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aus dem moabiter kriminalgericht


Todesfahrer nach einem Jahr Haft auf freiem Fuß


von Barbara Keller

Berlin, 8.12.2009
Ein Jahr nachdem Hassan C. (31), ein deutschstämmiger Konvertit aus Moabit, die junge Schauspielerin Melek Diehl (31) an der Konstanzer Straße mit überhöhter Geschwindigkeit überfuhr, tödlich verletzte und Fahrerflucht beging, ist der Raser wieder auf freiem Fuß. Am 19. Juni 2009 war Hassan C. von der 40. großen Strafkammer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er weinte über sein Unglück und ging in Revision.

Am Mittwoch, dem 10. Dezember 2008, zwei Tage vor ihrem Geburtstag, querte Melek Diehl die Straße, um nach Probenschluss auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einem Bioladen einzukaufen. ('berlinkriminell.de' berichtete)

Auf dem Mittelstreifen erfasste die Wartende ein Wagen, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und verletzte sie tödlich. Der Fahrer, Hassan C., verübte Fahrerflucht und verkaufte noch in derselben Nacht sein erheblich beschädigtes Auto. Der Mitarbeiter des von Hassan C. beauftragten Abschleppdienstes, dem die Transaktion und die einschlägigen Beschädigungen des Wagens verdächtig vorkamen, verständigte die Polizei.

Ein halbes Jahr später verurteilte die 40. Strafkammer den Moabiter Hassan C. (30) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Doch Hassan C., der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, ging in Revision. Bislang war Hassan C., der bereits erhebliche Straftaten, darunter eine Vergewaltigung, beging, innerhalb eines Jahres 73 Strafzettel, 14 Punkte in Flensburg sammelte und zum Zeitpunkt der Tat eine Bewährungstrafe abbüßte, um eine Haftstrafe herumgekommen.

Eine Strafvollstreckungskammer hat Hassan C., der bislang ein Jahr in Haft verbrachte, jetzt auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil vom Juni dieses Jahres ist wegen der Revision des in erster Instanz Verurteilten noch nicht rechtskräftig. Fluchtgefahr besteht nach Ansicht der Kammer nicht. Für die Angehörigen der Getöteten ist dieser Umstand so wenig verständlich wie die Tatsache, dass der Verurteilte die Schuld am Tod der jungen Schauspielerin nicht auf sich nimmt.
c.r.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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