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aus dem moabiter kriminalgericht


Unwürdiges BILD Theater um die 40. Gr. Strafkammer


von C. Rockenschuh

(Juli 2009)
...sehr seltsam, sehr seltsam, warum sich die BILD ausgerechnet die 40. gr. Strafkammer zu einer solchen hetzkampagne aussucht. 'berlinkriminell.de' bedauert diese anwürfe. wir haben die 40. strafkammer immer als sehr korrekt und die vorsitzende richterin frau gabriele strobel zwar als 'hart aber gerecht' kennengelernt. die kollegen berichterstatter, die seit langem am gericht arbeiten, müssten doch wissen, dass urteile nicht nach gefälligkeit beschieden werden.
Barbara Keller


Verfahren der 40. Gr. SK auf 'berlinkriminell.de':
Seniorin tötete Ehemann im Streit
Blutige Spielplatzfehde
Springmesser versus Nachbarschaftslärm
Fahrerflucht: "Ich habe gebetet, dass ihm jemand hilft!"
Ein Fall für die Geschlossene?
"Ich bin kein Mörder! Gott würde mich bestrafen!"

wir veröffentlichen hier die offizielle stellungnahme des präsidenten des landesgerichts...

Presseerklärung zum Urteil der 40. großen Strafkammer vom 22. Juli 2008 Die Tagespresse hat intensiv über das Urteil der Strafkammer 40 des Landgerichts Berlin vom 22. Juli 2008 gegen Mehmet S. und Selcuk B. berichtet. Durch dieses Urteil sind die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen durch einen Messerstich zum Nachteil eines BVG-Busfahrers, zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten bzw. 3 Jahren verurteilt worden. Allen Richterinnen und Richtern des Landgerichts Berlins ist bewusst: Es ist eine selbstverständliche Konsequenz der Meinungs- und Pressefreiheit, dass ihre Entscheidungen in öffentlichkeitswirksamen Verfahren diskutiert und auch kritisiert werden. Nicht hinzunehmen ist aber, dass das genannte Urteil in Teilen der Boulevardpresse als "Kuschelurteil" diffamiert wird. Ebenso wenig ist akzeptabel, dass dort Entlassungsforderungen gegen die langjährige, hoch erfahrene und angesehene Vorsitzende der Schwurgerichtskammer erhoben und von einer angeblichen "Empörung in ganz Deutschland" über diese groß im Bild und voller Namensnennung dargestellte Richterin berichtet wird. Es handelt sich dabei um eine persönlich diffamierende und maßlos verzeichnende Kritik, die jeden gebotenen Respekt für diese Richterin und ihr schwieriges Amt, aber auch für ihre beiden Kollegen sowie die zwei Schöffen, die gemeinsam mit ihr dieses Urteil gefällt haben, ebenso vermissen lässt wie für die in einem rechtsstaatlichen Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällte Entscheidung. Für die polemischen, unsachlichen Anwürfe fehlt zudem jeder verständliche Anknüpfungspunkt. Soweit das Urteil verglichen wird mit einer vor kurzem ergangenen Entscheidung des Landgerichts München, in dem ein Angeklagter wegen eines Angriffs auf einen Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr zu einer deutlich höheren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hinkt der Vergleich. Im Münchener Fall war der Angeklagte wegen versuchten Totschlags verurteilt worden, während den Angeklagten in Berlin nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und dem Schuldspruch der Strafkammer übereinstimmend ein versuchtes Tötungsverbrechen gerade nicht vorzuwerfen war. Die Berliner Richter mussten deshalb anders als ihre Münchner Kollegen zwingend von dem deutlich niedrigeren gesetzlichen Strafrahmen für eine gefährliche Körperverletzung ausgehen, der zudem wegen der festgestellten erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit noch einmal verschoben werden musste.

Dr. Bernd Pickel
Präsident des Landgerichts

Margarete Koppers
Vizepräsidentin des Landgerichts


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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