gestaltung der dubiosen Verträge maßgeblich beteiligt war, an der nachweislichen Täuschung des Notars Gerhard S. gegenüber dem Finanzamt beteiligt war, lässt sich nicht klären.

Im Zweifel für den Angeklagten

"Allerdings", so Richter Dr. Mosbacher, "machte die Gestaltung der Verträge nur Sinn, wenn man nicht alles vorlegt." Damit meint der vorsitzende Richter die Vorlage der betreffenden Geschäftsunterlagen beim Finanzamt. Doch beweisen lasse sich eine Tatbeteiligung des Dr. Schoeps nicht. Und mit den 'Hauptbelastungszeugen', wie Geschäftsfreund Dr. Lauritzen und Dr. Schoeps Angestelltem Guido B., habe man eben "keine Zeugen, die den Angeklagten belasten wollen".

"Im Zweifel für den Angeklagten", erklärt der vorsitzende Richter und setzt hinzu: "Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse."

*Bankgesellschaftstochter der BerlinHyp (damaliger Vorstandsvorsitzender: Klaus-Rüdiger Landowsky)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Freispruch im Revisionsverfahren. Dem heute pensionierten und 2000 aus der IBG ausgeschiedenen Ex-IBG-Geschäfts-
führer Dr. Manfred Schoeps war vorgeworfen worden, Mitte der 90er Jahre dem Finanzamt Grunderwerbs-
steuer in Höhe von zwei Millionen Euro verschwiegen zu haben.

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